Bauantrag auf Überdachung eines Freibereichs auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 73/3, Gemarkung Gottsdorf (Bauort: Reitgasse 12)
Daten angezeigt aus Sitzung:
59. Sitzung des Marktgemeinderates, 14.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Gremium wird darüber unterrichtet, dass Herr Maximilian Veicht, Gottsdorf, Reitgasse 12, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf Überdachung eines Freibereichs auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 73/3, Gemarkung Gottsdorf (Bauort: Reitgasse 12) stellt.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich nach Darstellung der Verwaltung im Geltungsbereich des Bebauungsplans „MI Gottsdorf – Ost II“, weicht jedoch von den Festsetzungen desselben ab. Aufgrund dieser Abweichung bedürfe es einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der textlichen Festsetzungen.
Bebauungsplan / Festsetzung:
„MI Gottsdorf – Ost II“ / Baugrenze
Gegenstand der Befreiung:
Die geplante Überdachung grenzt nordwestlich an die bestehende Garage an und überschreitet die Baugrenze um ca. 30 qm. Die nordwestliche Abstandsfläche liegt großteils auf öffentlichem Grund (Art. 6(2) Satz 2 BayBO). Die Abstandsfläche nach Nord-Osten auf die Fl.Nr. 73/4 wird mit einer Abstandsflächenübernahme gesichert.
Begründung:
Durch die Baugrenzenüberschreitung werden keine nachbarschutzrechtlichen und öffentlichen Belange negativ beeinflusst. Die Überdachung kann nur vom Grundstück aus und nicht direkt von der öffentlichen Gemeindestraße aus befahren werden.
Aus dem gegebenen Grund bittet der Bauherr das Gremium, seinem Befreiungsantrag zuzustimmen. Seitens der Verwaltung werden keine Gründe vorgetragen, die einer Zustimmung zu diesem Antrag entgegenstehen würden.
Beschlussvorschlag
Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herr Maximilian Veicht, Gottsdorf, Reitgasse 12, 94107 Untergriesbach auf Überdachung eines Freibereichs auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 73/3, Gemarkung Gottsdorf (Bauort: Reitgasse 12) das gemeindliche Einvernehmen.
Der Markt Untergriesbach stimmt im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens dem Antrag auf Befreiung von den textlichen Festsetzungen des BBP. „MI Gottsdorf – Ost II“ im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen zu.
Beschluss
Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herr Maximilian Veicht, Gottsdorf, Reitgasse 12, 94107 Untergriesbach auf Überdachung eines Freibereichs auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 73/3, Gemarkung Gottsdorf (Bauort: Reitgasse 12) das gemeindliche Einvernehmen.
Der Markt Untergriesbach stimmt im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens dem Antrag auf Befreiung von den textlichen Festsetzungen des BBP. „MI Gottsdorf – Ost II“ im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.04.2025 13:42 Uhr