Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1599, Gemarkung Lämmersdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Marktgemeinderates, 14.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 59. Sitzung des Marktgemeinderates 14.04.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es wird erläutert, dass Herr Maximilian Süß, O.Berneder-Ring 8, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1599, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Hitzing 2) stellt.

Vorab sei ein Antrag auf Vorbescheid gestellt worden. Auf Anraten des Landratsamtes Passau werde dieser Antrag jedoch zurückgenommen und stattdessen soll das Bauantragsverfahren eingeleitet werden.

Die Lage und der Umfang des Bauvorhabens werden dem Gremium mittels Darstellung der Pläne an der Leinwand erläutert. 

Das Trinkwasser soll nach Darstellung der Verwaltung dauerhaft aus eigenen Quellen des Bauherrn bezogen und aufbereitet werden. Die Abwasserentsorgung ist nach Vorgabe des Marktes mittels einer Kleinkläranlage sicherzustellen und das Oberflächenwasser für das geplante Bauvorhaben ist auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1599 (Bauort: Hitzing 2, Wohnhaus) breitflächig auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Hierbei dürfe keine Beeinträchtigung für Nachbargrundstücke entstehen.

Um die Gebäude auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1599 mit Wärme und Wasser zu versorgen, sei es erforderlich, dass eine Fernwärmeleitung in der Gemeindestraße verlegt wird. Hierfür sei ein Gestattungsvertrag mit dem Markt Untergriesbach abzuschließen.

Bei der Hofstelle Hitzing 2 handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb. Eine Privilegierung der geplanten Bauvorhaben kann nach Einschätzung der Verwaltung daher angenommen werden, ist jedoch auch Voraussetzung für eine planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herrn Maximilian Süß, O.Berneder-Ring 8, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1599, Gemarkung Lämmersdorf das gemeindliche Einvernehmen.

Das Trinkwasser ist dauerhaft aus eigenen Quellen des Bauherrn zu beziehen und aufzubereiten.

Die Abwasserentsorgung ist mittels einer Kleinkläranlage sicherzustellen. Das Oberflächenwasser für das geplante Bauvorhaben auf der dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1599 (Bauort: Hitzing 2, Wohnhaus) ist breitflächig auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Hierbei darf keine Beeinträchtigung für Nachbargrundstücke entstehen.

Die Zufahrt zum Baugrundstück muss so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Gemeindeverbindungsstraße abläuft. Es muss daher eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße hergestellt werden.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herrn Maximilian Süß, O.Berneder-Ring 8, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1599, Gemarkung Lämmersdorf das gemeindliche Einvernehmen.

Das Trinkwasser ist dauerhaft aus eigenen Quellen des Bauherrn zu beziehen und aufzubereiten.

Die Abwasserentsorgung ist mittels einer Kleinkläranlage sicherzustellen. Das Oberflächenwasser für das geplante Bauvorhaben auf der dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1599 (Bauort: Hitzing 2, Wohnhaus) ist breitflächig auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Hierbei darf keine Beeinträchtigung für Nachbargrundstücke entstehen.

Die Zufahrt zum Baugrundstück muss so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Gemeindeverbindungsstraße abläuft. Es muss daher eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.04.2025 13:42 Uhr