Verlängerung einer Baugenehmigung; Errichtung eines unbeheizten Wintergartens am bestehenden Wohnhaus Fl. Nr. 12/9 Gemarkung Türkenfeld, 2. Verlängerung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 09.10.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates | 09.10.2019 | ö | beschließend | 6 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates | 15.09.2021 | ö | beschließend | 21 |
Pressetaugliche Texte
Der Bauherr beantragte mit Schreiben vom 13.09.2019 die zweite Verlängerung der bestehenden Baugenehmigung zur Errichtung eines unbeheizten Wintergartens am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 12/9 Gemarkung Türkenfeld.
Die Baugenehmigung vom 16.09.2013 wurde durch Bescheid vom 16.11.2017 bis zum 16.09.2019 verlängert.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung (4 Jahre) kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Antrag auf Verlängerung der bestehenden Baugenehmigung zur Errichtung eines unbeheizten Wintergartens am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 12/9 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO vorbehandelt. Das Einvernehmen zum Antrag wird gem. § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.11.2019 13:07 Uhr