Interkommunale Zusammenarbeit - Beitrittsbeschluss zum Regionalwerk Passauer Land gKU des Landkreises Passau und der beteiligten Kommunen


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Marktgemeinderates, 17.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 57. Sitzung des Marktgemeinderates 17.02.2025 ö beschließend 11

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 16.09.2024 sind gemäß Bericht des Bürgermeisters dem Gremium die Grundzüge der Gründungsmodalitäten eines Regionalwerks im Landkreis Passau vorgestellt worden. Der Marktgemeinderat Untergriesbach habe in dieser Sitzung jeweils einstimmig die Grundsatzbeschlüsse gefasst, dass sich der Markt Untergriesbach am Aufbau dieses Regionalwerks beteiligt.

Auf den Sachverhalt der damaligen Sitzung wird an dieser Stelle verwiesen. Der Marktgemeinderat Untergriesbach fasste in dieser Sitzung jeweils einstimmig die nachfolgenden Beschlüsse:

Beschluss 1:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt auf Basis der vorliegenden Zahlen und Fakten die grundsätzliche Bereitschaft des Marktes Untergriesbach zur Beteiligung an einem Regionalwerk als gemeinsames Kommunalunternehmen (Anstalt des öffentlichen Rechts) in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Kommunen (Landkreis Passau und Landkreisgemeinden). Die endgültige Beratung und Beschlussfassung zur Beteiligung erfolgt nach Vorliegen aller verbindlichen Zahlen und Grundlagen zu den Verpflichtungen des Marktes, die sich aus der Beteiligung ergeben.


Beschluss 2:

Der Landkreis Passau wird beauftragt die Gründung des Regionalwerkes als gemeinsames Kommunalunternehmen (Anstalt des öffentlichen Rechts) in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Kommunen und des Landkreises Passau vorzubereiten.


Beschluss 3:

Nach Vorliegen aller Beschlüsse (Anzahl der teilnehmenden Kommunen) und des Finanzierungsplanes der Geschäftsstelle wird über das weitere Vorgehen entschieden.

Grundlage dieser Beschlüsse sei zum damaligen Zeitpunkt ein voraussichtlicher Aufteilungsschlüssel zwischen Landkreis Passau und den beteiligten Kommunen im Verhältnis von 49 % (Landkreis) und 51 % (Kommunen) gewesen. Je nach Zahl der beteiligten Kommunen sei damals eine Beteiligung von 0,40 EUR pro Einwohner und Jahr für die Jahre 2025 und 2026 angenommen worden.

Zwischenzeitlich hätten alle Kommunen im Landkreis Passau entsprechende Grundsatzbeschlüsse gefasst und 27 Kommunen haben sich dazu entschlossen dem Regionalwerk beizutreten.

Der Kreistag des Landkreises Passau habe in der Sitzung vom 09.12.2024 die Satzung und den Beitritt zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Regionalwerke Passauer Land beschlossen.

Die Antragstellung für eine LEADER-Förderung erfolge durch den Landkreis Passau, der Geschäftsführer der Verwaltungs-GmbH (Vorstand Regionalwerke) werde für die ersten zwei Jahre beim Landkreis beschäftigt und könne bei eigenständiger Finanzierung der Geschäftsstelle von den Regionalwerken übernommen werden. Die Antragstellung für die LEADER-Förderung sei vorbereitet und dem Entscheidungsgremium vorgestellt worden. Es könne mit einer Förderung mit einem Fördersatz von 60 % gerechnet werden. Die Mittel werden insgesamt erst nach Abrechnung und Verwendungsnachweis im Jahr 2027 ausbezahlt. Es könne jedoch ein Vorschuss in Höhe von 50 % beantragt und ausbezahlt werden.

Somit ergibt sich für den Zeitraum von April 2025 bis April 2027 nachfolgende Kalkulation:

 
2025
2026
2027
gesamt
Einnahmen




Einlage Landkreis 49 %
51.378,00 €
51.378,00 €

102.756 €
Einlage Kommunen 51 %
52.426,50 €
52.426,50 €

104.853 €
Leader 60 % 



163.500 €
Ausgaben 




Personalkosten
60.000 €
80.000 €
25.000 €
165.000 €
Stammkapital Verwaltungs GmbH
25.000 €


12.500 €
Liquide Mittel
24.215 €
29.215 €

193.609 €

Für den Markt Untergriesbach bedeute das Beteiligungskosten für das Jahr 2025 in Höhe von 2.422,40 EUR und für das Jahr 2026 in Höhe von 2.422,40 EUR.

Als nächste Schritte sind nach Darstellung der Regionalwerke geplant:
  • Antragstellung im Rahmen der LEADER-förderung als Anschubfinanzierung zum Aufbau einer Geschäftsstelle (Personal- und Sachmittelkosten).
  • Anzeige der Satzung bei der Regierung von Niederbayern
  • Beschlussfassung über Satzung und Konsortialvertrag bei den teilnehmenden Kommunen
  • Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt Landkreis Passau und Regierung von Niederbayern (damit ist gegründet)
  • Eintragung in das Handelsregister

Nach Erledigung dieser formellen Gründungsmodalitäten werden die Regionalwerke Passauer Land gKU ihren operativen Betrieb aufnehmen und erste Projekte begleiten und entwickeln.

Aufgrund der Vorberatungen zu den Grundsatzbeschlüssen ergibt sich aus dem Gremium keine weitere Rückfrage.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach stimmt der Beteiligung am Kommunalunternehmen Regionalwerke Passauer Land gKU mit einer jährlichen Anschubfinanzierung für die Jahre 2025 und 2026 jeweils in Höhe von 0,40 EUR pro Einwohner zu. 


Beschluss 2: 

Der Bürgermeister und die Verwaltung des Marktes Untergriesbach werden ermächtigt und beauftragt, zur Anschubfinanzierung des gemeinsamen Kommunalunternehmens „Regionalwerke Passauer Land gKU“ jährlich über zwei Jahre 2.422,40 EUR in das gemeinsame Kommunalunternehmen einzuzahlen.


Beschluss 3:

Der Bürgermeister und die Verwaltung des Marktes Untergriesbach werden ermächtigt und beauftragt, die als Anlage 1 beigefügte Satzung sowie den als Anlage 2 beigefügten Konsortialvertrag der Regionalwerke Passauer Land gKU abzuschließen und alle sonstigen für den Beitritt zu den Regionalwerken Passauer Land gKU erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Untergriesbach stimmt der Beteiligung am Kommunalunternehmen Regionalwerke Passauer Land gKU mit einer jährlichen Anschubfinanzierung für die Jahre 2025 und 2026 jeweils in Höhe von 0,40 EUR pro Einwohner zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Bürgermeister und die Verwaltung des Marktes Untergriesbach werden ermächtigt und beauftragt, zur Anschubfinanzierung des gemeinsamen Kommunalunternehmens „Regionalwerke Passauer Land gKU“ jährlich über zwei Jahre 2.422,40 EUR in das gemeinsame Kommunalunternehmen einzuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 3

Der Bürgermeister und die Verwaltung des Marktes Untergriesbach werden ermächtigt und beauftragt, die als Anlage 1 beigefügte Satzung sowie den als Anlage 2 beigefügten Konsortialvertrag der Regionalwerke Passauer Land gKU abzuschließen und alle sonstigen für den Beitritt zu den Regionalwerken Passauer Land gKU erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.02.2025 13:20 Uhr