Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück "Germanenstraße 2b", Fl. Nr. 238/6 und 239 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 8

Pressetaugliche Texte

Die Grundstücke Fl. Nrn. 238/6 und 239 liegen im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“. Die Grundstücke haben eine Größe von 1.799 m². 
Das geplante Gebäude hat eine Grundfläche von 15,84 m x 10,39 m. Die Wandhöhe beträgt 3,30 m (eingeschossiges Gebäude) Das Krüppelwalmdach hat eine Dachneigung von 22°. Es werden zwei Stellplätze errichtet, einer davon als Garage. Die GRZ für die beiden Grundstücke liegt bei 0,1 mit Bestand auf Fl. Nr. 239 bei 0,23. Die GFZ bei 0,17. Die Vorgaben des einfachen BPL „Echinger Wegäcker“ sind eingehalten.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag für die Errichtung des Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück „Germanenstraße 2b“ Fl. Nr. 238/6 und 239 Gem. Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag für die Errichtung des Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück „Germanenstraße 2b“ Fl. Nr. 238/6 und 239 Gem. Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2022 18:06 Uhr