Bauantrag auf Abbruch landwirtschaftlicher Gebäude und Neubau einer Lagerhalle mit Tierarztpraxis auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2, Gemarkung Gottsdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  56. Sitzung des Marktgemeinderates, 23.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 56. Sitzung des Marktgemeinderates 23.01.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl erläutert, dass Herr Hubert Pilsl, Alte Dorfstraße 25, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf Abbruch landwirtschaftlicher Gebäude und Neubau einer Lagerhalle mit Tierarztpraxis auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2, Gemarkung Gottsdorf (Bauort: Alte Dorfstraße 25) stellt.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich gemäß Lageplandarstellung im baurechtlichen Innenbereich und ist daher im Marktgemeinderat zu behandeln. Das Vorhaben fügt sich durch seine landwirtschaftliche Gestaltung und auch seine Teilnutzung als landwirtschaftliche Lagerhalle in die umliegende, landwirtschaftlich geprägte Bebauung ein. Auch die Teilnutzung als Tierarztpraxis steht dem Einfügegebot in einem dörflichen Mischgebiet nicht entgegen. Somit dürfte eine Genehmigung auf Basis des § 34 BauGB nach Auffassung der Verwaltung möglich sein. Gründe des öffentlichen Interesses und der Erschließung stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Da es sich beim Betrieb, dem das Vorhaben zugeordnet wird um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, die Baumaßnahme nach Darstellung in den Antragsunterlagen hinsichtlich der landwirtschaftlichen Lagerhalle dem eigenen Betrieb dient und die Tierarztpraxis eine untergeordnete Rolle spielt und der Allgemeinheit dient, könnte das Vorhaben hilfsweise auch gemäß den Vorschriften der landwirtschaftlichen Privilegierung (§ 35 Abs. 1 BauGB) behandelt werden. Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Verwaltung öffentliche Belange nicht entgegen.

Das Oberflächenwasser ist nach Feststellung der Verwaltung über eine Zisterne in das öffentliche Kanalnetz einzuleiten. Des Weiteren muss die Zufahrt zum Baugrundstück so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Gemeindestraße abläuft. Es ist eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße herzustellen.
 

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herr Hubert Pilsl, Alte Dorfstraße 25, 94107 Untergriesbach auf Abbruch landwirtschaftlicher Gebäude und Neubau einer Lagerhalle mit Tierarztpraxis auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2, Gemarkung Gottsdorf (Bauort: Alte Dorfstraße 25) das gemeindliche Einvernehmen.

Die Zufahrt zum Baugrundstück muss so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Gemeindeverbindungsstraße abläuft. Es muss dafür eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße hergestellt werden.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herr Hubert Pilsl, Alte Dorfstraße 25, 94107 Untergriesbach auf Abbruch landwirtschaftlicher Gebäude und Neubau einer Lagerhalle mit Tierarztpraxis auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2, Gemarkung Gottsdorf (Bauort: Alte Dorfstraße 25) das gemeindliche Einvernehmen.

Die Zufahrt zum Baugrundstück muss so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Gemeindeverbindungsstraße abläuft. Es muss dafür eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.02.2025 12:45 Uhr