Öffentlicher Personennahverkehr; Anschluss Flexibus
Daten angezeigt aus Sitzung: 58. Sitzung des Marktgemeinderates Tussenhausen, 14.02.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat Tussenhausen | 58. Sitzung des Marktgemeinderates Tussenhausen | 14.02.2023 | ö | beschließend | 6 |
Beschluss
Der Markt Tussenhausen tritt dem Flexibus-Knoten Markt Wald – Tussenhausen bei. Die Marktgemeinde beteiligt sich an der Finanzierung, wie es die allgemeine Vorschrift des Landkreises Unterallgäu zum Betrieb und Finanzierung des Flexibus-Knotens Markt Wald – Tussenhausen vorsieht. Sofern kein Unternehmen eine Genehmigung nach § 44 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) auf Basis dieser allgemeinen Vorschrift zum 31.05.2023 bei der Regierung von Schwaben beantragt, soll der Landkreis ein Vergabeverfahren für den Flexibus-Knoten Markt Wald – Tussenhausen einleiten. Der Markt Tussenhausen beteiligt sich analog an dem anfallenden Defizit. Der Flexibus-Knoten soll zum 01.10.2023 starten. Die Marktgemeinde bleibt – gemäß der Förderrichtlinie des Freistaates Bayern – mindestens 6 Jahre beim Flexibus-Knoten dabei. Ein späterer Ausstieg ist beim Landkreis per Beschluss des Marktgemeinderates mindestens ein Jahr im Voraus zum 01.10. eines Jahres anzuzeigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Datenstand vom 27.11.2023 17:13 Uhr