Gemeindliche Bauleitplanung - Vorstellung finalen Planung "WA Sonnenweg" zur wiederholten Vorlage an die Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Marktgemeinderates, 18.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Gremium wird darüber unterrichtet, dass in verschiedenen Gesprächen mit Planer und Fachstellen die im Rahmen der letzten Beteiligung aufgeworfenen Fragen durch die Verwaltung besprochen worden seien.

Zwischenzeitlich seien die Stellungnahmen der Fachstellen und der Fachplaner eingegangen und die Planung ist diesbezüglich angepasst worden. Im Rahmen der Sitzung wird die Planung nochmals vorgestellt und die aufgeworfenen Fragen sowie die zugehörigen Stellungnahmen und Lösungsvorschläge werden erläutert.

Konkret wird insbesondere auf folgende Punkte eingegangen:

  • Wasserrechtliche Erlaubnis Voraussetzung für Satzungsbeschluss

Diese Vorgabe ist bekannt und wird eingehalten. Die Unterlagen zum Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis liegen beim Landratsamt Passau zur Prüfung und Genehmigung. Die beiden SO-Bereiche Hotel und Chaletbereich sind hier nicht beinhaltet, da diese Bereiche die Oberflächenentwässerung dezentral nachweisen. Diese Nachweise sind im Rahmen der Baugenehmigung zu beantragen.

  • Problematik der festgesetzten offenen Bauweise im Bereich SO 2 (Chaletbereich)

Aufgrund des geplanten Anbaus eines Erdhauses im Chaletbereich an das Tiefgaragengebäude wird die maximal zulässige Länge für einen Brandabschnitt überschritten. Dieser Problematik kann entweder mit einer Auftrennung der Bebauung oder mit der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise für diesen Bereich begegnet werden. Der Architekt wird dies in der Planung berücksichtigen.

  • Ergebnisse der Prüfung zu den Einwendungen hinsichtlich einzelner Punkte aus dem Schalltechnischen Gutachten sowie dem Immissionsgutachten Luftreinhaltung

    • Schalltechnisches Gutachten
      • Bewertung des Gebietstyps einzelner Immissionsorte
      • Betrachtung der Tiefgarage im WA 3 (am Sonnenhof) sowie der Tiefgarage im SO 2 (Chaletbereich)
      • Aussagen zum Gutachten im Umweltbericht
      • Schallschutzwand und Zulässigkeit der Öffnungen zur Einfahrt zum Parkplatz bzw. zu einem späteren Parkdeck; Notwendigkeit eines (selbstschließenden) Tores nicht gegeben
      • Festlegung der Zeiten des Betriebs des Heizhauses und der Belieferung und Beschickung der Anlage
      • Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen im WA-Bereich auf Kosten der Eigentümer der dortigen Grundstücke

 
    • Gutachten Luftreinhaltung
      • Rechtmäßigkeit der Formulierung nachprüfbarer Festsetzungen, die sich aus dem Gutachten ergeben
      • Aussagen zum Gutachten im Umweltbericht 
      • Schornsteinhöhe und Anzahl der im Gutachten erwähnten Schornsteine
      • Grundlage des Gutachtens sollen nicht theoretisch festgelegte Grenzwerte, sondern tatsächliche Messwerte bilden, da diese ja vorhanden seien

  • Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zur Ermittlung der Ausgleichsfläche und zu deren Gestaltung

Die Bezugsgrößen für die Ermittlung der Ausgleichsflächen sind in einem persönlichen Gespräch zwischen Markt, Landratsamt Passau und dem Planer geklärt worden. Zudem ist hier die Gestaltung der Ausgleichsflächen als Mischung aus hochstämmigen Obstbaumgruppen, Bereichen mit heimischen Sträuchern und naturnahen Blühflächen vereinbart worden. Durch diese Regelung können die Interessen der Betreiber der Hotelanlage und des Naturschutzes sehr gut in Einklang gebracht werden.  


Die Ergebnisse der fachlichen Bewertungen zu den einzelnen Fragestellungen werden in der Sitzung dargestellt und dem Gremium auch im Vorfeld der Sitzung zur Vorbereitung bereitgestellt. 

Nach Vorstellung der sich ergebenden Planung wird eine nochmalige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen und auch die betroffenen Anlieger erhalten nochmals die Gelegenheit die Planung einzusehen. Ein Erläuterungstermin ist für den 05.04.2024 vorgesehen, um im Anschluss die Basis für die Beschlussfassung zur Satzung zu erhalten.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt die aufgrund der Beschlussfassung vom 22.01.2024 und der Stellungnahmen der Fachbüros und Fachplaner angepasste Planung zum Bebauungsplan Untergriesbach Sonnenweg zur Kenntnis, billigt diese und stimmt einer erneuten Beteiligung der betroffenen Fachstellen und Öffentlichkeit gemäß § 4a BauGB zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt die aufgrund der Beschlussfassung vom 22.01.2024 und der Stellungnahmen der Fachbüros und Fachplaner angepasste Planung zum Bebauungsplan Untergriesbach Sonnenweg zur Kenntnis, billigt diese und stimmt einer erneuten Beteiligung der betroffenen Fachstellen und Öffentlichkeit gemäß § 4a BauGB zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2024 11:53 Uhr