Daten angezeigt aus Sitzung:
61. Sitzung des Marktgemeinderates, 19.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Seitens der Verwaltung wird dargestellt, dass der Markt Untergriesbach auf Beschluss des Marktgemeinderates seit der Corona-Pandemie die Erhebung von Eintrittsgebühren im Freibad Lämmersdorf ausgesetzt hat. Begründet worden sei dieser Schritt zu Beginn mit den Einschränkungen der Pandemie und den Infektionsschutzmaßnahmen zur Kontaktvermeidung und bis zuletzt mit der Unwirtschaftlichkeit der Kassenbetreuung durch eigens dafür eingestelltes Personal.
Auf der Grundlage der Haushaltsgrundsätze ist der Markt Untergriesbach verpflichtet, für die Nutzung seiner Einrichtungen Gebühren zu erheben, um die Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen zu verbessern oder bestenfalls die Kosten zu decken. Der neue Pächter des Kiosks habe nun durch eine Regelung im Pachtvertrag die Betreuung der Eintrittskasse zugesichert und übernommen. Als Vergütung für diese Tätigkeit sei vertraglich die Beteiligung des Pächters an den Eintrittsgeldern in Höhe von 20 % der Eintrittsgelder vereinbart worden. Die Eintrittsgelder werden mittels Registrierkasse abgerechnet.
Somit ist eine wirtschaftliche Alternative zur kostenintensiven Kassentätigkeit mit eigenem Personal entstanden und die Erhebung von Eintrittsgebühren ist ab der Saison 2025 wieder vorzunehmen.
Die geltende Gebührensatzung vom 18.10.2022 soll weiterhin Grundlage für die Erhebung von Eintrittsgeldern bleiben. Die Verwaltung schlägt jedoch einige Änderungen vor.
Derzeit gültige Regelung der Gebührensatzung (schwarz dargestellt) und vorgeschlagene Ergänzungen und Änderungen (rot dargestellt):
§ 6
Gebührenarten und Gebührenhöhe
- Einzeleintrittsgebühr (Einzelkarte)
- Jugendliche (6 bis 18 Jahre) 2,00 €
- Schüler/Studenten mit Ausweis 2,00 €
- Erwachsene 3,00 €
- Schwerbeschädigte (ab 50 %) 2,00 €
- Gruppeneintritt (ab 10 Personen) 1,50 €
- 10er Karten
- Jugendliche 16,00 €
- Schüler/Studenten mit Ausweis 16,00 €
- Erwachsene 24,00 €
Schwerbeschädigte Schwerbehinderte (ab 50 %) 16,00 €
- Familienkarten
- 2 Erwachsene und Kinder 8,00 €
- 1 Erwachsener und Kinder 5,00 €
- Abendtarif
Auf die Einzeleintrittsgebühren aus Ziffer 1 Buchstaben a bis d dieses Paragraphen wird eine Ermäßigung von 1,00 € pro Eintritt gewährt, wenn die Eintrittskarte in der Zeit zwischen 18 Uhr und 20 Uhr erworben wird.
Für die vorgenannte Tarifwahl des Freibad-Besuchers ist jeweils das vollendete Lebensalter zum Zeitpunkt des Lösens der Eintrittskarte bzw. des Erwerbs der Saison- oder Familienkarte maßgebend. Der Einzeleintritt ist nach dem Verlassen des Freibades verbraucht.
Die Eintrittsgebühren stellen Tageseintritte dar und berechtigen unter Nachweis der Gebührenzahlung zum mehrmaligen Eintritt am selben Tag. Beim Verlassen des Bades erhalten Badegäste auf Wunsch einen personalisierten Nachweis, der zum Wiedereintritt berechtigt.
- Sonstige Gebühren
- Gebühr für die Behebung einer groben Verunreinigung
des Bade-, Beckenwassers 20,00 €
- Gebühr beim Betreten des Freibades (und damit dessen
Benutzung) ohne Zugangsberechtigung, ohne gültige Eintritts-
Karte oder bei einer unberechtigten Benutzung einer
(ermäßigten) Eintrittskarte 35,00 €
- Gebühr im Wiederholungsfall, Tatbestand Textziffer 5b) 60,00 €
Badegäste, die nicht bereit oder in der Lage sind, die Gebühren nach § 6 Nummer 5a) 5b) oder 5c) sofort zu entrichten, sind verpflichtet, eine Zahlungsaufforderung entgegenzunehmen. Die Verwaltungsgebühren sind innerhalb von fünf Tagen ab Übergabe der Zahlungsaufforderung zur Zahlung fällig.
Im Rahmen der Diskussion wird angefragt, weshalb im Bad Lämmersdorf keine Saisonkarten angeboten werden. Hierzu erklärt die Verwaltung, dass diese Angebotserweiterung einerseits einen Mehraufwand in der Verwaltung bedeuten würde und andererseits dazu führe, dass die Gäste auch bei schlechter Witterung einen Anspruch auf Öffnung des Bades erheben würden. Dies zeigen die Erfahrungen aus Obernzell. Das würde zu höheren Personalkosten führen.
In einer Wortmeldung wird die geplante Einführung des Abendtarifs kritisch gesehen, da die Preise ohnehin sehr moderat seien. Diese Sichtweise wird von der Mehrheit des Gremiums nicht geteilt.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt, die vorübergehende Aussetzung des Vollzugs der Freibad-Gebührensatzung mit Beginn Saison 2025 zu beenden und wieder Benutzungsgebühren gemäß der Freibad-Gebührensatzung zu erheben.
Beschluss 2:
Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt nachfolgende
1. Satzung
des Marktes Untergriesbach zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Lämmersdorf des Marktes Untergriesbach (Freibad-Gebührensatzung) vom 11.01.2022
Aufgrund von Art. 2 und Art. 8 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Untergriesbach folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Lämmersdorf des Marktes Untergriesbach (Freibad-Gebührensatzung) vom 01.11.2022 (veröffentlicht durch Niederlegung in der Gemeindeverwaltung und Anschlag an der Amtstafel am 18.10.2022) wird wie folgt geändert:
§ 6 erhält folgende Fassung:
Gebührenarten und Gebührenhöhe
- Einzeleintrittsgebühr (Einzelkarte)
- Jugendliche (6 bis 18 Jahre) 2,00 €
- Schüler/Studenten mit Ausweis 2,00 €
- Erwachsene 3,00 €
- Schwerbehinderte (ab 50 %) 2,00 €
- Gruppeneintritt (ab 10 Personen) 1,50 €
- 10er Karten
- Jugendliche 16,00 €
- Schüler/Studenten mit Ausweis 16,00 €
- Erwachsene 24,00 €
- Schwerbehinderte (ab 50 %) 16,00 €
- Familienkarten
- 2 Erwachsene und Kinder 8,00 €
- 1 Erwachsener und Kinder 5,00 €
- Abendtarif
Auf die Einzeleintrittsgebühren aus Ziffer 1 Buchstaben a bis d dieses Paragraphen wird eine Ermäßigung von 1,00 € pro Eintritt gewährt, wenn die Eintrittskarte in der Zeit zwischen 18 Uhr und 20 Uhr erworben wird.
Für die vorgenannte Tarifwahl des Freibad-Besuchers ist jeweils das vollendete Lebensalter zum Zeitpunkt des Lösens der Eintrittskarte bzw. des Erwerbs der Familienkarte maßgebend.
Die Eintrittsgebühren stellen Tageseintritte dar und berechtigen unter Nachweis der Gebührenzahlung zum mehrmaligen Eintritt am selben Tag. Beim Verlassen des Bades erhalten Badegäste auf Wunsch einen personalisierten Nachweis, der zum Wiedereintritt berechtigt.
- Sonstige Gebühren
- Gebühr für die Behebung einer groben Verunreinigung
des Bade-, Beckenwassers 20,00 €
- Gebühr beim Betreten des Freibades (und damit dessen
Benutzung) ohne Zugangsberechtigung, ohne gültige Eintritts-
Karte oder bei einer unberechtigten Benutzung einer
(ermäßigten) Eintrittskarte 35,00 €
- Gebühr im Wiederholungsfall, Tatbestand Textziffer 5b) 60,00 €
Badegäste, die nicht bereit oder in der Lage sind, die Gebühren nach § 6 Nummer 5a) 5b) oder 5c) sofort zu entrichten, sind verpflichtet, eine Zahlungsaufforderung entgegenzunehmen. Die Verwaltungsgebühren sind innerhalb von fünf Tagen ab Übergabe der Zahlungsaufforderung zur Zahlung fällig.
§ 2
Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Untergriesbach, 19.05.2025
Markt Untergriesbach
Hermann Duschl
1. Bürgermeister
Beschluss 1
Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt, die vorübergehende Aussetzung des Vollzugs der Freibad-Gebührensatzung mit Beginn Saison 2025 zu beenden und wieder Benutzungsgebühren gemäß der Freibad-Gebührensatzung zu erheben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt nachfolgende
1. Satzung
des Marktes Untergriesbach zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Lämmersdorf des Marktes Untergriesbach (Freibad-Gebührensatzung) vom 11.01.2022
Aufgrund von Art. 2 und Art. 8 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Untergriesbach folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Lämmersdorf des Marktes Untergriesbach (Freibad-Gebührensatzung) vom 01.11.2022 (veröffentlicht durch Niederlegung in der Gemeindeverwaltung und Anschlag an der Amtstafel am 18.10.2022) wird wie folgt geändert:
§ 6 erhält folgende Fassung:
Gebührenarten und Gebührenhöhe
- Einzeleintrittsgebühr (Einzelkarte)
- Jugendliche (6 bis 18 Jahre) 2,00 €
- Schüler/Studenten mit Ausweis 2,00 €
- Erwachsene 3,00 €
- Schwerbehinderte (ab 50 %) 2,00 €
- Gruppeneintritt (ab 10 Personen) 1,50 €
- 10er Karten
- Jugendliche 16,00 €
- Schüler/Studenten mit Ausweis 16,00 €
- Erwachsene 24,00 €
- Schwerbehinderte (ab 50 %) 16,00 €
- Familienkarten
- 2 Erwachsene und Kinder 8,00 €
- 1 Erwachsener und Kinder 5,00 €
- Abendtarif
Auf die Einzeleintrittsgebühren aus Ziffer 1 Buchstaben a bis d dieses Paragraphen wird eine Ermäßigung von 1,00 € pro Eintritt gewährt, wenn die Eintrittskarte in der Zeit zwischen 18 Uhr und 20 Uhr erworben wird.
Für die vorgenannte Tarifwahl des Freibad-Besuchers ist jeweils das vollendete Lebensalter zum Zeitpunkt des Lösens der Eintrittskarte bzw. des Erwerbs der Familienkarte maßgebend.
Die Eintrittsgebühren stellen Tageseintritte dar und berechtigen unter Nachweis der Gebührenzahlung zum mehrmaligen Eintritt am selben Tag. Beim Verlassen des Bades erhalten Badegäste auf Wunsch einen personalisierten Nachweis, der zum Wiedereintritt berechtigt.
- Sonstige Gebühren
- Gebühr für die Behebung einer groben Verunreinigung
des Bade-, Beckenwassers 20,00 €
- Gebühr beim Betreten des Freibades (und damit dessen
Benutzung) ohne Zugangsberechtigung, ohne gültige Eintritts-
Karte oder bei einer unberechtigten Benutzung einer
(ermäßigten) Eintrittskarte 35,00 €
- Gebühr im Wiederholungsfall, Tatbestand Textziffer 5b) 60,00 €
Badegäste, die nicht bereit oder in der Lage sind, die Gebühren nach § 6 Nummer 5a) 5b) oder 5c) sofort zu entrichten, sind verpflichtet, eine Zahlungsaufforderung entgegenzunehmen. Die Verwaltungsgebühren sind innerhalb von fünf Tagen ab Übergabe der Zahlungsaufforderung zur Zahlung fällig.
§ 2
Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Untergriesbach, 19.05.2025
Markt Untergriesbach
Hermann Duschl
1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.06.2025 13:52 Uhr