Antrag zum Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung der Anwesen Ettringer Straße 2 und 3 in Tussenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Marktgemeinderates Tussenhausen, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Tussenhausen 11. Sitzung des Marktgemeinderates Tussenhausen 13.10.2020 ö beschließend 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt Herrn Alois Sonntag den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung des Marktes Tussenhausen für die Anwesen Ettringer Straße 2 und 3.
Es wird eine Übergabestelle festgelegt, ab dem Zählerschacht ist der Anschlussnehmer selbst für die Herstellung und Unterhaltung der Wasserleitung, den ausreichenden Druck und die Qualität des Wassers zuständig. Die Privatleitung muss durch eine Fachfirma, mindestens 1,50 m tief verlegt werden. Ein weiterer Anschluss an die Leitung wird nicht erlaubt. Die Kosten und weitere Einzelheiten werden vertraglich geregelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2021 10:06 Uhr