Gemeindliche Bauleitplanung - Vorstellung der Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungsplanes "Untergriesbach Röhrndl" mit Deckblatt Nr. 22


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Marktgemeinderates, 22.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 22.04.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Dem Gremium wird berichtet, dass in der Zeit zwischen 22.02.2024 und 28.03.2024 die reguläre Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zur beabsichtigten Änderung des Bebauungsplanes „Untergriesbach-Röhrndl mittels Deckblatt 22“ erfolgt sei. Geschäftsleiter Michael Graml erläutert dem Gremium die eingegangenen Stellungnahmen, Änderungsanregungen und Einwendungen sowie die damit verbundenen Feststellungen der Verwaltung zu Abwägung und Anpassung der Planung.


Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich, Herr Altmann (Vertretung Herr Emmer) 

Zu dem vorgelegten Bebauungsplandeckblattentwurf in der Fassung vom 10.01.2024 nehmen wir als Träger öffentlicher Belange wie folgt Stellung: 

  1. Die Stellungnahme/n unserer Fachstelle/n, die sich zu der vorgenannten Planung geäußert hat/haben, liegt/en bei. 

  1. Der Geltungsbereich des liegt in keinem festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet, sodass es von der Unteren Wasserrechtsbehörde – Bereich „Überschwemmungsgebiete“ keine Bedenken gibt. 

  1. Rechtliche Beurteilung 

    1. Die Verfahrensvermerke sind im Hinblick auf die Anwendung des vereinfachten Verfahrens zu überarbeiten (Ziffer 2.).

Änderung erfolgt

    1. Welchen Sinn hat die Knödellinie zwischen den Flurnr. 261/5 und 261/6?

Die Knödellinie diente ursprünglich der Abgrenzung zwischen SO und GE und wurde aus dem Deckblatt 20 übernommen. Diese kann nun entfallen.

Änderung erfolgt

    1. Wo endet die Knödellinie zwischen Flurnr. 261/6 und 261/8?

Die Knödellinie zwischen den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 261/6 und 261/8 verläuft entlang der Bayerwaldstraße weiter, da diese die Abgrenzung zwischen dem Mischgebietsbereich aus dem südlichen Plangebiet Röhrndl und dem GE/SO-Gebiet markiert.

    1. Bei der Definition der Wandhöhe sollte man die Formulierung der BayBO übernehmen, evtl. mit Ergänzung „natürlichen Geländeoberfläche“ (Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayBO). 

Änderung erfolgt

    1. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Deckblattes 22 ist kaum zu erkennen. Eine farbliche Darstellung wäre besser. 

Änderung erfolgt


Landratsamt Passau, Städtebau, Sachgebiet 72

Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die geplanten Änderungen des Deckblattes Nr. 22 keine Bedenken. 

Keine Abwägung/Änderung erforderlich.


Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz, Hr. Freiherr von Oelsen 

Sachkomplex Immissionsschutz insb. Lärmschutz die Belange des technischen Umweltschutzes werden mit Planung berührt. Durch die Änderung in ein GE sinkt der Schutzanspruch des betroffenen Geländes, sodass keine Einschränkung der umliegenden Betriebe durch die geplante Änderung zu erwarten ist. Da die bestehende Kontingentierung nicht verändert wird, ist auch nicht mit einer Verschlechterung aus Sicht der Emissionen zu rechnen. Gegen die Änderung bestehen keine Bedenken. 

Keine Abwägung/Änderung erforderlich.


Untere Naturschutzbehörde, Frau Kotz 

Gegenüber der Änderung des SO in ein GE bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Im Bebauungsplan sollten die randlichen privaten Grünflächen bemaßt werden (die Breite der Streifen ist im Plan nicht enthalten). Außerdem ist bei der Umsetzung der baulichen Maßnahmen seitens der Gemeinde darauf zu achten, dass die privaten Grünflächen tatsächlich auch vorhanden und entsprechend der Festsetzungen bepflanzt werden. Zurzeit werden diese Grünflächen ignoriert bzw. sind nicht vorhanden. 

Änderung erfolgt


Landratsamt Passau, Sachgebiet 53 – Wasserrecht

Keine Altlasten im betroffenen Bereich lt. ABuDIS bekannt. 

Im Falle von Aufschüttungen in Zusammenhang mit einer Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht sind die §§ 6 bis 8 BBodSchV zu beachten. 

Auf die Verpflichtungen nach § 7 BBodSchG wird hingewiesen. 

Keine Abwägung/Änderung erforderlich.


Kreisbrandrat Josef Ascher 

In Beantwortung o. a. Schreibens darf mitgeteilt werden, dass seitens des abwehrenden Brandschutzes gegen die Änderung des Bebauungsplanes in der dargestellten Form keine Bedenken bestehen, wenn bezüglich der Sicherstellung der Löschwasserversorgung die DVGW – Arbeitsblätter W 405 und W 331 beachtet und eingehalten werden. 

Keine Abwägung/Änderung erforderlich.


Regierung von Niederbayern 

Erfordernisse der Raumordnung sind hiervon nicht berührt. Es sind daher weder Bedenken vorzubringen, noch Anregungen einzubringen. 

Keine Abwägung/Änderung erforderlich.


Staatliches Bauamt Passau 

Das Gebiet der Änderung des o.g. Bebauungsplanes liegt an keiner vom Staatlichen Bauamt verwalteten Bundes- und Staatsstraße. 

Gegen die Änderung des Bebauungsplanes „Untergriesbach-Röhrndl“ mittels Deckblatt Nr. 22 bestehen von Seiten des Staatlichen Bauamtes daher keine Bedenken. 

Vorsorglich wird noch darauf hingewiesen, dass an den Baulastträger der Staatsstraße keine Ansprüche bezüglich Lärmschutz gestellt werden können. 

Keine Abwägung/Änderung erforderlich.


IHK Niederbayern 

Nach Prüfung der Unterlagen dürfen wir Ihnen mitteilen, dass seitens der IHK für Niederbayern in Passau in ihrer Rolle als Vertreterin der gesamtwirtschaftlichen Interessen grundsätzlich keine Bedenken gegen die o. g. Planung bestehen. 

Die Änderung schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Umwidmung eines Sondergebietes in ein Gewerbegebiet, so dass die gewerbliche Nutzung für einen Pulverbeschichtungsbetrieb entsprechend dem Bedarf und orientiert an der bestehenden Gewerbegebietsfläche möglich ist. Dies sichert Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft vor Ort, was von de IHK begrüßt wird.  

Es wird vorausgesetzt, dass Standortbelange der ansässigen Gewerbebetriebe in einem notwendigen Umfang im Rahmen der hier laufenden Planungen ausreichend berücksichtigt werden. 

Die Änderung darf keine Einschränkungen im Bestand (genehmigte Nutzungen bei Gewerbebetrieben) sowie in Bezug auf zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten von bereits bestehenden und formell genehmigten (gewerblichen) Standorten zur Folge haben. 

Eine Zustimmung zum, Verfahren setzt voraus, dass keine bekannten betrieblichen Belange und/oder Einwendungen dem Verfahren entgegenstehen. 

Der Bebauungsplan wird aus dem in Neuaufstellung befindlichen Flächennutzungsplan heraus entwickelt und entspricht demnach der Nutzungsabsicht der Kommune Gewerbe anzusiedeln. 

Von Seiten unserer Kammer selbst sind keine Planungen beabsichtigt bzw. Maßnahmen bereits eingeleitet, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein könnten. Weitere Informationen, die gegen die übrigen Planungen sprechen, liegen uns aktuell nicht vor. Wir bedanken uns für die Beteiligung am Planverfahren. 

Keine Abwägung/Änderung erforderlich.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die einhergehenden Änderungs- und Abwägungsvorschläge zur Änderung des Bebauungsplanes „Untergriesbach-Röhrndl mittels Deckblatt 22“ zur Kenntnis und beschließt diese in der dargestellten Form.


Beschluss 2:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beauftragt das Architekturbüro mit der Einarbeitung der dargestellten und geforderten Änderungen und beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Untergriesbach-Röhrndl mittels Deckblatt 22“ in der sich dann ergebenden Fassung als Satzung.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die einhergehenden Änderungs- und Abwägungsvorschläge zur Änderung des Bebauungsplanes „Untergriesbach-Röhrndl mittels Deckblatt 22“ zur Kenntnis und beschließt diese in der dargestellten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beauftragt das Architekturbüro mit der Einarbeitung der dargestellten und geforderten Änderungen und beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Untergriesbach-Röhrndl mittels Deckblatt 22“ in der sich dann ergebenden Fassung als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2024 09:11 Uhr