Gemeindliche Bauleitplanung - Beschlussfassung zur frühzeitigen Auslegung "GE Mairau-Äcker, 1. Änderung - SO Mairau-Äcker"


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Marktgemeinderates, 22.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 13

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl erläutert, dass auf Basis der bisherigen Beratungen und Beschlussfassungen zur möglichen Verkaufsflächenerweiterung im Bereich des bestehenden Norma-Marktes (zuletzt im Rahmen der Beratung zu einem Bauantrag auf Einzelbaugenehmigung vom 22.04.2024) das Architekturbüro Mitschelen + Gerstl, Passau nach einem ausführlichen Gespräch mit der Verwaltung einen Bebauungsplanentwurf einschließlich der zugehörigen Begründung vorbereitet hat.

In dieser Planung seien insbesondere die Auswirkungen der Planung auf die verkehrliche Erschließung dargestellt und Begründungen zu einer integrierten Lage des Standorts aufgenommen. Mit dieser Planungsvariante kann es dem Markt Untergriesbach nach Darstellung der Verwaltung künftig ermöglicht werden, eine ordnungsgemäße Anbindung des Einkaufsmarktes nachzuweisen. Zudem sei im Rahmen der Vorgespräche bereits darauf hingewiesen worden, dass eine Beteiligung an einer Verbesserung der verkehrlichen Erschließung des Sonder- und Gewerbegebietes auf der Bundesstraße B388 im Rahmen der Erschließungskostenumlegung zu erwarten sein wird. Diese Regelung wird mit den Ergebnissen einer vorliegenden Verkehrsplanung begründet, die im Falle einer Erweiterung des Gewerbegebietes sowohl den Bestand als auch die Erweiterungen als Auslöser für die Schaffung einer neuen Kreuzungslösung festgestellt habe. Die Vereinbarung zur Übernahme der Kosten, die im Falle der Erschließung anteilig auf das Plangrundstück entfallen, wird nach Darstellung der Verwaltung im Durchführungsvertrag geregelt werden.

Die Notwendigkeit der Bauleitplanung ist dem Projektträger nach Darstellung des Bürgermeisters und der Verwaltung bereits wiederholt dargelegt worden, da weder im Bauantragsverfahren noch im Einzelhandelsgutachten rechtlich nachvollziehbar dargestellt werden konnte, dass es sich bei dem Standort des Einkaufsmarktes um eine integrierte Lage handelt. Der Marktgemeinderat und die Verwaltung haben dem Projekt von Beginn an die bestmögliche Unterstützung entgegengebracht und bereits im Jahr 2019 mit einem Aufstellungsbeschluss die Weichen für eine Planung und Projektumsetzung gestellt. Während der folgenden Jahre habe sich der Projektträger mehrfach für Planungs- und Verfahrensschritte entschieden, die nicht den Empfehlungen der Verwaltung, des Landratsamtes und der Regierung entsprochen haben. Aus diesen Gründen sei die Projektumsetzung immer wieder ins Stocken geraten. Wenn von Beginn an eine strukturierte und gut begründete Bauleitplanung mit entsprechenden Abstimmungen mit der Verwaltung vorgelegt worden wäre – so wie dies jetzt der Fall ist – könnte das Verfahren bereits abgeschlossen sein.

Das Architekturbüro Mitschelen + Gerstl habe nun einen Entwurf zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „GE Mairauäcker“ durch die vorhabenbezogene „1. Änderung – SO Mairauäcker“ in der Fassung vom 28.06.2024 vorgelegt. Diese Planung greife die wesentlichen Punkte auf, welche in den Vorabstimmungen mit der Regierung, dem Landratsamt und der Verwaltung als problematisch erachtet worden sind. Die Begründungen sind nach Einschätzung der Verwaltung für einen ersten Entwurf nachvollziehbar und können eine Basis für eine positive Entscheidung bilden. Diese Entscheidung wird von den Stellungnahmen der Fachstellen abhängen. Der notwendige Umweltbericht zur Planung wird im Rahmen des Hauptverfahrens beigebracht.

Seitens des Gremiums ergeht die Nachfrage, ob mit dem Beschluss zur Bauleitplanung auch die Zustimmung zur Genehmigung des Bauantrages verbunden sei oder ob dies in einem gesonderten Beschluss zu erfolgen habe. Hierzu erläutert die Verwaltung, dass im Falle eines Sonderbaus keine Genehmigungserteilung im Freistellungsverfahrens möglich sei, dass die Genehmigungserteilung jedoch vorausgesetzt werden könne, wenn das Vorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplanes entspreche, der zuvor alle Anregungen und Einwendungen der Fachstellen berücksichtigt habe. Der Satzungsbeschluss des Marktgemeinderates könne in diesem Fall auch mit der Zustimmung zum Bauvorhaben verbunden werden, da beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Vorhaben- und Erschließungsplan bereits auf Bebauungsplanebene vorgelegt werden muss.

Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt Bürgermeister Duschl, dass die Vorgehensweise der Antragsteller an einigen Punkten der bisherigen Gespräche und (Vor-)Planungen nicht die Vorschläge der Verwaltung und der übergeordneten Behörden berücksichtigt habe. Andere Vorgehensweisen, die der Projektträger offenbar für effektiver und wirtschaftlicher erachtet habe, seien in diesen Fällen wiederholt ohne Information an den Markt Untergriesbach als Träger der gemeindlichen Planungshoheit und auf politischer Ebene umzusetzen versucht worden. Zum jetzigen Stand haben diese alternativen Umsetzungsansätze jedoch nicht zum Erfolg geführt und nun sei doch die von Beginn an durch den Markt vorgeschlagene Variante mit einer begründeten und ordentlichen Bauleitplanung die Option, die die beste Aussicht auf Erfolg bietet.

Da es sich beim ursprünglichen Bebauungsplan um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehandelt hat, ist nach Darstellung der Verwaltung auch die Änderung vorhabenbezogen durchzuführen und die Zustimmung des ursprünglichen Vorhabenträgers ist notwendig. In einem persönlichen Gespräch sei diese Formalität durch den Bürgermeister bereits mündlich geklärt worden.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt die vorgelegte Planung des Architekturbüros Mitschelen + Gerstl zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „GE Mairauäcker“ durch die vorhabenbezogene „1. Änderung – SO Mairauäcker“ in der Fassung vom 28.06.2024 zur Kenntnis, billigt diese und gibt sie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange frei.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt die vorgelegte Planung des Architekturbüros Mitschelen + Gerstl zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „GE Mairauäcker“ durch die vorhabenbezogene „1. Änderung – SO Mairauäcker“ in der Fassung vom 28.06.2024 zur Kenntnis, billigt diese und gibt sie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange frei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.08.2024 12:38 Uhr