Antrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden Stadels zu einer Metallbauwerkstatt sowie Ersatzbau eines Nebengebäudes auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1858, Gemarkung Lämmersdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Marktgemeinderates, 14.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 59. Sitzung des Marktgemeinderates 14.04.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mittels Plandarstellung an der Leinwand wird dem Gremium erläutert, dass Herr Daniel Altenhofer, Endsfelden 7, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden Stadels zu einer Metallbauwerkstatt sowie Ersatzbau eines Nebengebäudes auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1858, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Endsfelden 7) stellt.

Der geplante Ersatzbau sei im Vorfeld mit dem Landesamt für Denkmalschutz abgestimmt. Der bestehende Stadel befinde sich in einem stark maroden Zustand und es sei Einsturzgefahr festgestellt worden. Bei der Baumaßnahme sei sicherzustellen, dass das bestehende, unter Denkmalschutz stehende Bauernhaus nicht beeinträchtigt wird.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung des Abwassers und Oberflächenwassers sowie die Gewährleistung der Wasserversorgung, sofern erforderlich, liegt nach Darstellung der Verwaltung beim Bauherrn. 

Zudem liegt nach Darstellung der Verwaltung ein Antrag auf Abweichung von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung vor, der nicht von der Gemeinde bearbeitet werden muss. Die Prüfung dieses Antrags erfolgt durch das Landratsamt.

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die Ansiedlung von gewerblichen und handwerklichen Nutzungen in ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäuden und in einem Dorfgebiet grundsätzlich zulässig ist. Sofern aber zukünftig durch Betriebsentwicklung Erweiterungen notwendig werden, habe sich in der Vergangenheit in vergleichbaren Fällen gezeigt, dass dies aufgrund begrenzter Platzverhältnisse, ungenügender Erschließung oder der Unvereinbarkeit mit der nachbarschaftlichen Nutzung am ausgewählten Standort nicht immer ohne Probleme oder zum Teil überhaupt nicht möglich ist. Die vorliegende Zustimmung diene der Ermöglichung der ersten Schritte beim Aufbau einer handwerklichen Werkstatt, stelle jedoch keine Zustimmung auf Ausbau eines Betriebs an diesem Standort dar. Weiterentwicklungen seien in Zukunft im Einzelfall zu betrachten und aufgrund der Gegebenheiten, wenn überhaupt nur in begrenztem Umfang möglich.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herrn Daniel Altenhofer, Endsfelden 7, 94107 Untergriesbach auf Nutzungsänderung eines bestehenden Stadels zu einer Metallbauwerkstatt sowie Ersatzbau eines Nebengebäudes auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1858, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Endsfelden 7) das gemeindliche Einvernehmen.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herrn Daniel Altenhofer, Endsfelden 7, 94107 Untergriesbach auf Nutzungsänderung eines bestehenden Stadels zu einer Metallbauwerkstatt sowie Ersatzbau eines Nebengebäudes auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1858, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Endsfelden 7) das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.04.2025 13:42 Uhr