Tektur-Antrag zum Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 703 und 703/48, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Bgm.-Kainz-Straße 10)


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Untergriesbach) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.06.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mittels Planerläuterung wird dargestellt, dass die Martin-Veit-Stiftung, Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt, vertreten durch Herrn Martin Veit, Röhrenwiesen 26, 94051 Hauzenberg, einen Antrag auf Tektur zum Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 703, 703/48, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Bgm.-Kainz-Straße 10) stellt.

Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplan Röhrndl, Deckblatt 21, bedarf jedoch einer Befreiung nach §31 Abs. 2 BauGB.

Auszug aus der Erläuterung zum Bauantrag und zur Begründung der Befreiungen:

Folgende Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan sind erforderlich. Dabei werden die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar.

Diese sind:

  1. Wandhöhe
Diese beträgt in der Erst-Eingabeplanung sowie im Bebauungsplan-Deckblatt 12,25 m.
Laut Tektur Planung beträgt die Wandhöhe 12,705 m — also um 0,455 m höher

Begründung:
Aus statischen Gründen musste der Unterzug im Parkgeschoss größer gemacht werden einschl. der zusätzlich notwendigen Wärmedämmung auf insgesamt 22,5 cm.
Der Dachbereich musste um 25 cm erhöht werden wegen der höheren Überfahrt des Aufzugschachtes.

  1. Gebäude-Höhenlage
Das Gebäude wurde um 40 cm tiefer gesetzt, um eine Kompensation des Gebäudes zu erreichen.

Begründung:
Dadurch sind die Abstandsflächen auf der Nord-Ost-Seite gleichgeblieben, so dass die Aussicht des darüber liegenden Nachbarn (Flur-Nr. 703/39) gleichgeblieben ist.

TEKTURBESCHREIBUNG:

  1. Erst-Genehmigung:
Das Bauvorhaben wurde bereits am 23.05.2023 durch die Marktgemeinde Untergriesbach mit Aktenzeichen 2023-23 V 36 genehmigt.

  1. Änderung gegenüber genehmigter Eingabeplanung:
    • Gebäude wird um 40,5 cm tiefer gesetzt
    • Die Wandhöhe wird um 45,5 cm höher;
Ursache ist der höhere Unterzug im Parkgeschoss sowie die höhere Aufzugsüberfahrt

Die Höhenlage des Gebäudes wird für den darüberliegenden Nachbarn der Fl.Nr. 703/39 gleichbleibend.

Im Rahmen der Beratung wird festgestellt, dass durch die Änderung der First lediglich rund 5 cm höher liegen würde als dies im ursprünglichen Plan der Fall gewesen sei. Dies führe zu keiner nennenswerten Benachteiligung von Nachbarn oder anliegenden Flächen. Dadurch, dass die Gebäudesohle tiefer in das Gelände gelegt werde, erfolge der verträgliche Ausgleich für die notwendige Änderung der Gesamthöhe.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem TEKTUR Antrag der Martin-Veit-Stiftung, Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt, vertr. d. Herrn Martin Veit, Röhrenwiesen 26, 94051 Hauzenberg, zum Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 703, 703/48, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Bgm.-Kainz-Straße 10), sowie dem Befreiungsantrag gem. §31 Abs. 2 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem TEKTUR Antrag der Martin-Veit-Stiftung, Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt, vertr. d. Herrn Martin Veit, Röhrenwiesen 26, 94051 Hauzenberg, zum Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 703, 703/48, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Bgm.-Kainz-Straße 10), sowie dem Befreiungsantrag gem. §31 Abs. 2 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.06.2024 14:23 Uhr