Antrag auf Nutzungsänderung vom Stadl zum Wohngebäude auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1226, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Friedlgrub 6)


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Marktgemeinderates, 22.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 22.04.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Es wird dargestellt, dass Herr Hermann Weber, Friedlgrub 6, 94107 Untergriesbach einen Antrag auf Nutzungsänderung vom Stadl zum Wohngebäude auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1226, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Friedlgrub 6) stellt.

Der Ortsteil Friedlgrub befindet sich gemäß Bericht der Verwaltung im baurechtlichen Außenbereich, daher bedürfe das geplante Bauvorhaben der Beratung und Befürwortung im Gremium. Öffentliche Belange sind aus Sicht der Verwaltung durch das Vorhaben nicht berührt, es handelt sich um die Umnutzung eines ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudes in ein Wohngebäude zur Sicherung der künftigen Nutzung.

Die Trinkwasserversorgung ist durch das vorhandene öffentliche Versorgungsnetz sichergestellt. Die Abwasserversorgung ist über die vorhandene Kleinkläranlage sicherzustellen. Das Oberflächenwasser ist so auf dem eigenen Grundstück zu versickern, dass keine Nachbargrundstücke beeinträchtigt werden.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Antrag von Herrn Hermann Weber, Friedlgrub 6, 94107 Untergriesbach auf Nutzungsänderung vom Stadl zum Wohngebäude auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1226, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Friedlgrub 6) das gemeindliche Einvernehmen. 

Die Abwasserversorgung ist über die vorhandene Kleinkläranlage sicherzustellen. Das Oberflächenwasser ist so auf dem eigenen Grundstück zu versickern, dass keine Nachbargrundstücke beeinträchtigt werden.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Antrag von Herrn Hermann Weber, Friedlgrub 6, 94107 Untergriesbach auf Nutzungsänderung vom Stadl zum Wohngebäude auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1226, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Friedlgrub 6) das gemeindliche Einvernehmen. 

Die Abwasserversorgung ist über die vorhandene Kleinkläranlage sicherzustellen. Das Oberflächenwasser ist so auf dem eigenen Grundstück zu versickern, dass keine Nachbargrundstücke beeinträchtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2024 09:11 Uhr