Antrag auf Großflächenwerbung für das Volksfest 2024 mit Gautrachtenfest


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Marktgemeinderates, 18.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Gremium wird darüber unterrichtet, dass die Immergrün Lämmersdorf GbR, Ringstraße 20, 94107 Untergriesbach, vertreten durch Herrn Bruno Schurm und Herrn Matthias Rauecker, Antrag auf Errichtung von 4 Werbetafeln anlässlich des Volksfest 2024 mit Gautrachtenfest vom 11. bis 17. Juli 2024, für die Dauer von 2 Monaten vor dem Volksfesttermin stellt.

Laut Angaben des Antragstellers entspricht die Größe der Werbetafeln etwa der Größe eines Bauzaunfelds (Höhe ca. 2,50 m, Breite ca. 3,50 m). Mittels Beispielfoto wird per Leinwandprojektion erläutert, dass großflächige Fotos mit Hinweis auf das Volksfest geplant sind. Alternativ könnte sich der Antragsteller auch eine einfachere Werbetafel oder auch Bauzaunbanner vorstellen, falls der Bau der großen Holzrahmen zu aufwendig wird.

Von Seiten der Verwaltung ist die Polizeidienststelle Hauzenberg (Sachbereich Einsatz & Verkehr) sowie die untere Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Passau um Stellungnahme gebeten worden.

Stellungnahme PI Hauzenberg:

Seitens der PI Hauzenberg bestehen keine Einwände gegen die Aufstellung der geplanten Werbetafeln.

Die Standorte befinden sich innerhalb geschlossener Ortschaften und erzielen durch den Aufstellungsort auch keine Auswirkung auf den außerörtlichen Straßenverkehr. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet 50 km/h nicht, weshalb die kritischen Abstände nach der RPS nicht zur Anwendung kommen. Ferner wird davon ausgegangen, dass durch die Aufstellung die Sichtdreiecke an Kreuzungen und Einmündungen nicht eingeschränkt werden.

Stellungnahme Straßenverkehrsbehörde:

Seitens der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes ergeht für die Aufstellung der geplanten Werbetafeln Zustimmung. Zeitlich wird die Zustimmung für die zwei Monate vor dem Volksfest begrenzt. Wir weisen Sie darauf hin, dass eventuell eine Genehmigung nach dem Baurecht und des Straßenbaulastträgers erforderlich ist.

Baurecht: Soweit mir bekannt ist greift hier die Freistellung, sofern 3 Monate zur Aufstellung nicht überschritten werden.

Straßenbaulastträger: Hier muss abgeklärt werden, ob ein Gestattungsvertrag notwendig ist.
Bitte in beiden Fällen die Fachstellen noch anhören bzw. abklären.

Ansonsten schließen wir uns der Stellungnahme der Polizei an.


Gemäß Werbe- und Plakatierungsverordnung des Marktes Untergriesbach ist das Anbringen/Aufstellen von Werbeanschlägen grundsätzlich nur für die Dauer von maximal 4 Wochen unmittelbar vor dem Termin des beworbenen Ereignisses erlaubt (§ 4 der Verordnung). 

Gemäß § 6 Abs. 4 dieser Verordnung kann der Markt aber in besonderen Fällen, insbesondere anlässlich ganz besonderer Ereignisse, im Einzelfall auf Antrag Ausnahmen von den Beschränkungen des § 4 gestatten. Daher ist über den Antrag der Immergrün Lämmersdorf GbR im Gremium zu beraten und zu beschließen.

Aus Sicht der Verwaltung wäre aufgrund der Ausrichtung des überregionalen Gautrachtenfests in Verbindung mit dem Untergriesbacher Volksfest die Voraussetzung des „ganz besonderen Ereignisses“ gegeben. Insbesondere die überregionale Bedeutung hebt das Fest von örtlichen Veranstaltungen ab und dies sollte auch beworben werden können. 

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Antrag der Immergrün Lämmersdorf GbR, vertreten durch Herrn Bruno Schurm und Herrn Matthias Rauecker, auf Errichtung von 4 Werbetafeln in der gewünschten Gestaltungsform anlässlich des Volksfest 2024 mit Gautrachtenfest für den Zeitraum von 2 Monaten vor dem Volksfest 2024 mit Gautrachtenfest vom 11. bis 17. Juli 2024 das gemeindliche Einvernehmen und die erforderliche Ausnahme von § 4 Werbe- und Plakatierungsverordnung des Marktes Untergriesbach . 

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Antrag der Immergrün Lämmersdorf GbR, vertreten durch Herrn Bruno Schurm und Herrn Matthias Rauecker, auf Errichtung von 4 Werbetafeln in der gewünschten Gestaltungsform anlässlich des Volksfest 2024 mit Gautrachtenfest für den Zeitraum von 2 Monaten vor dem Volksfest 2024 mit Gautrachtenfest vom 11. bis 17. Juli 2024 das gemeindliche Einvernehmen und die erforderliche Ausnahme von § 4 Werbe- und Plakatierungsverordnung des Marktes Untergriesbach . 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2024 11:53 Uhr