Bauantrag; Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück "Zankenhausener Straße 10", Fl. Nr. 543/2 Gemarkung Türkenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2022
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Das 864 m² große Grundstück an der Zankenhausener Straße ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. Die zulässige Bebauung richtet sich nach der Umgebung. Derzeit befinden sich auf dem Grundstück zwei Gebäude.
Für das nördliche Gebäude wir folgender Ersatzbau geplant:
Einfamilienhaus mit einer Grundfläche von 10,99 m x 8,99 m. Die geplante Wandhöhe beträgt 4,34 m. Die Firsthöhe 7,37 m. Das geplante Satteldach hat eine Dachneigung von 34°. Für das gesamte Grundstück (mit verbleibendem Gebäude) beträgt die GRZ 1 0,252, die GRZ II 0,488 und die GFZ 0,505. Es wird eine Garage und zwei Stellplätze geplant. Die Abstandsflächen kommen auf dem Grundstück zu liegen.
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück „Zankenhausener Straße 10“, Fl. Nr. 543/2 Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück „Zankenhausener Straße 10“, Fl. Nr. 543/2 Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.02.2022 18:06 Uhr