Gemeindliche Bauleitplanung - Darstellung der Abstimmungsergebnisse mit den Fachstellen und den Anliegern zu den Einwendungen hinsichtlich des Bebauungsplans "WA Schaibing Süd" und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Marktgemeinderates, 14.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 59. Sitzung des Marktgemeinderates 14.04.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Gremiumsmitglieder werden darüber unterrichtet, dass im Nachgang zur Vorstellung der Einwendungen der Öffentlichkeit und der Fachstellen aus der vergangenen Sitzung durch die Verwaltung nochmals Abstimmungen mit den Betroffenen und den Fachstellen erfolgt seien.

In die Begründung der Planung sowie in die Planung seien die Ergebnisse aus den fachlichen Stellungnahmen aufgenommen worden. Insbesondere die Zukunftsentwicklungen der Landwirte in der Nachbarschaft seien in die immissionsschutzfachlichen Betrachtungen eingeflossen. Auf Basis dieser fachlichen Abarbeitung der Belange der Nachbarschaft und der Fachstellen hätten alle betroffenen Fachstellen zwischenzeitlich das Einverständnis mit der Planung signalisiert. Die schriftliche Zustimmung dieser Fachstellen liege zum Teil vor, die letzten Stellungnahmen werden bis zur kommenden Sitzung erwartet, sodass dann die Beschlussfassung erfolgen kann.

Parallel zu dieser Abstimmung mit den Fachstellen werden nach Bericht der Verwaltung aktuell die konkreten Planungen und der städtebauliche Vertrag mit dem Erschließungsträger ausgearbeitet und abgestimmt. Im Zuge dieser Vorbereitungen würden auch die Kosten der Erschließung ermittelt und eine Preiskalkulation erstellt, die die Basis für die Veräußerung der Grundstücke darstellt. Von den sieben Parzellen würden drei durch den Erschließungsträger beansprucht und vier Parzellen veräußert, wobei hier die Interessenten der Warteliste des Marktes Untergriesbach ein vorrangiges Zugriffsrecht erhalten. Die Vergabe sei durch den Erschließungsträger gegenüber der Kommune transparent zu gestalten und im Zuge der Veräußerungen werde sich der Markt auch ein Ankaufsrecht zur Sicherung der Bauverpflichtung in die Kaufverträge eintragen lassen.

Datenstand vom 29.04.2025 13:42 Uhr