Europawahl 2024 - Festlegung der Höhe des Erfrischungsgeldes für die Wahlvorstände


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Marktgemeinderates, 22.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 22.04.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl erläutert, dass analog zu den vergangenen Wahlen seitens der Verwaltung vorgeschlagen wird, das Erfrischungsgeld für die ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände sowie die Rathausbediensteten, die am Wahlsonntag in Wahlvorständen bzw. im Rathaus tätig sind, einheitlich auf 50,-- EUR festzulegen. 

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach beschließt die Festsetzung des Erfrischungsgeldes für die Wahlvorstände bei der Europawahl am 09.06.2024 auf 50, -- EUR pro ehrenamtlichen Wahlhelfer und Verwaltungsmitarbeiter. 

Beschluss

Der Markt Untergriesbach beschließt die Festsetzung des Erfrischungsgeldes für die Wahlvorstände bei der Europawahl am 09.06.2024 auf 50, -- EUR pro ehrenamtlichen Wahlhelfer und Verwaltungsmitarbeiter. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2024 09:11 Uhr