Bauantrag auf Generalsanierung der Turnhalle an der Mittelschule in Untergriesbach auf Fl.Nr. 887/2, Gemarkung Untergriesbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Marktgemeinderates, 27.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 49. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl informiert die anwesenden Mitglieder des Marktgemeinderates, dass ein Bauantrag auf Generalsanierung der Turnhalle an der Mittelschule in Untergriesbach auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 887/2, Gemarkung Untergriesbach gestellt wird. 

Der Förderantrag für die Generalsanierung der Turnhalle an der Mittelschule liege der Regierung bereits vor. Die Bauarbeiten sollen wenn möglich noch im Herbst beginnen, damit die Turnhallennutzung für das Schuljahr 2025/2026 wieder möglich sein wird.

Der Einstieg in die Sanierungsmaßnahme zum jetzigen Zeitpunkt sei zwar aufgrund des EFRE-Förderprogramms erfolgt, welches nun aufgrund der Begleitumstände und Förderbedingungen nicht genutzt werden könne, aufgrund der erheblichen Mängel an der Bausubstanz und der Ausstattung der Halle sei jedoch eine Sanierungsmaßnahme zwingend notwendig. Durch die bereits zugesagte KIP-S Förderung, mit der ein Teil der Maßnahme mit einem Fördersatz von 90 Prozent gefördert werden kann, ist der Zeitdruck gegeben. Um dieses Programm ausschöpfen zu können, ist ein Maßnahmenabschluss 2025 erforderlich.

Aus technischer Sicht ist das schwerwiegendste Argument für eine schnellstmögliche Sanierung der Halle das Ergebnis einer Statikprüfung. Im Herbst 2023 sind nach Darstellung von Bauamtsleiter Hans-Peter Lang die Leimbinder durch das Büro Grandl + Hecker Ingenieure auf Standsicherheit überprüft worden. Das Ergebnis der Prüfung ist damals wie folgt zusammengefasst worden:

Sowohl die erkundete Stauchung an einem Binderauflager als auch die erkundeten Risse an sämtlichen Bindern besitzen einen erheblichen Einfluss auf das vorhandene Standsicherheitsniveau. Aus der Sicht des Verfassers wird empfohlen, unter Berücksichtigung der erkundeten standsicherheitsreduzierenden Merkmale, das vorhandene Standsicherheitsniveau rechnerisch neu zu bewerten. 

Eine Fortnutzung der Binder für eine weitere Bauwerksnutzungsperiode (ca. 50 Jahre) wird nicht empfohlen, da davon ausgegangen werden muss, dass sich die Rissbildungen im Bereich der Leimfugen mit zunehmendem Alter intensivieren und somit auch das gegebene Standsicherheitsniveau ggf. bis zu einem ungenügenden Zustand weiter reduzieren.

Das Ergebnis ist laut Bauamtsleiter Lang so zu verstehen, dass die reguläre Hallennutzung in den kommenden Jahren ohne Bedenken möglich ist. Gefahren für Nutzer können auch auf Grundlage der aktuellen Statikprüfung ausgeschlossen werden. Bei erhöhter Schneelast (bei stärkeren Schneefällen mit nachfolgendem Regen) werde die Halle aber jeweils vorsichtshalber von Schnee befreit werden müssen. Dies sei vergangenen Winter bereits einmal erfolgt.

Neben dem Ergebnis der Statikprüfung stellt Bauamtsleiter Lang dar, dass das Dach der Halle vor allem bei stärkeren Regenereignissen bereits Undichtigkeiten aufweist und zudem die Abwasserleitungen bereits erhebliche Schadstellen aufweisen und so den regulären Betrieb der Halle beeinträchtigen.

Hinsichtlich der energetischen Beschaffenheit der Halle wird festgestellt, dass weder die aktuell verbauten Fenster und Türen – die zudem zu großen Teilen schon mängelbehaftet sind – noch die Außenhaut der Halle auch nur annähernd gängige energetische Standards erfüllen. Durch den schlechten Zustand in diesem Bereich ergeben sich hohe Betriebskosten. Auch die elektrischen Einrichtungen entsprechen nicht dem Stand der Zeit und sind daher extrem unwirtschaftlich.

Die sanitären Einrichtungen und Sanitärinstallationen insbesondere in den Duschen und Toiletten des Umkleidetrakts sind zu großen Teilen defekt und nur noch eingeschränkt nutzbar. Zudem entsprechen die Installationen nicht den Anforderungen an den Gesundheitsschutz.

Im Rahmen der regelmäßigen Sicherheitsprüfungen durch den Bayerischen Sportstättenservice werden seit Jahren wiederholt nachfolgende Mängel insbesondere im Hallenbereich beanstandet:

Bauliche Mängel:

  • Holzverkleidung/Prallwände
    • mehrfach gebrochen
    • Lüftungsgitter nicht wandbündig
  • Ebenheit der Innenraumverkleidung
    • nicht vermeidbare Kanten nicht abgerundet
    • Konsolen nicht nachgiebig 
    • Nischen von Aufwickelkonsolen nicht verkleidet
    • hervorstehende Kletterstangen → provisorische Sicherung durch Matten nötig
    • Sprossenwände nicht abgedeckt → provisorische Sicherung durch Matten nötig
  • Trennvorhang defekt
  • Geräteraumtore
    • offene Federn nicht abgeschirmt
    • keine Sicherung gegen Herabfallen
    • ragen bei Öffnung und im geöffneten Zustand in die Halle → nicht zulässig
  • Leuchtkörper nicht ballwurfsicher

Mängel an Sportgeräten:
  • Seilabhängung defekt
    • eine Seilabhängung aufgrund eines defekten Drehwirbels dauerhaft gesperrt
  • abgeriebene und verbrauchte Klettertaue
  • Basketballkörbe 
    • Zielbretter defekt
    • Verschraubungen defekt
    • Korbbefestigungen nicht mehr vorschriftsgemäß
  • Bewegliche Gerätschaften
    • Kipprollen der Sprungkästen nicht mehr vorschriftsgemäß
    • Gleitschutz und Lederbezüge erneuerungsbedürftig

Neben diesen Mängeln sei festzustellen, dass der Boden der Halle nicht mehr die aktuellen Anforderungen an eine moderne Sportstätte erfüllt.

Im Ergebnis sei festzustellen, dass der Sportbetrieb mit Einschränkungen zwar aktuell in der Halle zwar noch sichergestellt werden kann, dass jedoch ein Betrieb über einen längeren Zeitraum hin nicht mehr zu verantworten sei. Zudem müsse man die befristet zur Verfügung stehenden Fördermittel des KIP-S-Programms berücksichtigen und so eine zeitnahe Umsetzung verfolgen.

Aus dem Gremium wird im Rahmen der Beratung auf den geplanten Anbau für die Lagerung von Gerätschaften insbesondere der Ringer hingewiesen. Auf entsprechende Nachfrage erläutert die Verwaltung, dass dieser Anbau auch nötig würde, wenn das angedachte Trainingsgebäude im unmittelbaren Anschluss an die Turnhalle kommen würde. In diesem Anbau wäre insbesondere die Lagerung der Wettkampfausstattung vorgesehen und zudem könnte dieser Anbau für die Bewirtung der Gäste der Ringer genutzt werden. Die Einrichtungen für Catering stünden aber auch für schulische oder kommunale Veranstaltungen zur Verfügung. Die geschätzten Kosten von rund 200.000,-- EUR wären nicht förderfähig und würden nach aktuellem Stand komplett durch den Markt Untergriesbach getragen.

Inwieweit durch die Erstellung eines Trainingszentrums für die Ringer eine Nutzung der Untergeschoßräume durch die Ringer entbehrliche machen würde, lässt sich nach Aussage des Bürgermeisters derzeit noch nicht abschätzen. Man befinde sich in dauernden Gesprächen mit den Verantwortlichen der Sparte Ringen. Eine zeitgleiche Umsetzung des Baus ist aufgrund des notwendigen Planungs- und Fördervorlaufes bei den Ringern auszuschließen, es werde jedoch so geplant, dass ein etwaiger späterer Anbau angeschlossen werden könnte.

Auf Nachfrage erläutert Bauamtsleiter Lang, dass eine 12-monatige Bauzeit für Dachsanierung, Anbau und Innenausbau vorgesehen und dann die Halle wieder für den Sportunterricht nutzbar wäre. Der Bau soll möglichst im Herbst mit der Dachkonstruktion beginnen und im Anschluss soll während der Wintermonate der Innenausbau erfolgen.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach stimmt dem vorgelegten Bauantrag auf Generalsanierung der Turnhalle an der Mittelschule in Untergriesbach auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 887/2, Gemarkung Untergriesbach zu. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach stimmt dem vorgelegten Bauantrag auf Generalsanierung der Turnhalle an der Mittelschule in Untergriesbach auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 887/2, Gemarkung Untergriesbach zu. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Dr. Christian Grünberger ist aus beruflichen Gründen bei Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.

Datenstand vom 11.06.2024 10:31 Uhr