Bundestagswahl 2025 - Festsetzung der Höhe des Erfrischungsgeldes für die ehrenamtliche Tätigkeit im Wahl- bzw. Briefwahlvorstand


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Marktgemeinderates, 09.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 55. Sitzung des Marktgemeinderates 09.12.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl erläutert, dass analog zu den vergangenen Wahlen seitens der Verwaltung vorgeschlagen wird, das Erfrischungsgeld für die ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände sowie die Rathausbediensteten, die am Wahlsonntag in den Wahlvorständen bzw. im Rathaus tätig sind, einheitlich auf 50,-- EUR festzulegen.

In der bisherigen Fassung der Bundeswahlordnung ist das Erfrischungsgeld für Mitglieder des Wahlvorstandes auf 35,-- EUR für die Wahlvorsteherin/den Wahlvorsteher sowie 25,-- EUR für die weiteren Mitglieder des Wahlvorstands vorgesehen. Soweit der Marktgemeinderat der Empfehlung der Verwaltung folgt und ein höheres Erfrischungsgeld festlegt, kann dies bei der Erstattung der Kosten für die Durchführung der Wahl gegebenenfalls dazu führen, dass der Fehlbetrag durch den Markt zu tragen ist. Zuletzt ist dies durch den Markt in Kauf genommen worden, um überhaupt Wahlhelfer zu bekommen und diese angemessen zu entschädigen. Bei rund 45 Personen, die als Wahlhelfer eingesetzt werden und der derzeitigen Regelung könnte dies eine Summe von rund 1.000,-- EUR ausmachen. 

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach beschließt die Festsetzung des Erfrischungsgeldes für die Wahlvorstände bei der Bundestagswahl 2025 auf 50,-- EUR pro ehrenamtlichen Wahlhelfer und Verwaltungsmitarbeiter. 

Beschluss

Der Markt Untergriesbach beschließt die Festsetzung des Erfrischungsgeldes für die Wahlvorstände bei der Bundestagswahl 2025 auf 50,-- EUR pro ehrenamtlichen Wahlhelfer und Verwaltungsmitarbeiter. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Dr. Christian Grünberger ist aus beruflichen Gründen bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

Datenstand vom 12.12.2024 14:35 Uhr