Durch Kämmerer Tobias Hegedüsch wird nachfolgender Sachverhalt erläutert:
Die europaweite Ausschreibung zur Energiebeschaffung Strom und Gas erfolgte seit 01.01.2014 durch die Fa. KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, 19061 Schwerin unter anderem auch für den Markt Untergriesbach. Teilnehmer der bisherigen Bündelausschreibungen waren rund 1.400 öffentliche Auftraggeber aus allen Regierungsbezirken Bayerns. Aufgrund dieser Ausschreibungen profitierte der Markt Untergriesbach im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2022 von günstigen Strom- und Gaspreisen. Lediglich bei der letzten Ausschreibung Strom für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 war die Bindung an einen dreijährigen Stromvertrag finanziell nicht von Vorteil. Bedingt durch ein schwieriges Marktumfeld (Beginn Ukraine-Krieg, Energiekrise) konnten für diesen Zeitraum auch nur für 3/5 der ausgeschriebenen Strommengen Lieferkontrakte geschlossen werden. Die dabei erzielten Strompreise führten gegenüber dem Jahr 2020 im Durchschnitt zu einer Verdreifachung der Bruttopreise. Dementsprechend führte dies zu einer jährlichen Mehrbelastung im Verwaltungshaushalt zwischen 300.000 Euro und 500.000 Euro. Im Jahr 2023 wurde das Vergabeverfahren der Fa. KUBUS von verschiedenen Fachanwälten mit dem Ergebnis geprüft, dass die Chancen mit Rechtsmitteln einen Schadenersatz zu generieren als verschwindend gering einzuschätzen sind und dem Kommunalberatungsbüro keinen schwerwiegenden Fehler im Vergabeverfahren bewiesen werden können.
Mit E-Mail vom 08.01.2025 informierte die Fa. KUBUS darüber, dass der Bayerische Gemeindetag mit Wirkung zum 31.12.2024 den gemeinsamen Kooperationsvertrag aufgekündigt hat. Infolge der Beendigung fehlt die Grundlage für einen Dienstleistungsvertrag zur Durchführung der nächsten Ausschreibung Strom für den Lieferzeitraum ab 01.01.2026.
Dem Markt Untergriesbach stehen nun folgende Varianten zur zukünftigen Energiebeschaffung zur Verfügung:
Option 1: Weitere Zusammenarbeit mit der Fa. KUBUS GmbH – zentrale Beschaffungsstelle:
Bildung einer Einkaufsgemeinschaft mit anderen Kommunen, so dass eine eigene Bündelausschreibung gebildet werden kann. Hierbei übernimmt ein Teilnehmer die Federführung und fungiert als zentrale Beschaffungsstelle und Ansprechpartner für die Fa. KUBUS GmbH.
Einschätzung Verwaltung:
Nicht zu befürworten aufgrund des eher kleinen Teilnehmerkreises bei der Ausschreibung und der Verantwortung einer Kommune für alle teilnehmenden Kommunen.
Option 2: Weitere Zusammenarbeit mit der Fa. KUBUS GmbH – Einzelausschreibung:
Neben den Bündelausschreibungen wäre auch eine Einzelausschreibung für den Markt Untergriesbach durch die Fa. KUBUS GmbH möglich.
Einschätzung Verwaltung:
Nicht zu befürworten aufgrund der geringen Stromabnahmemengen bei Erstellung der Ausschreibungsunterlagen. Die Erfolgsaussicht bei Teilnahme an einer Bündelausschreibung mit vielen Teilnehmern zur Erlangung von besseren Strompreisen ist wesentlich höher als bei einer Einzelausschreibung.
Option 3: Zusammenarbeit mit der enPORTAL GmbH – Bündelausschreibung:
Mit Schreiben vom 21.01.2025 informierte der Bayerische Gemeindetag seine Mitglieder, dass die Fa. enPORTAL GmbH mit Sitz in Pronstorf, Schleswig-Holstein der neue Partner der Bayerischen Gemeindetag Kommunal GmbH ist. Die Fa. enPORTAL GmbH hat den Zuschlag im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens zur zukünftigen Durchführung von Bündel- oder Einzelausschreibungen erhalten.
Die enPORTAL GmbH konnte insbesondere beim Thema Beschaffungsmanagement überzeugen und äußerst schlüssig darlegen, wie auf unterschiedliche Marktsituationen u. a. mit der Etablierung eines Risikomanagementsystems reagiert werden kann. Außerdem hat sie bei den Auswahlkriterien und bei den Dienstleistungsentgelten im Durchschnitt die günstigsten Preise angeboten. Für den Zeitraum bis 2030 inklusive einer Verlängerungsoption bis 2036 ist die enPORTAL GmbH Partner der Bayerischen Gemeindetag Kommunal GmbH.
Mit dem bezuschlagten Rahmenvertrag wäre es dem Markt Untergriesbach möglich, über das enPORTAL einen Dienstleistungsvertrag über die Teilnahme an den Bündelausschreibungen abzuschließen, ohne eine selbstständiges europaweites Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Noch im Februar 2025 erhält der Markt Untergriesbach dazu die entsprechenden Zugangsdaten mit allen möglichen Informationen zum weiteren Prozess und zu den Dienstleistungsentgelten. Auch wird der entsprechende Dienstleistungsvertrag sowie die Beschlussvorlage zur Abstimmung im Marktgemeinderat zur Verfügung gestellt.
Der Start der ersten Beschaffungsrunde für Strom für den Lieferzeitraum ab 01.01.2026 ist bereits für Mai 2025 – in Abhängigkeit der Marktgegebenheiten – vorgesehen.
Einschätzung Verwaltung:
Eine Bündelausschreibung über den neuen Dienstleister Fa. enPORTAL GmbH für die Beschaffungsrunde Strom ab 01.01.2026 ist gegenüber einer Einzelausschreibung aus folgenden Gründen vorzuziehen. Einerseits ist die Erfolgsaussicht auf bessere Strompreise bei Teilnahme von mehreren Kommunen wesentlich höher als bei einer Einzelausschreibung. Andererseits wurden aufgrund der nachteiligen Entwicklungen bei der letzten Beschaffungsrunde durch den Bayerischen Gemeindetag verschiedene Mechanismen zur Vermeidung solcher negativen Folgen getroffen. In Summe würde die Verwaltung für eine Teilnahme an der Bündelausschreibung durch die Fa. enPORTAL GmbH plädieren.
Zur Strombeschaffung mit Lieferbeginn 01.01.2026 werden mehrere Beschaffungsrunden durch die Fa. enPORTAL GmbH angeboten. Um bei der ersten Runde, die für Mai 2025 geplant ist, dabei zu sein, muss bis Ende April 2025 ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen und die Datenaufnahme in die Energieplattform erfolgt sein.
Nach Erhalt aller Informationen und Unterlagen zum Start der Beschaffungsrunde Strom für den Lieferzeitraum ab 01.01.2026 wird die Verwaltung vor einer möglichen Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages mit der Fa. enPORTAL GmbH den Marktgemeinderat zur Beschlussfassung beteiligen.
In der Diskussion wird durch die Gremiumsmitglieder darauf hingewiesen, dass die neue Vergabe dieser Leistungen so strukturiert sein müsse, dass ein derartiger Nachteil wie bei der letzten Ausschreibung nicht mehr entstehen kann. Zudem müsse geklärt werden, ob im Falle schwieriger Marktbedingungen und hoher Preise wieder ein Ausschreibungszeitraum von drei Jahren bindend sei.
In vergleichbaren Fällen, wie dies zuletzt gewesen sei, müsse die Aufhebung der Ausschreibung oder zumindest eine kürzere Bindungsfrist möglich sein.
Kämmerer Hegedüsch erklärt hierzu, dass aufgrund der Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung ein relativ aufwändiges Verfahren zu durchlaufen sei, sodass Ausschreibungszeiträume von unter zwei Jahren nicht wirtschaftlich sein dürften. Das werde somit auch künftig die Regel darstellen. Hinsichtlich der Aufhebung der Ausschreibungen gestalte sich die Situation auch etwas schwieriger als bei normalen Ausschreibungen, da die Anbieter an der Börse die entsprechenden Kontingente einkaufen müssten, um die Angebote abgeben zu können. Daher sei hier eine Aufhebung einer Ausschreibung schwierig. Im Rahmen der Informationsveranstaltung des neuen Partners des Gemeindetags werde man diese Punkte aber ansprechen.
Weitere Rückfragen ergeben sich nicht.