Kämmerer Hegedüsch erläutert dem Gremium nachfolgenden Sachverhalt:
Die Höhe der Wasser- und Abwassergebühren unterscheidet sich von Kommune zu Kommune teilweise deutlich. Dafür gibt es viele Ursachen: die unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten mit Siedlungsdichte, Frischwassergebrauch bzw. Abwasseranfall, die Höhenunterschiede im Versorgungsgebiet, die Investitionstätigkeit, die Bevölkerungsentwicklung usw. Ein wesentlicher Punkt sind jedoch die gesetzlichen Vorgaben im Kommunalabgabengesetz (KAG). Nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 KAG können Gemeinden für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen (z. B. Wasserversorgung, Abwasserentsorgung) Benutzungsgebühren erheben. Benutzungsgebühren sollen erhoben werden, wenn und soweit eine Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 KAG). Die Einnahmen aus den Wasser- und Abwassergebühren dürfen die Kosten nicht übersteigen und müssen somit kostendeckend kalkuliert werden (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 KAG).
Die aktuellen Grund- und Verbrauchsgebühren für Wasser sind seit dem 01.01.2021 mit folgenden Sätzen gültig:
Grundgebühr: 60,00 € jährlich zzgl. 7 % gesetzl. MwSt.
Verbrauchsgebühren: 1,49 € pro cbm zzgl. 7 % gesetzl. MwSt.
Spätestens nach 4 Jahren Kalkulationszeitraum, also zum 01.01.2025 wären neue Grund- und Verbrauchsgebühren laut Art. 8 Abs. 6 Satz 1 KAG zu kalkulieren.
Mittlerweile hat die Verwaltung des Marktes Untergriesbach die aktuelle Gebührenbedarfsberechnung für den Zeitraum ab 01.01.2025 in Zusammenarbeit mit dem Büro kommunale transparenz pro fide GmbH aus Würzburg abschließend unter Einbeziehung der Jahresrechnung 2023 und der voraussichtlichen Rechnungsergebnisse 2024 kalkuliert. Nachstehende neue Gebührensätze ergeben sich somit:
Gebühr aktuell Gebühr neu
Die Verwaltung würde empfehlen, eine neue Gebühr in Höhe von 1,90 €/m³ Wasser mit einem 3-jährigen Kalkulationszeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 zu beschließen, um zeitlich mit der Neukalkulation der Abwassergebühr ab 01.01.2028 gleichzuziehen. Die detaillierte Kalkulation ist in der Anlage in der Dokumentenablage zu diesem Tagesordnungspunkt angefügt.
Nachstehend werden dem Gremium noch drei Darstellungen zur Kostenzusammensetzung/-entwicklung der Abwassergebühr zum Stand 01.01.2021 und zum Stand 01.01.2025 aufgezeigt:
Darstellung 1 – Kostenzusammenstellung Gebühr pro m³ im Vergleich
Darstellung 2 – Kostenzusammensetzung Gebühr pro ³ im Vergleich
Darstellung 3:
Von der Verwaltung des Marktes Untergriesbach wird vorgeschlagen, ab 01.01.2025 nachfolgenden Gebührensatz zu beschließen und eine Änderung der bestehenden Beitrags- und Gebührensatzungen vorzunehmen:
Wassergebühr ab 01.01.2025: 1,90 € pro cbm