isolierte Befreiung; Errichtung einer Schallschutzwand auf dem Grundstück "Beurer Straße 8", Fl. Nr. 246 Gem. Türkenfeld; Lage im Geltungsbereich des einfachen BPL "Echinger Wegäcker"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö 12
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 13

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 16.06.2021 wurde der Bauantrag zur Errichtung einer Schallschutzwand behandelt. Das Landratsamt hat den Bauantrag zur Errichtung dieser 2,50 m hohen Wand abgelehnt. 

Die Antragsteller beabsichtigen nun die Errichtung einer Lärmschutzwand von max. 2,00 m. 
Hierfür ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. 

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Befreiung wie beantragt erteilt werden, nachdem die spezielle Lage in direkter Nachbarschaft zu einem Gewerbebetrieb die Maßnahme vor dem Hintergrund des Immissionsschutzes sinnvoll erscheint. Dies war urspr. auch ausschlaggebend für die Zustimmung des Gemeinderats zur 2,5-Meter-Variante (vgl. Sitzung vom 16.6.21)




Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen zur isolierten Befreiung von den Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ in Bezug auf die Höhe der Einfriedung für das Grundstück Fl. Nr. 246, Beurer Straße 8 wird erteilt. Ausschlaggebend ist die direkte Nachbarschaft zu einem zeitweise lärmintensiven Gewerbebetrieb. 

 

Beschluss

Das Einvernehmen zur isolierten Befreiung von den Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ in Bezug auf die Höhe der Einfriedung für das Grundstück Fl. Nr. 246, Beurer Straße 8 wird erteilt. Ausschlaggebend ist die direkte Nachbarschaft zu einem zeitweise lärmintensiven Gewerbebetrieb. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2021 11:34 Uhr