Antrag auf Zustimmung zur Gründung einer Kinderfeuerwehr der FF Untergriesbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Marktgemeinderates, 22.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 18

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl informiert das Gremium, dass am 26.06.2024 der stellvertretende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Untergriesbach, Herr Georg Meier, im Rahmen einer Besprechung mit dem Bürgermeister und den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung die Voraussetzungen zur Gründung einer Kinderfeuerwehr besprochen hat. Die Freiwillige Feuerwehr Untergriesbach beabsichtige die Gründung einer Kinderfeuerwehr und diese unter die Verantwortung der aktiven Feuerwehr zu stellen. Hierzu sei die Zustimmung der Kommune als Sachaufwandsträger erforderlich. In dem Gespräch seien zusammen mit Bürgermeister Duschl, Geschäftsleiter Graml und dem Sachbearbeiter Feuerwehrwesen Wallner die Voraussetzungen für diese Gründung und die nächsten Schritte besprochen worden.

Nach Art. 7 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) können bei den Freiwilligen Feuerwehren Kindergruppen für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr gebildet werden. Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr können die Mitglieder der Kinderfeuerwehr dann in die Jugendfeuerwehr übertreten und gelten dann als Feuerwehranwärter in der Jugendfeuerwehr. 

Bürgermeister und Verwaltung stehen dem Antrag positiv gegenüber, da bereits mehrere Jugendgruppen im näheren Umfeld gegründet worden sind und diese der Brandschutzerziehung, Nachwuchsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit dienen. Da gemäß Kommunalem Unfallversicherungsverband Bayern für diese Altersgruppe keinerlei Arbeiten mit den regulären feuerwehrtechnischen Geräten erlaubt sind, bedarf es keiner Schutzkleidung wie z. B. Feuerwehrschutzanzug, Helm, Sicherheitsschuhe. Eine einheitliche Kleidung zum Schutz vor „Wind und Wetter“ werde seitens des Landesfeuerwehrverbandes empfohlen. Die Kosten hierfür sollen jedoch nicht von der Marktgemeinde Untergriesbach übernommen werden, sondern von der Feuerwehr. 

Somit ist der Sachaufwand laut Darstellung der Verwaltung lediglich auf die Jugendförderung (8,‑‑EUR pro Minderjährigen jährlich) beschränkt und somit minimal. Auch der Versicherungsbeitrag pro Feuerwehrdienstleistendem (hierzu zählen dann auch die Mitglieder der Kinderfeuerwehr) mit aktuell 3,09 EUR Jahresbeitrag sei überschaubar und würde zu keiner größeren Belastung des Gemeindehaushaltes führen.

Die Marktgemeinderatsmitglieder Albert Gell und Georg Meier (zugleich Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Untergriesbach) erläutern, dass sich bei der Feuerwehr Untergriesbach eine Gruppe junger Feuerwehrdienstleistender gefunden habe, die die Betreuung der Kinder übernehmen würde. Diese Möglichkeit wolle man nun nutzen, um die Gründung der Kinderfeuerwehr anzustoßen und so bereits in jüngerem Alter in die Nachwuchsgewinnung einzusteigen. Geplant sei eine Aktion im Rahmen des Grillfests der Feuerwehr am 27.07.2024 zur ersten Werbung für dieses Vorhaben. Danach wolle man einen Informationsabend für Eltern veranstalten und mit zwei Gruppenstunden pro Monat starten. Je nach Entwicklung des Interesses an diesem Angebot werde man die Angebote nach den Empfehlungen des Feuerwehrverbandes und den Erfahrungen der umliegenden Feuerwehren ausrichten. Sollten Kinder aus den Schutzbereichen anderer Gemeindefeuerwehren Interesse an der Kinderfeuerwehr zeigen, würde man deren Aufnahme eng mit den dortigen Kommandanten abstimmen und möglicherweise eine Zusammenarbeit anstreben. Man wolle keiner anderen Feuerwehr potentiellen Nachwuchs abwerben, vielmehr soll es das Ziel sein, gemeinsam den Nachwuchs frühzeitig zu gewinnen und an die Feuerwehr heranzuführen. Das Projekt, die mögliche Zusammenarbeit und die ersten Erfahrungen sollen auch im Rahmen der diesjährigen Kommandantenversammlung besprochen werden. Sofern sich auch die anderen Gemeindefeuerwehren zur Gründung von Kinderfeuerwehren entschließen sollen, würde sich auch in diesem Bereich eine Zusammenarbeit anbieten, wie dies im Bereich der Jugendfeuerwehren bereits der Fall sei.

Aus dem Gremium werden die Ziele dieses Projekts grundsätzlich befürwortet und es wird ausdrücklich hervorgehoben, dass jede Form von ehrenamtlicher Arbeit in der Kinder- und Jugendbetreuung äußerst wichtig sei. Allerdings wird auch die Frage aufgeworfen, ob dieses zusätzliche Angebot es nicht für andere Vereine erschwere, eigenen Nachwuchs zu gewinnen. Man solle sich nicht eine Konkurrenz zwischen den Vereinen schaffen. Hierzu wird aber in der Diskussion angeführt, dass zwei Treffen pro Monat kein Angebot seien, die zum Beispiel eine Ausübung von Sport im Verein so beeinträchtigen, dass dies nicht miteinander vereinbar wäre.

Mit Zustimmung des gesamten Gremiums nimmt Kreisbrandmeister Johann Stemplinger zum beabsichtigten Vorhaben Stellung. Er erläutert, dass das Ziel der Nachwuchsgewinnung auch im Bereich der Feuerwehren immer wichtiger werde. Dafür sei die Gründung von Kinderfeuerwehren ein gutes Mittel. Es gebe bereits gute Erfahrungen im Landkreis und man könne auch aus diesen lernen. So dürfe man nicht den Fehler machen, in der Kinderfeuerwehr bereits die Ausbildungsinhalte der Jugendfeuerwehr zu vermitteln, da ansonsten im Jugendfeuerwehrbereich keine interessanten und neuen Inhalte mehr kommen und man so die Jugendlichen wieder verliere. Im Bereich der Kinderfeuerwehr gelte es vielmehr, die Kinder spielerisch an die Aufgaben der Feuerwehr heranzuführen oder auch praktische Dinge zu vermitteln, wie zum Beispiel „Wie setze ich einen richtigen Notruf ab?“ Zudem solle in diesem Bereich die soziale Bindung der Mitglieder der Gruppe gefördert und die Grundlage für die Bindung an den Verein gelegt werden. Natürlich gehöre hier auch dazu, dass man das Feuerwehrauto kennenlernt und sieht, was in so einem Fahrzeug ist. Eine spezifische technische Ausbildung soll aber in diesem Alter bewusst noch nicht stattfinden. Die ersten Erfahrungen mit den Kinderfeuerwehren haben nach Darstellung des Kreisbrandmeisters aber schon positive Ergebnisse in der Nachwuchsgewinnung erbracht. Die ersten, die als Kinder in der Kinderfeuerwehr begonnen haben, seien zwar altersbedingt noch nicht in den aktiven Dienst vorgerückt, sondern maximal in den Jugendfeuerwehrbereich. Man sehe jedoch den positiven Effekt, dass Eltern als passive bzw. fördernde Mitglieder den Feuerwehren beitreten und man verzeichne sogar einen merklichen Zuwachs an Quereinsteigern in den aktiven Dienst aus dem Bereich der Eltern. Somit lohne sich der überschaubare Aufwand für die Kommunen im Rahmen der Einrichtung einer Kinderfeuerwehr auf jeden Fall und in vielen Fällen auch schon kurzfristig.

Aus dem Gremium wird angeregt, dass der Zustimmungsbeschluss zur Gründung von Kinderfeuerwehren gleich pauschal für alle gemeindlichen Feuerwehren gefasst werden solle. Nach kurzer Diskussion kommen die Marktgemeinderatsmitglieder aber zu dem Ergebnis, dass künftige Anträge allein zu Informationszwecken für den Markt auch gesondert beschlossen werden sollen. Wenn ein schlüssiges Konzept dargestellt wird, werde auch für weitere Anträge kein Grund zur Ablehnung bestehen.  

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach erteilt der Freiwilligen Feuerwehr Untergriesbach die Zustimmung zur Gründung einer Kinderfeuerwehr.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach erteilt der Freiwilligen Feuerwehr Untergriesbach die Zustimmung zur Gründung einer Kinderfeuerwehr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.08.2024 12:38 Uhr