Gründung eines „Digitalen Kompetenzzentrums Schule im Landkreis FFB“ / hier: Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

1.        Ist-Situation 

Die Kommunen und ihre Schulen stehen vor weitreichenden Herausforderungen bei der Umsetzung der Digitalisierung des Bildungswesens. Hauptfragestellungen sind, wie IT-Infrastruktur, IT-Ausstattung, IT-Service und IT-Support effizient organisiert und ausgebaut werden können sowie sich IT-Technik und Medienpädagogik bzw. -didaktik sinnhaft integrieren lassen.

Förderprogramme und Beschaffung:
Die Vielzahl an Investitions-Förderprogrammen (Bayern Digital II, Digitalpakt Schule, Sonderbudget Leihgeräte und Lehrerdienstgeräte, BayARN I und II) führt zu komplexen Aufgabenstellungen. Da bislang jede Kommune alle Programme einzeln durchdringen und förderrechtliche Unklarheiten sowie Abwicklung selbst klären muss, entsteht großer Parallel-Aufwand und doppelte Ressourcen-Not. Zudem ist es aufgrund Single-Lösungen nicht möglich, durch geschickte Beschaffung Synergieeffekte und Kostenersparnis zu nutzen.

Medienkonzept:
Basis der Förderung schulischer IT-Infrastruktur und Medien-Ausstattung ist ein Medienkonzept. Die Medienkonzepte der Schulen sind in Art und Umfang ziemlich unterschiedlich. In manchen Fällen ähneln sie nur einem Ausstattungskatalog, der didaktische und lehrplanbezogene Umsetzungs­komponenten nur nachrangig betrachtet. 

Technik:
Heterogene IT-Infrastrukturen und IT-Ausstattung sowie kleinteilige IT-Betriebsumfelder an den Schulen beanspruchen unnötige Ressourcen der Sachaufwandsträger und sind in dem benötigten Maße auch von der Systembetreuung an den Schulen zeitlich nicht zu leisten. Einzig der Landkreis Fürstenfeldbruck betreibt ein schulbezogenes Konzept zur digitalen Ausstattung und zum IT-Betrieb der weiterführenden Schulen. Dies fehlt jedoch bislang v.a. für die Grund- und Mittelschulen, die von den kreiseigenen Kommunen allein zu tragen sind. Synergie-, Learning- und Skaleneffekte können nicht genutzt werden.

Fazit:
Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass vorhandene Institutionen und Beratungsmöglichkeiten nicht ausreichen, die Digitalisierung in den Schulen konsequent, nachhaltig und flächendeckend voranzubringen.

2.        Zielstellung

Wir stehen in der Verantwortung unsere Kinder und Jugendlichen auf die digitale Welt von morgen vorzubereiten.

Daher müssen die Schulen und Sachaufwandträger im Landkreis bei der Digitalisierung der Schulen bestmöglich unterstützt werden, um voneinander und miteinander zu profitieren. Zudem sollte eine Chancengleichheit in Technikausstattung und digitalem Wissen für alle Schülerinnen und Schülern angestrebt werden.

Das erreichen wir durch die Einrichtung eines Kompetenzzentrums „Digitale Schule FFB“, getragen von den Kommunen des Landkreises Fürstenfeldbruck.

Durch Bündelung und Spezialisierung erreichen wir, dass Ergebnisse

  • schneller
  • kostengünstiger
  • und wirkungsvoller

bei den Schülern*innen und Lehrkräften ankommen.


Die wesentlichen Ziele und Eckdaten im Detail:

  • Das Kompetenzzentrum ist erster Ansprechpartner beim Thema Digitalisierung in den Schulen und bietet Unterstützung bei konkreten Fragen zur Digitalisierung.

  • Es berät ganzheitlich auf allen Ebenen des digitalen Schulhauses, insbesondere
    Prozesse, Technik & Infrastruktur und zeigt konkrete Anwendungsmöglichkeiten auf.

  • Ressourcen, Erfahrungen und Kompetenzen werden gebündelt und allen Schulen und Sachaufwandträgern gleichermaßen zur Verfügung gestellt. Dadurch entstehen Synergien u.a. bei Konzepten, Beschaffung, Förderprogrammen, Implementierung, Organisation, Verwaltung, IT-Betrieb, Fortbildung und Nutzung.

  • Das Kompetenzzentrum stellt zusätzlich Kompetenzen und Ressourcen zum gemeinsamen Lösen aktueller Herausforderungen in der Praxis zur Verfügung, beispielsweise die Begleitung von Organisation und Rollout vor Ort sowie deren professionelle Umsetzung.

  • Es organisiert den engen Kontakt und Austausch mit den Schulen und Sachaufwandsträgern unter Einbezug der Schulaufsichtsbehörden.



3.        Umsetzung

3.1 Konkretes Vorgehen

  • Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen den Kommunen bzw. der Schulverbände des Landkreises Fürstenfeldbruck unter Führung des Landkreises.

  • Gründung des Vereins „Digitale Schule FFB e.V.“ - bestehend aus Mitgliedern der Kommunen des Landkreises.

  • Übertragung der Aufgaben aus der Zweckvereinbarung zur Durchführung an den Verein „Digitale Schule FFB e.V.“.

3.2 Erläuterungen

  • Folgende Grafik zeigt die geplante Organisations- und Vertragsstruktur:



  • Inhouse-Vergabe der Aufgabendurchführung ist möglich, solange alle Auftraggeber den Verein künftig ähnlich kontrollieren/beherrschen. Spätere Beitritte von Dritten sind denkbar und in den Statuten des Vereins zu berücksichtigen.

  • Laufzeit ist angesetzt auf drei Jahre – bei Erfolg ist eine Verlängerung sehr wahrscheinlich; dies zeigen vergleichbare Projekte z.B. aus Günzburg oder Gütersloh.

  • Die definierten Aufgaben des Kompetenzzentrums beinhalten bewusst Aufgaben, die über die reine Zuständigkeit der Sachaufwandsträger hinausgehen. Hier wird ein Anschub gegeben, da Digitalisierung ganzheitlich am besten umsetzbar ist. 
    Dies soll auch ins Ministerium und an die Regierung kommuniziert werden.

  • Weitere Informationen finden Sie in der anhängigen Kurzpräsentation (siehe Anlage 1)

  • Sollten sich die Aufgaben nach drei Jahren auf reine Sachaufwandsträgeraufgaben reduzieren, wäre eine Weiterführung im bestehenden Konstrukt bzw. eine Überführung in einen Zweckverband denkbar und einfach umsetzbar.

  • Der aktuelle Aufgabenkatalog (siehe Anlage 2) erfordert den Einsatz von 4-5 hauptamtlich Mitarbeitenden (Experten für Fördermanagement und Ausschreibungen, Mediendidaktik und IT).

4.        Finanzierung

Der auf Basis des Aufgabenkataloges kalkulierte Finanzbedarf beläuft sich auf ca. 1,5 Mio Euro für die Laufzeit von 3 Jahren. Dies entspricht einem jährlichen Finanzbedarf von 500.000 Euro. Daraus ergibt sich ein jährlicher Anteil der Sachaufwandsträger von 18 Euro pro Schüler*in.

Über die aktuellen Fördermöglichkeiten (z. B. im Rahmen des Administrationsbudgets oder von weiteren Zusatzbudgets, etwa für regionale Maßnahmen) soll eine Kompensation der Aufwände erfolgen. Alternativ können aus diesen Budgets auch zusätzliche Investitionen getätigt werden.


5.        Nächste Schritte

  • Gremienbeschlüsse (Kreistag FFB hat bereits zugestimmt; ebenfalls Gemeinde Eichenau)
  • Erstellung der Zweckvereinbarung und Vereinssatzung
  • Konstituierende Sitzung, um die Vereinsgründung durchzuführen
  • Rekrutierung des Personals für den Verein


6.        Historie

  • Arbeitsauftrag aus Kreisverband des Bayerischen Gemeindetages und Landrat mit Verwaltung des Landkreises Fürstenfeldbruck zur Erarbeitung eines tragfähigen Rechtskörpers und Aufgabendefinition

  • Einberufung einer Arbeitsgruppe mit nachfolgenden Teilnehmern


  • Erarbeitung der Ergebnisse in Arbeitssitzungen zu nachfolgend dargestellten Themenblöcken:




Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Türkenfeld stimmt der Gründung eines „Digitalen Kompetenzzentrums FFB“ (wie in Punkten 3/4 dargestellt, inkl. finanzieller Verpflichtungen) zu.

Beschluss

Der Gemeinderat Türkenfeld stimmt der Gründung eines „Digitalen Kompetenzzentrums FFB“ (wie in Punkten 3/4 dargestellt, inkl. finanzieller Verpflichtungen) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2022 18:06 Uhr