Bauantrag auf Neubau eines Rinderlaufstalles mit Weidehaltung auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 1 und 128, Gemarkung Oberötzdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
59. Sitzung des Marktgemeinderates, 14.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Wolfgang Bauer, Oberötzdorf 1, 94107 Untergriesbach stellt einen Bauantrag auf Neubau eines Rinderlaufstalls mit Weidehaltung auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 1 und 128, Gemarkung Oberötzdorf.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich gemäß Lageplandarstellung im baurechtlichen Außenbereich und ist daher im Marktgemeinderat zu behandeln. Da es sich um einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb handelt und die Baumaßnahme nach Darstellung in den Antragsunterlagen dem Betrieb dient, soll das Vorhaben gemäß den Vorschriften der landwirtschaftlichen Privilegierung (§ 35 Abs. 1 BauGB) behandelt werden. Unter der Voraussetzung, dass durch die Fachstellen die landwirtschaftliche Privilegierung bestätigt wird, stehen dem Vorhaben aus Sicht der Verwaltung öffentliche Belange nicht entgegen.
Die Oberflächenentwässerung muss vom Antragsteller sichergestellt werden. Des Weiteren muss die Zufahrt zum Baugrundstück so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Gemeindeverbindungsstraße abläuft. Es muss daher eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße hergestellt werden.
Sofern im Zuge des Antragsverfahrens oder zukünftig ein Anschluss an die gemeindliche Wasserver- oder Abwasserentsorgung erforderlich werden sollte, entsteht für das Gebäude eine Beitragspflicht.
Der Markt Untergriesbach kann im Bereich des Bauvorhabens die Grundversorgung des Löschwasserbedarfs sicherstellen. Objektbezogene weitergehende Anforderungen sind durch den Antragsteller zu gewährleisten.
Beschlussvorschlag
Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herrn Wolfgang Bauer, Oberötzdorf 1, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Rinderlaufstalls mit Weidehaltung auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 1 und 128, Gemarkung Oberötzdorf das gemeindliche Einvernehmen.
Die Zufahrt zum Baugrundstück muss so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Gemeindestraße abläuft. Es muss daher eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße hergestellt werden.
Der Markt Untergriesbach kann im Bereich des Bauvorhabens die Grundversorgung des Löschwasserbedarfs sicherstellen. Objektbezogene weitergehende Anforderungen sind durch den Antragsteller zu gewährleisten.
Beschluss
Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herrn Wolfgang Bauer, Oberötzdorf 1, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Rinderlaufstalls mit Weidehaltung auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 1 und 128, Gemarkung Oberötzdorf das gemeindliche Einvernehmen.
Die Zufahrt zum Baugrundstück muss so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Gemeindestraße abläuft. Es muss daher eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße hergestellt werden.
Der Markt Untergriesbach kann im Bereich des Bauvorhabens die Grundversorgung des Löschwasserbedarfs sicherstellen. Objektbezogene weitergehende Anforderungen sind durch den Antragsteller zu gewährleisten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.04.2025 13:42 Uhr