Daten angezeigt aus Sitzung:
51. Sitzung des Marktgemeinderates, 22.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Seitens der Verwaltung wird dargestellt, dass im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange seitens der Unteren Naturschutzbehörde noch einzelne Anregungen und Einwendungen vorgebracht worden sind, die weiteren Klärungsbedarf ergeben hatten.
Die wesentlichste Einwendung seien die Abstände zwischen den Modulreihen gewesen, welche ursprünglich auf drei Meter festgelegt waren. Die Untere Naturschutzbehörde habe in den Stellungnahmen darauf verwiesen, dass mindestens ein Streifen von 3,0 m zwischen den Modulen dauerhaft besonnt sein muss. Die Auslegung dieser Vorgabe sei jedoch in den Empfehlungen und Stellungnahmen der übergeordneten Behörden bis hin zum Ministerium nicht einheitlich. Hier werde die durchgehende Besonnung in einigen Rechtsauffassungen auch schon angenommen, wenn der Lotabstand der Module bei 3,0 m betrage. Dieser Meinung folge die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Passau jedoch nicht und habe im Rahmen der Stellungnahmen einen größeren Modulabstand gefordert. In der aktuellen Planung seien die Lotabstände zwischen den Modulreihen nun auf vier Meter erhöht worden, um die Anordnung der Modulflächen optimal zu gestalten und trotzdem die Forderungen des Naturschutzes zu berücksichtigen.
Eine Anregung, dass die Zaunanlage nach Aufwuchs der Eingrünungsmaßnahmen von außerhalb dieser Eingrünungen nach innen verlegt werden soll, um die Eingrünung besser für Tiere zugänglich zu machen, wird aus wirtschaftlichen Gründen sowie aufgrund der Tatsache, dass der Zaun ohnehin sockellos und mit einem Mindestabstand von 20 cm zum Boden ausgeführt werden muss nicht zur Berücksichtigung empfohlen.
Hinsichtlich des Städtebaulichen Vertrages zur Ausführung des Vorhabens sowie zur Regelung einer möglichen Rückbauverpflichtung werden durch Geschäftsleiter Michael Graml die einzelnen Regelungen des Vertrages in der Sitzung dargestellt und zudem die Beschlussfassung über Laufzeit und Sicherung der Rückbauverpflichtung vorgeschlagen. Als Sicherungsbürgschaft wird durch die Verwaltung in Abstimmung mit Nachbarkommunen und auf der Grundlage aktueller Rechtsprechung 15.000,-- EUR pro MWp Leistung vorgeschlagen. Dies sei eine angepasste Summe, da im Zuge der Beschlussfassung zum Kriterienkatalog eine Sicherungsbürgschaft in Höhe von 50.000,‑‑ EUR pro MWp gefordert worden sei. Diese Höhe sei nicht mehr verhältnismäßig und daher nochmals überprüft worden.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt den Sachverhalt hinsichtlich der Modulabstände sowie der Planung zur Zaunanlage zur Kenntnis. Die Anpassung der Modulabstände wird begrüßt. Auf die Festsetzung eines Umbaus der Zaunanlage nach Aufwuchs der Eingrünungsmaßnahmen wird verzichtet, da es sich um einen bestehenden Park und eine bestehende Zaunanlage handelt. Ein nachträgliches Versetzen des Zaunes wäre wirtschaftlich nicht vertretbar und zudem ist mit der Regelung eines sockellosen Zaunes mit einem Mindestabstand zum Boden von 20 cm eine Durchlässigkeit für die Fauna gegeben.
Beschluss 2:
Der Marktgemeinderat Untergriesbach stimmt den Regelungen des Städtebaulichen Vertrages in der Fassung vom 22.07.2024 zu und setzt die Bürgschaftshöhe zur Sicherung eines möglichen Rückbaus der Anlage nach Ablauf der Nutzung auf 15.000,-- EUR pro Hektar Planfläche fest.
Beschluss 3:
Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO Solarpark Oberötzdorf, Deckblatt Nr. 1“ vorbehaltlich der Unterzeichnung des Städtebaulichen Vertrages zwischen dem Markt Untergriesbach und dem Projektträger Bayerwald Energiepark GmbH als Satzung.
Beschluss 1
Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt den Sachverhalt hinsichtlich der Modulabstände sowie der Planung zur Zaunanlage zur Kenntnis. Die Anpassung der Modulabstände wird begrüßt. Auf die Festsetzung eines Umbaus der Zaunanlage nach Aufwuchs der Eingrünungsmaßnahmen wird verzichtet, da es sich um einen bestehenden Park und eine bestehende Zaunanlage handelt. Ein nachträgliches Versetzen des Zaunes wäre wirtschaftlich nicht vertretbar und zudem ist mit der Regelung eines sockellosen Zaunes mit einem Mindestabstand zum Boden von 20 cm eine Durchlässigkeit für die Fauna gegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Marktgemeinderat Untergriesbach stimmt den Regelungen des Städtebaulichen Vertrages in der Fassung vom 22.07.2024 zu und setzt die Bürgschaftshöhe zur Sicherung eines möglichen Rückbaus der Anlage nach Ablauf der Nutzung auf 15.000,-- EUR pro Hektar Planfläche fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO Solarpark Oberötzdorf, Deckblatt Nr. 1“ vorbehaltlich der Unterzeichnung des Städtebaulichen Vertrages zwischen dem Markt Untergriesbach und dem Projektträger Bayerwald Energiepark GmbH als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.08.2024 12:38 Uhr