Öffentlicher Personennahverkehr; Anschluss Flexibus


Daten angezeigt aus Sitzung:  58. Sitzung des Marktgemeinderates Tussenhausen, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Tussenhausen 58. Sitzung des Marktgemeinderates Tussenhausen 14.02.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Der Markt Tussenhausen tritt dem Flexibus-Knoten Markt Wald – Tussenhausen bei. Die Marktgemeinde beteiligt sich an der Finanzierung, wie es die allgemeine Vorschrift des Landkreises Unterallgäu zum Betrieb und Finanzierung des Flexibus-Knotens Markt Wald – Tussenhausen vorsieht. Sofern kein Unternehmen eine Genehmigung nach § 44 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) auf Basis dieser allgemeinen Vorschrift zum 31.05.2023 bei der Regierung von Schwaben beantragt, soll der Landkreis ein Vergabeverfahren für den Flexibus-Knoten Markt Wald – Tussenhausen einleiten. Der Markt Tussenhausen beteiligt sich analog an dem anfallenden Defizit. Der Flexibus-Knoten soll zum 01.10.2023 starten. Die Marktgemeinde bleibt – gemäß der Förderrichtlinie des Freistaates Bayern – mindestens 6 Jahre beim Flexibus-Knoten dabei. Ein späterer Ausstieg ist beim Landkreis per Beschluss des Marktgemeinderates mindestens ein Jahr im Voraus zum 01.10. eines Jahres anzuzeigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 27.11.2023 17:13 Uhr