Bauantrag auf Errichtung eines Alpakastalles in Gottsdorf auf dem Grundstück Fl.Nr. 77/2, Gemarkung Untergriesbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
54. Sitzung des Marktgemeinderates, 18.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bürgermeister Duschl erläutert, dass Herr Michael Weishäupl, Alte Dorfstraße 20, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf Neubau eines Alpakastalles auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 77/2, Gemarkung Gottsdorf (Bauort: Reitgasse) stellt.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich gemäß Lageplandarstellung im baurechtlichen Außenbereich und ist daher im Marktgemeinderat zu behandeln. Da es sich um einen bio-zertifizierten Betrieb zur Alpakazucht handelt und die Baumaßnahme nach Darstellung in den Antragsunterlagen dem Betrieb dient, soll das Vorhaben gemäß den Vorschriften der landwirtschaftlichen Privilegierung (§ 35 Abs. 1 BauGB) behandelt werden. Unter der Voraussetzung, dass durch die Fachstellen die landwirtschaftliche Privilegierung bestätigt wird, stehen dem Vorhaben aus Sicht der Verwaltung öffentliche Belange nicht entgegen.
Die Oberflächenentwässerung sei vom Antragsteller sicherzustellen. Des Weiteren müsse die Zufahrt zum Baugrundstück so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Gemeindeverbindungsstraße abläuft. Es sei daher eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße herzustellen.
Nachfragen zum Antrag ergehen nicht.
Beschlussvorschlag
Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herr Michael Weishäupl, Alte Dorfstraße 20, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Alpakastalles auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 77/2, Gemarkung Gottsdorf (Bauort: Reitgasse) das gemeindliche Einvernehmen, sofern von den Fachstellen die landwirtschaftliche Privilegierung bestätigt wird.
Die Oberflächenentwässerung muss vom Antragsteller sichergestellt werden. Des Weiteren muss die Zufahrt zum Baugrundstück so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Gemeindeverbindungsstraße abläuft. Es muss gegebenenfalls eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße hergestellt werden.
Beschluss
Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herr Michael Weishäupl, Alte Dorfstraße 20, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Alpakastalles auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 77/2, Gemarkung Gottsdorf (Bauort: Reitgasse) das gemeindliche Einvernehmen, sofern von den Fachstellen die landwirtschaftliche Privilegierung bestätigt wird.
Die Oberflächenentwässerung muss vom Antragsteller sichergestellt werden. Des Weiteren muss die Zufahrt zum Baugrundstück so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Gemeindeverbindungsstraße abläuft. Es muss gegebenenfalls eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße hergestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.11.2024 11:05 Uhr