Bauantrag auf Neubau eines Schützenheimes auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 274, Gemarkung Schaibing (Bauort: Birkfeld 1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Marktgemeinderates, 09.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 55. Sitzung des Marktgemeinderates 09.12.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl erläutert, dass die Schergendorfer Sportschützen Schaibing e.V., vertreten durch Herrn Johannes Schwarz, Lindenstraße 3, 94051 Hauzenberg Antrag auf Genehmigungsfreistellung für den Neubau eines Schützenheimes auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 274, Gemarkung Schaibing (Bauort: Birkfeld 1) stellen.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich gemäß Lageplandarstellung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „GE Schaibing, 1. Erweiterung“, weicht jedoch von den Festsetzungen desselben ab. Laut den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „GE Schaibing, 1. Erweiterung“ sind hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung folgende Nutzungen zugelassen:

  • Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser aller Art und Lagerplätze
  • Geschäfts- Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Tankstellen

Nicht zugelassen sind laut gültigem Bebauungsplan:

  • Wohnungen und Vergnügungsstätten sowie Kleinteiliger Einzelhandel
  • Lebensmitteldiscounter die in Konkurrenz zum Ortskern stehen
  • Betriebsleiterwohnungen
  • Ausschließlich Photovoltaikanlagen auf der Grundstücksfläche (sog. Freiflächenphotovoltaikanlagen)

Laut § 8 Abs.2 Nr. 4 BauNVO sind Anlagen für sportliche Zwecke ebenfalls in einem Gewerbegebiet zulässig. Bei dem Neubau des Schützenheimes handelt es sich um eine Anlage für sportliche Zwecke und wäre somit zulässig.

Dadurch, dass der § 8 Abs. 2 Nr.4 BauNVO nicht explizit im Bebauungsplan „GE Schaibing, 1. Erweiterung“ aufgeführt worden ist, müsse der Marktgemeinderat das gemeindliche Einvernehmen erteilen. Das Projekt sei im Vorfeld auch mit dem Landratsamt Passau besprochen worden und von dortiger Stelle sei der Antrag als genehmigungsfähig erachtet worden, wenn der Gemeinderat Untergriesbach das Einvernehmen erteilt. 

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt Antrag auf Genehmigungsfreistellung der Schergendorfer Sportschützen Schaibing e.V., vertr. durch Herrn Johannes Schwarz, Lindenstraße 3, 94051 Hauzenberg auf Neubau eines Schützenheimes auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 274, Gemarkung Schaibing (Bauort: Birkfeld 1) das gemeindliche Einvernehmen. Die Zulässigkeit einer Sportstätte im Sinne des § 8 BauNVO im „GE Schaibing, 1. Erweiterung“ soll ausdrücklich gegeben sein.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt Antrag auf Genehmigungsfreistellung der Schergendorfer Sportschützen Schaibing e.V., vertr. durch Herrn Johannes Schwarz, Lindenstraße 3, 94051 Hauzenberg auf Neubau eines Schützenheimes auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 274, Gemarkung Schaibing (Bauort: Birkfeld 1) das gemeindliche Einvernehmen. Die Zulässigkeit einer Sportstätte im Sinne des § 8 BauNVO im „GE Schaibing, 1. Erweiterung“ soll ausdrücklich gegeben sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Dr. Christian Grünberger und dritter Bürgermeister Helmut Rischka sind aus beruflichen bzw. privaten Gründen bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

Datenstand vom 12.12.2024 14:35 Uhr