Kommunale Bauleitplanung der Nachbarkommunen - Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung der Stadt Hauzenberg mit Dbl. 124 und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "SO Solarpark Germannsdorf"


Daten angezeigt aus Sitzung:  61. Sitzung des Marktgemeinderates, 19.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 61. Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mittels Lageplan- und Planentwurfsdarstellung wird erläutert, dass der Stadtrat von Hauzenberg am 29.07.2024 beschlossen hat, zur Errichtung eines Solarparks östlich von Germannsdorf den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 124 erfolgt das Aufstellungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Der Änderungsbeschluss wurde bereits im Oktober-Amtsblatt 2024 bekanntgemacht.

Mit der Bauleitplanung soll östlich von Germannsdorf die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen sind gemäß Antrag die Grundstücke Flur-Nrn. 1727 und 1732 jeweils Gemarkung Germannsdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 6,46 ha.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt aktuell und der Markt Untergriesbach wird nach § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt. Um Stellungnahme zu den Planungsentwürfen bis spätestens 09.06.2025 wird gebeten. 


       


Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich keine Auswirkungen für den Markt Untergriesbach und daher wird empfohlen keine Einwendungen vorzubringen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach stellt fest, dass die Bauleitplanung der Stadt Hauzenberg zur Errichtung einer Freiflächensolaranlage „SO Solarpark Germannsdorf“ mit der entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplan keine negativen Auswirkungen auf die Belange des Marktes Untergriesbach hat und beschließt, im Verfahren keine Einwendungen vorzutragen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach stellt fest, dass die Bauleitplanung der Stadt Hauzenberg zur Errichtung einer Freiflächensolaranlage „SO Solarpark Germannsdorf“ mit der entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplan keine negativen Auswirkungen auf die Belange des Marktes Untergriesbach hat und beschließt, im Verfahren keine Einwendungen vorzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2025 13:52 Uhr