Bauantrag auf Nutzungsänderung vom Unterstellgebäude für landwirtschaftliche Maschinen zu Gewerbefläche auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 3090, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Diendorf 15)
Daten angezeigt aus Sitzung:
45. Sitzung des Marktgemeinderates, 22.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Gremium wird darüber unterrichtet, dass die Erbengemeinschaft Rodler, Diendorf 15, 94107 Untergriesbach einen Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Unterstellgebäudes für landwirtschaftliche Maschinen zu Gewerbefläche auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 3090, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Diendorf 15) stellt.
Der Ortsteil Diendorf befindet sich gemäß Darstellung der Verwaltung im baurechtlichen Außenbereich, daher ist das geplante Bauvorhaben vom Gremium zu beraten und zu befürworten. Es handele sich um ein zulässigerweise errichtetes Nebengebäude bei welchem sich lediglich die Nutzung einer Teilfläche (Unterstellmöglichkeit für landwirtschaftliche Maschinen) ändern soll. Die restlichen Flächen des Gebäudes (Wohnfläche) bleiben von der Nutzungsänderung unberührt.
Laut Flächennutzungsplan handelt es sich beim Ortsteil Diendorf um ein Dorfgebiet. Aus Sicht der Verwaltung werden durch die geplante Nutzungsänderung keine öffentlichen Belange beeinträchtigt.
Beschlussvorschlag
Der Markt Untergriesbach erteilt dem Antrag der Erbengemeinschaft Rodler, Diendorf 15, 94107 Untergriesbach auf Nutzungsänderung vom bestehenden Unterstellgebäude für landwirtschaftliche Maschinen zu Gewerbefläche auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 3090, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Diendorf 15) das gemeindliche Einvernehmen.
Beschluss
Der Markt Untergriesbach erteilt dem Antrag der Erbengemeinschaft Rodler, Diendorf 15, 94107 Untergriesbach auf Nutzungsänderung vom bestehenden Unterstellgebäude für landwirtschaftliche Maschinen zu Gewerbefläche auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 3090, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Diendorf 15) das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Dr. Grünberger ist bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.
Datenstand vom 08.02.2024 09:21 Uhr