Gemeindliche Bauleitplanung - Vorstellung der Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungsplanes "Schaibing Mitte" mit Deckblatt Nr. 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Marktgemeinderates, 27.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 49. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Zeit zwischen dem 18.04.2024 und dem 22.05.2024 hat nach Darstellung der Verwaltung die reguläre Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zur beabsichtigten Änderung des Bebauungsplanes „Schaibing Mitte“ mittels Deckblatt 3 im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB stattgefunden. 

Geschäftsleiter Michael Graml erläutert dem Gremium die eingegangenen Stellungnahmen, Änderungsanregungen und Einwendungen sowie die damit verbundenen Feststellungen der Verwaltung zu Abwägung und Anpassung der Planung.


Landratsamt Passau – Bauwesen rechtlich (Baubezirk Nord, Herr Altmann) 

Zu dem vorgelegten Bebauungsplandeckblattentwurf in der Fassung vom 10.01.2024 nehmen wir als Träger öffentlicher Belange wie folgt Stellung: 

  1. Die Stellungnahme/n unserer Fachstelle/n, die sich zu der vorgenannten Planung geäußert hat/haben, liegt/en bei. 

  1. Die Stellungnahme des Kreisbaumeiesters wird baldmöglichst nachgereicht. 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplandeckblattes liegt in keinem festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet, sodass es von der Unteren Wasserrechtsbehörde – Bereich „Überschwemmungsgebiete“ keine Bedenken gibt. 

  1. Das Sachgebiet 53 (Abwasser/Oberflächenwasser) hat der vorgelegten Planung formlos zugestimmt. 

  1. Rechtliche Beurteilung 

  1. Die Verfahrensvermerke sind komplett zu überarbeiten. Es wird empfohlen, das Muster aus den aktuellen Planungshilfen des Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zu verwenden. 

Die Planung ist durch den Planer diesbezüglich zu überarbeiten und die Verfahrensvermerke auf Basis der Planungshilfen zu aktualisieren.

  1. Der erste Satz „Eigentümer der betroffenen…“ ist zu streichen. 

Planung ist entsprechend anzupassen. Die Formulierung „Eigentümer der betroffenen und/oder benachbarten Grundstücke haben der Änderung nicht widersprochen.“ ist im Bebauungsplan überflüssig.

  1. Den Verfahrensunterlangen ist ein Plan des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans beizufügen, damit ein Vergleich zu den Änderungen durch dieses Deckblatt möglich wird. 

Vorgabe wird erfüllt.

  1. Sollen aus Parzelle 15 nun zwei Parzellen werden? Wie erfolgt die Erschließung des hinteren Teils der Parzelle? 

Aus Parzelle 15 werden aufgrund der Eigentumsverhältnisse zwei Parzellen. Die „hintere“ Parzelle wird bauplanungsrechtlich dem Grundstück mit der Fl.Nr. 116/1, Gemarkung Schaibing zugeordnet. Die eigentumsrechtliche Zuordnung besteht bereits jetzt. Eine Erschließung dieser Parzelle erfolgt über eine dingliche Sicherung auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 116, Gemarkung Schaibing. 

Diese Ergänzung ist in die Begründung aufzunehmen.

  1. Das Baufenster der „hinteren“ Parzelle hat nur an drei Seiten Baugrenzen. 

Die Baugrenzen ergeben sich aufgrund der Zuordnung der Grundstücke (vgl. Ausführungen zu d).

  1. Das Baufenster der „vorderen“ Parzelle hält wohl die Abstandsflächen zur „hinteren“ Parzelle nicht ein. Ein Mindestabstand von 3 m ist zu beachten. Generell wird empfohlen, den Abstand der Baufenster zu den Grundstücksgrenzen zu bemaßen.

Eine Bemaßung ist in die Planung aufzunehmen. Aufgrund der geringen Grundstücksgröße weist die Grenze des Baufenstere zur „hinteren“ Parzelle hin einen geringeren Abstand als 3 m hin, um in diesem Bereich die Bebauung mit nicht abstandsflächenpflichtigen Gebäuden zu ermöglichen (hier: Carport).


Landratsamt Passau – Kreisbaumeister

Stellungnahme wird nachgereicht.


Landratsamt Passau – Technischer Umweltschutz (Herr Mauser)

Keine Bedenken 


Landratsamt Passau – Sachgebiet 53, Wasserrecht 

Keine Bedenken- Altlasten 
Keine Altlasten im betroffenen Bereich lt. ABuDIS bekannt. 

Im Falle von Aufschüttungen in Zusammenhang mit einer Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht wären die §§ 6 8 BBodschG zu beachten. 

Auf die Verpflichtung nach § 7 BBodSchG wird hingewiesen. 


Landratsamt Passau – Untere Naturschutzbehörde (Frau Kotz)

Hinsichtlich der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege besteht mit der Planung Einverständnis. 


Landratsamt Passau – Kreisbrandrat Josef Ascher 

… seitens des abwehrenden Brandschutzes bestehen gegen die Änderung Bebauungsplan mittels Deckblatt Nr. 3 in der dargestellten Form keine Bedenken, wenn die Anforderungen des Art. 5 (1) BayBO beachtet werden. 


Regierung Niederbayern 

Die Planung dient der Nachverdichtung bzw. der Nutzung von Bauflächenreserven und ist daher hinsichtlich der Erfordernisse der Raumordnung zu begrüßen.


Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Passau 

Bereich Landwirtschaft:
Aus landwirtschaftlicher Sicht besteht Einverständnis mit der geplanten Änderung des Bebauungsplans „WA Schaibing Mitte“ durch Deckblatt Nr. 3. 

Bereich Forsten:
Aus forstwirtschaftlicher Sicht besteht Einverständnis mit der geplanten Änderung des Bebauungsplans „WA Schaibing Mitte“ durch Deckblatt Nr. 3.


Wasserwirtschaftsamt Deggendorf 

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine Einwände.


Stadt Hauzenberg

Gegen die Planung im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB werden hinsichtlich der Bebauungsplanänderung keine Einwendungen erhoben. (Beschluss des Bauausschusses vom 22.04.2024)


Bayernwerk Netz GmbH

Gegen das o.g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

[…]



ZAW Donau-Wald

Als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung teilen wir Ihnen mit, dass gegen das von Ihnen oben genannte Bauleitplanverfahren grundsätzlich keine Einwände bestehen.

[…]

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt die eingegangenen Stellungnahmen der Fachstellen im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB sowie der Anmerkungen, Änderungsvorschläge und Abwägungen der Verwaltung zur Kenntnis, stimmt den Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen zu und beauftragt den Planer mit der Einarbeitung der beschlossenen Punkte. Die Stellungnahme des Kreisbaumeisters soll nach Vorliegen gemäß den Vorgaben der Verwaltung ebenfalls noch in die Ergänzung und Änderung der Planung einfließen. Darüber ist der Marktgemeinderat in der kommenden Sitzung zu unterrichten.


Beschluss 2:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt die nochmalige Beteiligung der betroffenen Fachstellen im Rahmen einer verkürzten Auslegung gem. § 4a BauGB nach Einarbeitung der beschlossenen Änderungen.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt die eingegangenen Stellungnahmen der Fachstellen im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB sowie der Anmerkungen, Änderungsvorschläge und Abwägungen der Verwaltung zur Kenntnis, stimmt den Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen zu und beauftragt den Planer mit der Einarbeitung der beschlossenen Punkte. Die Stellungnahme des Kreisbaumeisters soll nach Vorliegen gemäß den Vorgaben der Verwaltung ebenfalls noch in die Ergänzung und Änderung der Planung einfließen. Darüber ist der Marktgemeinderat in der kommenden Sitzung zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt die nochmalige Beteiligung der betroffenen Fachstellen im Rahmen einer verkürzten Auslegung gem. § 4a BauGB nach Einarbeitung der beschlossenen Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Dr. Christian Grünberger ist aus beruflichen Gründen bei Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.

Datenstand vom 11.06.2024 10:31 Uhr