Bürgermeister Duschl und Bauamtsleiter Hans-Peter Lang erläutern dem Gremium, dass wie bereits in den vergangenen Sitzungen dargestellt, aufgrund weiterer Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes und angesichts mittelfristig auslaufender Bescheide im Bereich der wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Einleitung von gereinigtem Abwasser in Vorfluter der entsprechenden Anlagen durch das Büro Fesl + Bauer verschiedene Varianten zur Sanierung und Neukonzeption der Abwasserreinigung in diesen Bereichen untersucht worden ist.
Bei den notwendigen Maßnahmen handelt es sich konkret um
- die Auflassung des Klärweihers Grögöd und die Herstellung einer Ableitung nach Kroding.
- die Auflassung der Teichkläranlage Kroding und deren Ersatz durch eine technische Anlage (SBR-Anlage).
- die Auflassung der Teichkläranlage Lämmersdorf und eine Ableitung nach Untergriesbach.
Die Vertreter des Ingenieurbüros Fesl + Bauer Herr Thomas Bauer und Herr Paul Escherich stellen die notwendigen Maßnahmen, die möglichen Varianten der einzelnen Maßnahmen und die damit jeweils verbundenen Kosten vor. Ziel der Vorstellung und Beratung ist die Auswahl der jeweilig wirtschaftlichsten Umsetzungsvariante, damit noch in diesem Jahr die entsprechenden Förderanträge gestellt werden können, um die guten Förderkonditionen der aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) zu sichern. Ab 2025 werden neue Förderkonditionen erwartet, die voraussichtlich keine verbesserten, sondern eher schlechtere Bedingungen bieten.
Die Umsetzung der Maßnahmen kann nach Erhalt der Zuwendungsbescheide innerhalb von vier Jahren erfolgen. Eine Verpflichtung zur Umsetzung besteht aufgrund der Förderbescheide nicht, aufgrund der auslaufenden Bescheide, werden die Maßnahmen jedoch in diesem Zeitraum notwendig und daher ist die Sicherung der Förderungen notwendig.
Die genauen Ausführungen der Ingenieure ergeben sich aus den Dokumenten, die der Niederschrift als Anlage beigefügt sind und die auch den Gremiumsmitgliedern im Wesentlichen zur Vorbereitung auf die Sitzung zur Verfügung gestellt worden sind. Auf diese Unterlagen wird verwiesen und im nachfolgenden nur eine Zusammenfassung der Ergebnisse aus den detaillierten Betrachtungen dargestellt:
- Abwasserentsorgung Grögöd (Vorstellung durch Thomas Bauer)
- Ist-Situation
- Entwässerung im Mischsystem
- Belüfteter Abwasserteich zur Abwasserreinigung
- Einleitung des gereinigten Abwassers in das Kühbachl
- Wasserrechtsbescheid aus dem Jahr 2022 (Erlaubnis 2022 abgelaufen)
- Kostenvergleichsrechnung aus 2021
Wirtschaftlichste Lösung: Umbau auf Trennsystem und Ableitung nach Ratzing
- Vorgeschlagene Maßnahmen
- Umbau von Misch- auf Trennsystem: Neubau Schmutzwasserkanal, Weiterverwendung des Mischwasserkanals als Regenwasserkanal → Fremdwasserreduzierung
- Umbau des Abwasserteichs zum Regenrückhaltebecken
- Ableitung des Schmutzwassers nach Ratzing und von da zur Kläranlage Kroding
- Freispiegelkanal zwischen Grögöd und Ratzing mit teilweise großen Kanaltiefen und sehr geringem Gefälle (1,50 %)
- Ablagerungsfreier Betrieb kann rechnerisch nicht nachgewiesen werden (erforderliche Schleppspannung wird nicht eingehalten)
- Ähnliche Fälle im Gemeindegebiet in denen trotz geringen Gefälles der Betrieb ohne technische Anlage funktioniert
- Alternative: Pneumatische Förderung mit Druckluftspülung (ca. 155.000,-- EUR höhere Baukosten; Betriebskosten einer Pumpstation)
→ Planungsvorgabe durch Abwassermeister und Verwaltung: Bau eines Freispiegelkanals mit dem (geringen) Risiko von Ablagerungen
- Kosten
- Kostenschätzung brutto (Baukosten) 1.168.000,-- EUR
- Förderung nach 2.2.1 und 2.2.2 RZWas 2021: circa 565.000,-- EUR
Im Rahmen der Diskussion zur notwendigen Maßnahme in Grögöd wird seitens des Gremiums nach der Vorstellung aller bisher vorliegenden Planungen und Überlegungen Zustimmung zur vorgeschlagenen Umsetzungsvariante signalisiert.
Nachgefragt wird explizit nochmals nach der Problematik des rechnerischen Nachweises der Funktionalität des Freispiegelkanals. Hierauf erklärt Herr Bauer, dass diese Lösung den allgemeinen Erfahrungen nach mit hoher Wahrscheinlichkeit funktionieren könne. Ein rechnerischer Nachweis und somit die Garantie für eine Funktionsfähigkeit dieser Variante könne aber nicht gegeben werden. Seitens der Verwaltung wird diese Einschätzung bestätigt. Abwassermeister Markus Gattermann, der urlaubsbedingt nicht an der Sitzung teilnehmen kann, vertritt aufgrund praktischer Erfahrungen im Gemeindegebiet die Auffassung, dass die Freispiegellösung funktionieren wird. Sofern sich an einzelnen Stellen Probleme ergeben würden, könnte man diesen mit einem überschaubaren Aufwand durch einen halbjährlichen oder jährlichen Einsatz eines Spülwagens entgegenwirken. Dies wäre aus Sicht des technischen Personals der schlimmstenfalls anzunehmende Fall.
Seitens Verwaltung und Ingenieurbüro wird auf Nachfrage bestätigt, dass die Förderung unabhängig von der gewählten Lösung erfolgt. Die Förderhöhe orientiert sich an den Laufmetern des Ableitungskanals, der zur Auflassung einer Teichkläranlage nötig ist. Seitens des WWA ist diese Förderung bereits bestätigt. Hinsichtlich des fehlenden Nachweises der Schleppspannung ist dabei klargestellt worden, dass eine mögliche Nachrüstung mit einer Pumpanlage nicht mehr gefördert werden kann.
Auf Nachfrage wird zum einen erläutert, dass die Errichtung des Regenrückhaltebeckens wie bereits im letzten Bescheid als Maßnahme für den Fall einer Neubeantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis Bestandteil des Bescheids sein wird. Zum anderen erklären die Vertreter des Ingenieurbüros und die Verwaltung, dass beim Umbau der Entwässerung von Misch- auf Trennsystem auch Umbauten auf den Privatgrundstücken erforderlich sein werden, die von den Eigentümern zu tragen sind. Je nachdem, wo der Zusammenschluss des Schmutzwasserkanals aus den Gebäuden und der Oberflächenwasserableitung erfolgt, wird der Umbau mehr oder weniger aufwändig. Im schlimmsten Fall ist dieser Zusammenschluss jedoch im Bereich der Hauswand. Ein Umbau im Haus ist in der Regel nicht notwendig. Durch die Trennung von Schmutz- und Oberflächenwasser wird die Abwasserreinigung jedoch an die neuesten Standards angepasst und es ergeben sich auch bessere Förderkonditionen für die neuen Leitungen. Auch im Bereich Lämmersdorf ist diese Vorgehensweise beabsichtigt.
In den dargestellten Kosten sind auch die notwendigen neuen Leitungen des Schmutzwasserkanals beinhaltet.
- Abwasserentsorgung Kroding (Vorstellung durch Thomas Bauer und Paul Escherich)
- Ist-Situation
- Behandlung des Abwassers aus den Ortsteilen Kroding, Pfaffenreut, Ratzing, Saxing und Spechting
- Absetzteich und zwei unbelüftete Abwasserteiche
- Einleiten des gereinigten Abwassers in den Rampersdorfer Bach
- Wasserrechtsbescheid aus dem Jahr 2009 (gültig bis 31.07.2029
- Auflagen aus diesem Bescheid:
- Regenrückhaltebecken für Abschlag aus dem Beckenüberlauf erforderlich
- Ausbau und Betrieb mit Nitrifikation gefordert → Teichflächen in jetziger Form zu gering bemessen
- Erweiterung/Ertüchtigung bei Anschluss zusätzlicher Gebiete (wie z.B. jetzt Grögöd) erforderlich
- Technische Zwischenstufe bei Neubeantragung vom Wasserwirtschaftsamt gefordert
- Ertüchtigungsmöglichkeiten
- Nitrifizierende Linienbelüfter (technischer Aufbau und Maßnahmen siehe Anlage)
- Scheibentauchkörper (technischer Aufbau und Maßnahmen siehe Anlage)
- SBR-Anlage
- Vorgeschlagene Variante: SBR-Anlage
- Bauliche Maßnahmen:
- Neubau Regenüberlaufbecken
- Vorgeschalteter Rechen
- Zentrales Betriebsgebäude
- Technikraum für Schalt- und Regelanlagen
- Kleiner Lagerraum mit Waschbecken
- Einhausung der Rechenanlage
- Drei zusammenhängende Betonbecken für Vorspeicher, Reaktorraum und Schlammspeicher
- Beschickung des Vorspeichers nur während Sedimentations- und Abzugsphase
→ geringe Pumpkosten
→ Besseres Reinigungsergebnis → hochwertigere Lösung
→ Langfristig gesicherte Anlage (auch vom WWA befürwortete Lösung)
- Kosten
- Baukostenschätzung
- Variante 1 – nitrifizierende Linienbelüfter: 3.040.000,-- EUR
- Variante 2 – Scheibentauchkörperanlage 3.146.000,-- EUR
- Variante 3 – SBR-Anlage 2.712.000,-- EUR
- Förderung nach 2.2.3 RZWas 2021
- 250,-- EUR/EW netto
- Aktuell angeschlossene Einwohner: ca. 5.500 EW
- Förderung 250,-- EUR/EW x 5.500 EW x 1,19 EUR circa 1.636.000,-- EUR
- Ergebnis einer Kostenvergleichsrechnung
- Ermittlung Kostenbarwert mir folgenden Eingangswerten:
- Betrachtungszeitraum: 40 Jahre
- Finanzierungszeitraum: 20 Jahre mit Zinssatz 3,00 % p.a.
- Variante 1 – nitrifizierende Linienbelüfter: 5.330.773,-- EUR
- Variante 2 – Scheibentauchkörperanlage: 5.558.107,-- EUR
- Variante 3 – SBR-Anlage: 5.362.721,-- EUR
Aufgrund der Vorteile, die sich aus Bau (geringere Investitionskosten) und Betrieb der SBR-Anlage (bessere Reinigung, nachhaltigere und langlebigere Technik) ergeben, wird trotz des geringen Kostennachteils über eine Laufzeit von 40 Jahren die Umsetzung der SBR-Anlage empfohlen.
Im Rahmen der Beratung zur notwendigen Maßnahme in Kroding wird seitens des Gremiums nach der Vorstellung aller bisher vorliegenden Planungen und Überlegungen Zustimmung zur vorgeschlagenen Umsetzungsvariante signalisiert.
Nachgefragt wird explizit, auf welcher Basis die Ermittlung der Zuschüsse erfolgt, da an der Anlage in Kroding nicht 5.500 Einwohner angeschlossen seien. Hierzu wird seitens der Verwaltung erklärt, dass der Markt Untergriesbach seine Abwasserreinigung als rechtliche und wirtschaftliche Einheit betreibt und daher die Grundlage für Einwohnerbezogene Pauschalförderungen die Einwohner bilden, die im gesamten Gemeindebereich an die Abwasserreinigung angeschlossen sind. Im Falle des Nachweises einer bestimmten Investitionssumme pro angeschlossenem Einwohner kann innerhalb der Laufzeit eines RZWas-Förderprogramms einmal eine Pauschalförderung in Anspruch genommen werden. Diese wäre jetzt bei der Maßnahme in Kroding einkalkuliert, da bei den Maßnahmen in Grögöd und Lämmersdorf leitungsgebundene Förderungen pro Laufmeter neuer Leitung abgerufen werden können und so diese Projekte entlasten.
Ebenfalls auf Nachfrage aus dem Gremium wird erläutert, dass bereits die aktuellen Maßnahmen in Untergriesbach und Gottsdorf eine Erleichterung für das Personal erbracht habe und ein Umbau Grögöd und Kroding den Personalaufwand weiter reduzieren würde, da der Klärweiher Grögöd wegfällt und dieser bisher im Rahmen der Eigenüberwachung einmal täglich anzufahren war. Diese Personal- und Kosteneinsparungen sind in den Kostenberechnungen bereits berücksichtigt worden.
Die Ingenieure erläutern auf eine entsprechende Frage aus dem Gremium, dass ein Anschluss der Einleitungsbereiche Kroding an die Kläranlage Untergriesbach keine Option sei, da einerseits eine kostenintensive Ableitung mit entsprechenden Pumpkapazitäten hergestellt werden müsse und andererseits die Kapazitäten in Untergriesbach nicht auf den zusätzlichen Anschluss dieses Bereichs ausgelegt seien.
- Abwasserentsorgung Lämmersdorf (Vorstellung durch Paul Escherich)
- Ist-Situation
- Entwässerung im Mischsystem
- Belüfteter Abwasserteich zur Abwasserreinigung
- Einleiten des gereinigten Abwassers in den Lämmersdorfer Bach
- Wasserrechtsbescheid aus dem Jahr 2009 (gültig bis 31.07.2029
- Auflagen aus diesem Bescheid:
- Regenrückhaltebecken für Abschlag aus dem Beckenüberlauf erforderlich
- Ausbau und Betrieb mit Nitrifikation gefordert → Teichflächen in jetziger Form zu gering bemessen
- Erweiterung/Ertüchtigung bei Anschluss zusätzlicher Gebiete erforderlich
- Ertüchtigungsmöglichkeiten
- Ertüchtigung Teichanlage (technischer Aufbau und Maßnahmen siehe Anlage)
- Pumpstation und Trennsystem
- SBR-Anlage (technischer Aufbau und Maßnahmen siehe Anlage)
- Vorgeschlagene Variante: Pumpstation und Trennsystem
- Bauliche Maßnahmen:
- Umbau von Misch- auf Trennsystem: Neubau Schmutzwasserkanal, Weiterverwendung des Mischwasserkanals als Regenwasserkanal → Fremdwasserreduzierung
- Errichtung Pumpstation auf Gelände der bestehenden Teichanlage
- Pumpleitung (ca. 800 m) bis zum Hochpunkt (Kreuzung Gemeindestraßen südöstlich von Diendorf)
- Freispiegelkanal bis Diendorf
- Umbau des Abwasserteiches zum Regenrückhaltebecken
- Bestehende Einleitungsstelle wird für Regenwasser beibehalten
- Vorteile der Pumpstation und Trennsystem
- Langfristig weitaus geringere Kosten (Betriebskosten, Sanierungen und Erneuerungen in der Zukunft)
- Unsicherheit, ob eine Neubescheidung einer Teichanlage in der Zukunft möglich
→ Langfristig gesicherte Anlage (auch vom WWA befürwortete Lösung)
- Kosten
Förderung ca. 142.000,-- EUR
Förderung ca. 1.147.000,-- EUR
Förderung ca. 142.000,-- EUR
- Ergebnis einer Kostenvergleichsrechnung
- Ermittlung Kostenbarwert mir folgenden Eingangswerten:
- Betrachtungszeitraum: 40 Jahre
- Finanzierungszeitraum: 20 Jahre mit Zinssatz 3,00 % p.a.
- Variante 1 – Ertüchtigung Teichanlage: 2.381.143,-- EUR
- Variante 2 – Pumpstation + Trennsystem: 2.329.063,-- EUR
- Variante 3 – SBR-Anlage: 3.780.301,-- EUR
Aufgrund der erheblichen Vorteile im Bereich der Förderung sowie der dargestellten Vorteile im Betrieb und einer notwendigen Erneuerung des Bescheids nach Ablauf des nächsten Genehmigungszeitraums und der nachhaltigeren Lösung wird die Umsetzung der Variante Pumpstation und Trennsystem empfohlen.
Zur weiteren Vorgehensweise wird aus dem Gremium nachgefragt, ob die Verwaltung bereits errechnet habe, wie sich die Umsetzung der Maßnahmen auf die Gebühren im Bereich der Abwasserreinigung auswirken würde. Hierzu erklärt der Kämmerer, dass dies von der verbindlichen Zusage der Fördermittel und der zeitlichen Schiene der Maßnahmenumsetzung abhängig sei. Zudem müsse festgelegt werden, ob eine reine Gebührenfinanzierung angestrebt werde. Bis zu einer der kommenden Sitzungen werden jedoch einmal verschiedene Varianten vorauskalkuliert, um dem Gremium darzulegen, in welchem Umfang diese Maßnahmen weitere Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger auslösen werden.
Zeitlich sei die Umsetzung der Maßnahmen Kroding und Grögöd vor der Maßnahme Lämmersdorf vorgesehen. Zudem seien dann auch noch Maßnahmen im Bereich der Mischwasserentlastungsanlagen notwendig, die innerhalb eines ähnlichen Zeitraumes umzusetzen wären. Hier sei die Verwaltung in Abstimmung mit den Fachstellen. Bürgermeister Duschl weist vor dem Hintergrund der immer höher werdenden Anforderungen an den Gewässerschutz und die Kosten für Sanierungen von Kanalsystemen und Kläranlagen darauf hin, dass diese Thematik aktuell und in den nächsten Jahren ein sehr großes Thema für die Kommunen wird. Dies müsse auch die Politik auf Landesebene erkennen und mit der Bereitstellung entsprechender Fördermittel unterstützen. Die Ratsmitglieder können und sollen bei entsprechenden Treffen mit Abgeordneten auch auf diese Problemlage hinweisen.
Weitere Fragen und Anmerkungen aus dem Gremium ergeben sich nicht.