Gemeindliche Wasserversorgung - Anpassung der Wassergebühren ab dem 01.01.2025 - Änderung der BGS-WAS


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Marktgemeinderates, 17.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 17.06.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Kämmerer Hegedüsch erläutert dem Gremium nachfolgenden Sachverhalt:

Die Höhe der Wasser- und Abwassergebühren unterscheidet sich von Kommune zu Kommune teilweise deutlich. Dafür gibt es viele Ursachen: die unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten mit Siedlungsdichte, Frischwassergebrauch bzw. Abwasseranfall, die Höhenunterschiede im Versorgungsgebiet, die Investitionstätigkeit, die Bevölkerungsentwicklung usw. Ein wesentlicher Punkt sind jedoch die gesetzlichen Vorgaben im Kommunalabgabengesetz (KAG). Nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 KAG können Gemeinden für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen (z. B. Wasserversorgung, Abwasserentsorgung) Benutzungsgebühren erheben. Benutzungsgebühren sollen erhoben werden, wenn und soweit eine Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 KAG). Die Einnahmen aus den Wasser- und Abwassergebühren dürfen die Kosten nicht übersteigen und müssen somit kostendeckend kalkuliert werden (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 KAG).

Die aktuellen Grund- und Verbrauchsgebühren für Wasser sind seit dem 01.01.2021 mit folgenden Sätzen gültig:

Grundgebühr:                 60,00 € jährlich         zzgl. 7 % gesetzl. MwSt.
Verbrauchsgebühren:                1,49 € pro cbm        zzgl. 7 % gesetzl. MwSt.

Spätestens nach 4 Jahren Kalkulationszeitraum, also zum 01.01.2025 wären neue Grund- und Verbrauchsgebühren laut Art. 8 Abs. 6 Satz 1 KAG zu kalkulieren.

Mittlerweile hat die Verwaltung des Marktes Untergriesbach die aktuelle Gebührenbedarfsberechnung für den Zeitraum ab 01.01.2025 in Zusammenarbeit mit dem Büro kommunale transparenz pro fide GmbH aus Würzburg abschließend unter Einbeziehung der Jahresrechnung 2023 und der voraussichtlichen Rechnungsergebnisse 2024 kalkuliert. Nachstehende neue Gebührensätze ergeben sich somit:

                                                                   Gebühr aktuell        Gebühr neu


Die Verwaltung würde empfehlen, eine neue Gebühr in Höhe von 1,90 €/m³ Wasser mit einem 3-jährigen Kalkulationszeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 zu beschließen, um zeitlich mit der Neukalkulation der Abwassergebühr ab 01.01.2028 gleichzuziehen. Die detaillierte Kalkulation ist in der Anlage in der Dokumentenablage zu diesem Tagesordnungspunkt angefügt.

Nachstehend werden dem Gremium noch drei Darstellungen zur Kostenzusammensetzung/-entwicklung der Abwassergebühr zum Stand 01.01.2021 und zum Stand 01.01.2025 aufgezeigt:

Darstellung 1 – Kostenzusammenstellung Gebühr pro m³ im Vergleich



Darstellung 2 – Kostenzusammensetzung Gebühr pro ³ im Vergleich



Darstellung 3:





Von der Verwaltung des Marktes Untergriesbach wird vorgeschlagen, ab 01.01.2025 nachfolgenden Gebührensatz zu beschließen und eine Änderung der bestehenden Beitrags- und Gebührensatzungen vorzunehmen: 

Wassergebühr ab 01.01.2025:        1,90 € pro cbm

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt eine 1. Satzung des Marktes Untergriesbach zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Untergriesbach (BGS-WAS) vom 22.03.2022 mit Wirkung ab 01.01.2025:

1. Satzung

des Marktes Untergriesbach zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 22.03.2022

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetztes erlässt der Markt Untergriesbach folgende Satzung:

§ 1

Die BGS-WAS des Marktes Untergriesbach vom 22.03.2022 (veröffentlicht durch Niederlegung in der Gemeindeverwaltung am 22.03.2022 und Anschlag an der Amtstafel des Marktes Untergriesbach wird wie folgt geändert:

  1. § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 1,90 Euro pro cbm entnommenen Wassers.“

§ 2


Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Untergriesbach, 17.06.2024
Markt Untergriesbach


Hermann Duschl
1. Bürgermeister

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt eine 1. Satzung des Marktes Untergriesbach zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Untergriesbach (BGS-WAS) vom 22.03.2022 mit Wirkung ab 01.01.2025:

1. Satzung

des Marktes Untergriesbach zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 22.03.2022

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetztes erlässt der Markt Untergriesbach folgende Satzung:

§ 1

Die BGS-WAS des Marktes Untergriesbach vom 22.03.2022 (veröffentlicht durch Niederlegung in der Gemeindeverwaltung am 22.03.2022 und Anschlag an der Amtstafel des Marktes Untergriesbach wird wie folgt geändert:

  1. § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 1,90 Euro pro cbm entnommenen Wassers.“

§ 2


Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Untergriesbach, 17.06.2024
Markt Untergriesbach


Hermann Duschl
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2024 10:57 Uhr