Dem Gremium wird mit Bildschirmpräsentation erläutert, dass aufgrund einer Grundstücksbewertung der Fl.Nr. 55/3, Gem. Gottsdorf (Alte Dorfstraße 35), durch den Gutachter Schneider festgestellt wurde, dass es für das Grundstück mit der Fl.Nr. 2120/23, Gemarkung Gottsdorf keine formelle Widmung gibt.
Aufgrund der unmittelbaren Lage des Grundstücks am Gehweg sowie der gewohnten Nutzung durch die Allgemeinheit als Verkehrsfläche (Zugang zum Friedhof und Zugang zum Anwesen Alte Dorfstraße 35) ist von einer faktischen Widmung als öffentliche Verkehrsfläche/Gehweg auszugehen.
Zur Erlangung einer Rechtssicherheit ist das Grundstück mit der Fl.Nr. 2120/23, Gemarkung Gottsdorf, welches sich im Eigentum des Marktes Untergriesbach befindet, nun förmlich als Verkehrsfläche/Gehweg zu widmen und im Bestandsverzeichnis einzutragen.
Die Widmungsvorrausetzungen des Art. 6 Abs.1 und 3, Art. 3 Abs.1 Nr.3, Art. 46 Nr. 2 BayStrWG liegen vor.
Mit Wirkung vom 01.03.2025 ist diese nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz neu zu widmen und im Straßenbestandsverzeichnis einzutragen. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Untergriesbach.
Ein neues Karteiblatt Nr. 1 ist anzulegen.
Inhalt der Eintragung
Bezeichnung: Gehweg zum Friedhof
Flurnummer: 2120/23, Gemarkung Gottsdorf
Anfangspunkt: Übergang in Fl.Nr. 2120/6 bei südöstlicher Eck der Fl.Nr. 58, Gemarkung Gottsdorf (Zugang Friedhof)
Endpunkt: Übergang in Fl.Nr. 2120/6 bei südöstlicher Eck der Fl.Nr. 55/3, Gemarkung Gottsdorf
Gesamtlänge: 0,0165 km
Widmung: beschränkt-öffentlicher Weg (Gehweg)
Aus dem Gremium wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur der Teilbereich, der tatsächlich als Gehwegfläche und Zugang zur Treppe zum Friedhof genutzt wird, öffentlich gewidmet werden soll. Der geduldete Privatzugang zum Anwesen „Alte Dorfstraße 35“ soll nicht öffentlich gewidmet werden.
Die Verzeichnisführerin wird mit dem Vollzug und den jeweiligen Eintragungen im Straßenbestandsverzeichnis beauftragt.