Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis
Daten angezeigt aus Sitzung: 55. Sitzung des Marktgemeinderates Tussenhausen, 07.12.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat Tussenhausen | 55. Sitzung des Marktgemeinderates Tussenhausen | 07.12.2022 | ö | beschließend | 3 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis vom 07.12.2022.
Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 12.09.2001 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.11.2023 11:48 Uhr