Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Widmung im Straßenbestandsverzeichnis; Öffentliche Verkehrsfläche/Gehweg zum Friedhof in Gottsdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Marktgemeinderates, 17.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 57. Sitzung des Marktgemeinderates 17.02.2025 ö beschließend 13

Sachverhalt

Dem Gremium wird mit Bildschirmpräsentation erläutert, dass aufgrund einer Grundstücksbewertung der Fl.Nr. 55/3, Gem. Gottsdorf (Alte Dorfstraße 35), durch den Gutachter Schneider festgestellt wurde, dass es für das Grundstück mit der Fl.Nr. 2120/23, Gemarkung Gottsdorf keine formelle Widmung gibt. 

Aufgrund der unmittelbaren Lage des Grundstücks am Gehweg sowie der gewohnten Nutzung durch die Allgemeinheit als Verkehrsfläche (Zugang zum Friedhof und Zugang zum Anwesen Alte Dorfstraße 35) ist von einer faktischen Widmung als öffentliche Verkehrsfläche/Gehweg auszugehen.

Zur Erlangung einer Rechtssicherheit ist das Grundstück mit der Fl.Nr. 2120/23, Gemarkung Gottsdorf, welches sich im Eigentum des Marktes Untergriesbach befindet, nun förmlich als Verkehrsfläche/Gehweg zu widmen und im Bestandsverzeichnis einzutragen.

Die Widmungsvorrausetzungen des Art. 6 Abs.1 und 3, Art. 3 Abs.1 Nr.3, Art. 46 Nr. 2 BayStrWG liegen vor. 

Mit Wirkung vom 01.03.2025 ist diese nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz neu zu widmen und im Straßenbestandsverzeichnis einzutragen. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Untergriesbach.

Ein neues Karteiblatt Nr. 1 ist anzulegen.

Inhalt der Eintragung 

Bezeichnung:        Gehweg zum Friedhof
Flurnummer:        2120/23, Gemarkung Gottsdorf
Anfangspunkt:        Übergang in Fl.Nr. 2120/6 bei südöstlicher Eck der Fl.Nr. 58, Gemarkung Gottsdorf (Zugang Friedhof)
Endpunkt:        Übergang in Fl.Nr. 2120/6 bei südöstlicher Eck der Fl.Nr. 55/3, Gemarkung Gottsdorf
Gesamtlänge:        0,0165 km
Widmung:        beschränkt-öffentlicher Weg (Gehweg)

Aus dem Gremium wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur der Teilbereich, der tatsächlich als Gehwegfläche und Zugang zur Treppe zum Friedhof genutzt wird, öffentlich gewidmet werden soll. Der geduldete Privatzugang zum Anwesen „Alte Dorfstraße 35“ soll nicht öffentlich gewidmet werden.

Die Verzeichnisführerin wird mit dem Vollzug und den jeweiligen Eintragungen im Straßenbestandsverzeichnis beauftragt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach befürwortet die Widmung des Grundstücks mit der Fl.Nr. 2120/23, Gemarkung Gottsdorf als beschränkt-öffentlichen Weg (Gehweg). Nur die Teilfläche, die tatsächlich als Gehwegfläche und Zugang zur Treppe zum Friedhof öffentlich genutzt wird, wird öffentlich gewidmet. Der geduldete Privatzugang zum Anwesen „Alte Dorfstraße 35“ ist nicht von dieser öffentlichen Widmung umfasst.

Die Verzeichnisführerin wird mit dem Vollzug und den jeweiligen Eintragungen im Straßenbestandsverzeichnis beauftragt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach befürwortet die Widmung des Grundstücks mit der Fl.Nr. 2120/23, Gemarkung Gottsdorf als beschränkt-öffentlichen Weg (Gehweg). Nur die Teilfläche, die tatsächlich als Gehwegfläche und Zugang zur Treppe zum Friedhof öffentlich genutzt wird, wird öffentlich gewidmet. Der geduldete Privatzugang zum Anwesen „Alte Dorfstraße 35“ ist nicht von dieser öffentlichen Widmung umfasst.

Die Verzeichnisführerin wird mit dem Vollzug und den jeweiligen Eintragungen im Straßenbestandsverzeichnis beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2025 13:20 Uhr