Wiederbestellung des ersten Bürgermeisters Hermann Duschl zum Standesbeamten zur Vornahme von Eheschließungen für den Standesamtsbezirk Untergriesbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Marktgemeinderates, 18.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Zweiter Bürgermeister Manfred Falkner erklärt, dass Bürgermeister Hermann Duschl bekanntermaßen bei der Bürgermeisterwahl am 03.03.2024 mit Wirkung zum 05.04.2024 durch Wiederwahl erneut zum ersten Bürgermeister des Marktes Untergriesbach gewählt worden ist. Gemäß § 2 Abs. 3 und § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) sei aufgrund dieser Wiederwahl die Bestellung des ersten Bürgermeisters Hermann Duschl zum Standesbeamten zur Vornahme von Eheschließungen für den Standesamtsbezirk Untergriesbach zu erneuern.

Hierfür sei ein förmlicher Beschluss des Gremiums notwendig.

Nach der einstimmigen Beschlussfassung überreicht zweiter Bürgermeister Manfred Falkner dem Bürgermeister die Wiederbestellungsurkunde.

Beschlussvorschlag

Der erste Bürgermeister des Marktes Untergriesbach Hermann Duschl wird mit Wirkung zum 05.04.2024 aufgrund seiner Wiederwahl erneut zum Standesbeamten zur Vornahme von Eheschließungen für den Standesamtsbezirk Untergriesbach bestellt. Die Bestellung erfolgt auf jederzeitigen Widerruf.

Beschluss

Der erste Bürgermeister des Marktes Untergriesbach Hermann Duschl wird mit Wirkung zum 05.04.2024 aufgrund seiner Wiederwahl erneut zum Standesbeamten zur Vornahme von Eheschließungen für den Standesamtsbezirk Untergriesbach bestellt. Die Bestellung erfolgt auf jederzeitigen Widerruf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Duschl nimmt wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht an Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

Datenstand vom 22.03.2024 11:53 Uhr