Interkommunale Zusammenarbeit - Grundsatzbeschluss zur Gründung und zum Aufbau eines regionalen, interkommunalen Energieversorgungsunternehmens/Regionalwerkes, Kommunaler Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Marktgemeinderates, 16.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 16.09.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Seitens der Verwaltung wird nochmals dargestellt, dass im Rahmen einer gemeinsamen Austausch- und Diskussionsrunde am 3. Juni in der Niederbayernhalle in Ruhstorf a. d. Rott für Verwaltungen sowie Stadt-, Markt- und Gemeinderäte die Gelegenheit zur Information über die gegenwärtigen Entwicklungen hinsichtlich eines gemeinsamen interkommunalen Regionalwerkes bestanden hat.

Zusätzlich hätten die Vertreter der Landkreisgemeinden im Rahmen der Bürgermeisterdienstversammlung am 6. Juni in Sonnen signalisiert, dass der Landkreis Passau die Gründung des Regionalwerkes als gemeinsames Kommunalunternehmen in Zusammenarbeit mit den Kommunen vorbereiten soll.

Im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Region und zur Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit bestehe nun die Möglichkeit, ein Regionalwerk als gemeinsames Kommunalunternehmen zu gründen. Dieses Vorhaben ziele darauf ab, die Ressourcen und Kompetenzen des Landkreises Passau und der Kommunen zu bündeln und somit nachhaltige und effiziente Energielösungen für die Herausforderungen unserer Zeit und für unsere Region zu schaffen. Das Regionalwerk soll in enger Zusammenarbeit zwischen den teilnehmenden Kommunen und dem Landkreis Passau bis Ende 2024 gegründet werden. Im nächsten Schritt soll der nachfolgende Grundsatzbeschluss beraten und beschlossen werden. 

Die Themenfelder Energiewende, Nachhaltigkeit und Klimaschutz, Digitalisierung und regionale Wertschöpfung nehmen nach Darstellung im Sachverhalt des Landkreises mittlerweile eine wichtige Schlüsselrolle ein – sowohl für die heimische Wirtschaft und Bevölkerung als auch für die kommunalen Verwaltungen. Eine Möglichkeit, diese Themenfelder bündeln zu können, sei die Installierung von Regionalwerken. Regionalwerke seien ein Zusammenschluss mehrerer Gemeinden eines Landkreises. Wie ein Stadtwerk befinde sich ein Regionalwerk in den Händen der öffentlichen Verwaltung und soll die Entwicklung einer Region nachhaltig sowie im Sinne des Gemeinwohls fördern. Um bei den aktuellen Herausforderungen im Bereich Erzeugung regenerativer Energien zu partizipieren, biete sich die Möglichkeit, dass sich die Städte, Märkte und Gemeinden zusammenschließen. Es eröffneten gute Chancen, wenn man in einem größeren Verbund gemeinsame Ziele anstrebt und damit auch ein stärkeres Gewicht hat als eine einzelne Kommune. Es sei eine Möglichkeit den anvisierten Ausbau der Energiewende im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten und die damit verbundene Wertschöpfung für die Allgemeinheit im Landkreis zu sichern. Nicht zuletzt profitierten auch die Bürgerinnen und Bürger und die heimischen Unternehmen. Die Energie könne künftig vor Ort erzeugt, vermarktet und auch verbraucht werden. 

Sofern dieses Geschäftsmodell im Landkreis Passau zum Tragen kommen würde, können in einem weiteren Ausbauschritt eventuell weitere Geschäftsfelder erschlossen werden, z.B. dezentrale energetische Verwertung von Klärschlamm oder anderer biogener Reststoffe oder nachhaltige Wärmeversorgung.

Regionalwerke können in folgenden Rechtsformen errichtet und betrieben werden:
  • als Zweckverband
  • als gemeinsames Kommunalunternehmen 
oder im Wege 
  • einer Zweckvereinbarung.

Regionalwerke könnten auch in den Rechtsformen des Privatrechts (GmbH) errichtet werden.

Nach eingehender Vorberatung mit spezialisierten Fachkanzleien wird seitens des Landkreises vorgeschlagen die Regionalwerke in Form eines gemeinsamen Kommunalunternehmens als Anstalt des öffentlichen Rechts nach KommZG zu gründen.

Erläuterung Begriff Kommunalunternehmen:

Ein Kommunalunternehmen (Art. 89 ff GO, Art. 49 ff KommZG) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR) mit eigener Rechtspersönlichkeit. Träger können eine oder mehrere Kommunen sein. Das Kommunalunternehmen entsteht durch Unternehmenssatzung (Art. 89 Abs. 3 GO). Es ist im Handelsregister einzutragen. 

Es handelt durch die Organe 
  • Vorstand und 
  • Verwaltungsrat 
und kann privatrechtlich oder hoheitlich tätig sein (bei letzterem besteht Satzungs- und Vollstreckungsbefugnis). 

Der Vorstand des Kommunalunternehmens hat eine starke Stellung, weil er für die Leitung der AdöR insgesamt verantwortlich ist (und nicht nur für den laufenden Betrieb). Der Vorstand vertritt das Kommunalunternehmen nach außen. 

Dem Verwaltungsrat sind neben seiner Überwachungsfunktion gegenüber dem Vorstand bestimmte Entscheidungen vorbehalten, z.B.: 
  • Bestellung des Vorstands auf max. 5 Jahre (erneute Bestellung ist zulässig) 
  • Erlass von Satzungen 
  • Beteiligung an anderen Unternehmen 
  • Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung 

Der kommunale Einfluss wird grundsätzlich über den Verwaltungsrat ausgeübt. Die Kommune haftet als Träger subsidiär. Steuerlich wird das Kommunalunternehmen wie Ihre Träger behandelt.

Die Tätigkeiten der Regionalwerke beschränken sich auf die Entwicklung von Projekten und wird in der Verwaltungs-GmbH umgesetzt. Der Vorstand der Regionalwerke ist personengleich mit dem Geschäftsführer der Verwaltungs-GmbH. Die Verwaltungs-GmbH ist gleichzeitig die Haftungsbegrenzung im Rahmen des Gesellschaftsrechts.



Die Verwaltung des Landkreises Passau habe aufgrund dieser Ziele die Aktivitäten in Bayern und insbesondere den Aufbauprozess im Landkreis Cham intensiver beobachtet. Im nächsten Schritt seien die möglichen, inhaltlichen Aufgaben interkommunaler Regionalwerke im Rahmen einer „Themensitzung Energie“ den Kommunen in einer Bürgermeisterdienstversammlung vorgestellt worden. Im Nachgang zu dieser Veranstaltung habe Herr Landrat Raimund Kneidinger die Kommunen mit einem Anschreiben um Abgabe einer unverbindlichen Interessensbekundung zur Mitarbeit bei der Gründung eines Regionalwerkes gebeten. 35 Kommunen haben sich bereit erklärt, aktiv an der Umsetzung dieses Vorhabens mitzuwirken. 

Der Kreisausschuss des Landkreises Passau hat gemäß Sachstandsbericht in der Sitzung vom 12.03.2024 beschlossen die Verwaltung mit der Gründung der Regionalwerke zu beauftragen. 

Als nächste Schritte sind geplant:
  • Antragstellung im Rahmen der LEADER-Förderung als Anschubfinanzierung zum Aufbau einer Geschäftsstelle (Personal- und Sachmittelkosten).
  • Gründung einer Arbeitsgruppe
    • Definition Geschäftsfelder und Ziele
    • Organisationsform, einschließlich Satzung und Gesellschafterverträge
    • Geschäftsplan (mit ersten Projekten)

Die endgültige Beteiligung der einzelnen Kommunen könne erst dann festgelegt werden, wenn feststeht wie viele Kommunen sich beteiligen. Der Verteilungsschlüssel soll nach Einwohnerzahlen festgelegt werden und die Beteiligungsquoten zwischen Landkreis und Kommunen im Verhältnis 49% und 51% festgelegt werden.

Vorausgesetzt, dass sich alle Kommunen beteiligen und die Förderung über Leader erfolgen kann, ergeben sich pro Einwohner für die Kommunen jeweils 0,40 € im Jahr 2025 und 2026.

Ziel ist die Gründung der Regionalwerke bis Ende des Jahres und Start der Geschäftsstelle im März 2025.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt auf Basis der vorliegenden Zahlen und Fakten die grundsätzliche Bereitschaft des Marktes Untergriesbach zur Beteiligung an einem Regionalwerk als gemeinsames Kommunalunternehmen (Anstalt des öffentlichen Rechts) in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Kommunen (Landkreis Passau und Landkreisgemeinden). Die endgültige Beratung und Beschlussfassung zur Beteiligung erfolgt nach Vorliegen aller verbindlichen Zahlen und Grundlagen zu den Verpflichtungen des Marktes, die sich aus der Beteiligung ergeben.


Beschluss 2:

Der Landkreis Passau wird beauftragt die Gründung des Regionalwerkes als gemeinsames Kommunalunternehmen (Anstalt des öffentlichen Rechts) in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Kommunen und des Landkreises Passau vorzubereiten.


Beschluss 3:

Nach Vorliegen aller Beschlüsse (Anzahl der teilnehmenden Kommunen) und des Finanzierungsplanes der Geschäftsstelle wird über das weitere Vorgehen entschieden.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt auf Basis der vorliegenden Zahlen und Fakten die grundsätzliche Bereitschaft des Marktes Untergriesbach zur Beteiligung an einem Regionalwerk als gemeinsames Kommunalunternehmen (Anstalt des öffentlichen Rechts) in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Kommunen (Landkreis Passau und Landkreisgemeinden). Die endgültige Beratung und Beschlussfassung zur Beteiligung erfolgt nach Vorliegen aller verbindlichen Zahlen und Grundlagen zu den Verpflichtungen des Marktes, die sich aus der Beteiligung ergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Landkreis Passau wird beauftragt die Gründung des Regionalwerkes als gemeinsames Kommunalunternehmen (Anstalt des öffentlichen Rechts) in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Kommunen und des Landkreises Passau vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Nach Vorliegen aller Beschlüsse (Anzahl der teilnehmenden Kommunen) und des Finanzierungsplanes der Geschäftsstelle wird über das weitere Vorgehen entschieden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Dr. Christian Grünberger ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt aus beruflichen Gründen nicht anwesend.

Datenstand vom 15.10.2024 13:21 Uhr