Landratsamt Unterallgäu - Wasserrecht


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Marktgemeinderates Tussenhausen, 02.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Tussenhausen 48. Sitzung des Marktgemeinderates Tussenhausen 02.08.2022 ö beschließend 5.2

Beschluss

Bezüglich der Behandlung von Niederschlagswasser wird der Text wie im Bebauungsplan Schleifweg IV, Mattsies Nr. 8.1 mit folgendem Wortlaut in die Satzung mit aufgenommen:

Niederschlagswasserbewirtschaftung
Ist die Versickerung im überplanten Areal möglich, so ist unverschmutztes Niederschlagswasser von Dachflächen auf dem Grundstück dem Untergrund zuzuführen. Die Zwischenschaltung von Zisternen ist zulässig. 
Abfließendes Niederschlagswasser von versiegelten Oberflächen ist auf dem eigenen Grundstück über belebte Bodenzonen breitflächig zu versickern. 
Es ist ein Retentionsraum von 5 m³ mit einem gedrosselten Überlauf von 0,3l/s zwingend vorzusehen. Dieser Retentionsraum kann z.B. als Zisterne o.ä. geschaffen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.11.2023 11:19 Uhr