Bauleitplanung Nachbargemeinden - Gemeinde Wegscheid Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB für "GE Weidenau - Ausweisung eines SO Einzelhandel und sonstige Gewerbebetriebe" - Flächennutzungsplanänderung mit Deckblatt Nr. 40 und Bebauungsplanänderung "GE Weidenau" mit vorhabenbezogenem Deckblatt Nr. 2 im Parallelverfahren; Beteiligung Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Marktgemeinderates, 22.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 15

Sachverhalt

Seitens der Verwaltung wird mittels Lageplandarstellung erläutert, dass der Markt Wegscheid am Ortseingang von Untergriesbach kommend (vor der bestehenden Norma) die Ausweisung einer Sondergebietsfläche zur Errichtung eines neuen EDEKA-Einkaufsmarktes sowie zur Ansiedlung eines weiteren Discounters (voraussichtlich ALDI) plant.

Die Planunterlagen zur Flächennutzungsplanänderung sowie zur Bebauungsplanung werden in der Sitzung vorgestellt, um dem Marktgemeinderat Untergriesbach die Entscheidung zur Abgabe einer Stellungnahme zu ermöglichen.

In einem der Planung beigefügten Einzelhandelsgutachten wird eine negative Auswirkung auf die Marktlandschaft in Untergriesbach nicht festgestellt. Das vorrangige Potential für diese Märkte werde in der Gemeinde Wegscheid sowie im benachbarten Österreich gesehen.

In der Diskussion zu diesem Punkt wird seitens des Gremiums angeführt, dass man die Feststellungen des Gutachtens, wonach eine negative Auswirkung auf den Einzelhandelsstandort Untergriesbach nicht zu erwarten sei, durchaus in Frage stellen könne. Hinsichtlich der Vollsortimentsangebote sei Untergriesbach jedoch gut aufgestellt und hier dürften sich tatsächlich keine wesentlichen Auswirkungen ergeben. Das zusätzlich vorgesehene Angebot für einen Discounter könne dazu führen, dass auch Kunden aus dem Einzugsbereich Untergriesbach nach Wegscheid zum Einkaufen fahren. Dies sei aber grundsätzlich kein wesentliches Problem und werde den Einzelhandelsstandort Untergriesbach nicht nachhaltig beeinträchtigen. Zu erwarten sei aber, dass Kunden aus Österreich, die zum Teil jetzt nach Untergriesbach gefahren seien, künftig nach Wegscheid ausweichen. Auch dies dürfte aber nicht zu einem gravierenden Problem für den gut strukturierten Einzelhandel in Untergriesbach werden.

In der Diskussion wird seitens des Gremiums darauf hingewiesen, dass sich der Markt Untergriesbach für die Zukunft aber selbst weiterhin Gedanken machen müsse, ob man das Einkaufsangebot erweitern möchte. Insbesondere die Nahversorgung in Untergriesbach West biete hier noch Potential für eine mögliche Ansiedlung. Daneben sei auch wichtig, den integrierten Standort des Einkaufsmarktes an der Bürgermeister-Kainz-Straße zu sichern. Dieser stelle eine wichtige Nahversorgung für den Bereich Röhrndl und den gesamten nordwestlichen Gemeindebereich dar. Hierzu sollten seitens des Marktes Untergriesbach die Zukunftspläne des Marktes positiv begleitet werden.

Ebenfalls aus dem Gremium wird darauf hingewiesen, dass das Käuferpotential nicht wesentlich steigen wird. In einer Untersuchung zur Versorgung Untergriesbachs sei bereits festgestellt worden, dass ein zusätzlicher Markt voraussichtlich zu einem Überangebot führen würde. Dies hätte dann zur Folge, dass gegebenenfalls ein Markt schließen müsste.

Im Ergebnis kommt das Gremium zur Auffassung, dass der Markt Untergriesbach seine bestehende gute Struktur der Nahversorgung sichern und gegebenenfalls notwendige Ergänzungen positiv begleiten müsse. Die Neuausweisung in Wegscheid ergebe aber keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf Untergriesbach und daher könne man auf eine Stellungnahme verzichten.  

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt gegen die vorgelegte Planung des Marktes Wegscheid zur Ausweisung eines „SO Einzelhandel und sonstige Gewerbebetriebe" - Flächennutzungsplanänderung mit Deckblatt Nr. 40 und Bebauungsplanänderung "GE Weidenau" mit vorhabenbezogenem Deckblatt Nr. 2 im Parallelverfahren im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine Einwendungen zu erheben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt gegen die vorgelegte Planung des Marktes Wegscheid zur Ausweisung eines „SO Einzelhandel und sonstige Gewerbebetriebe" - Flächennutzungsplanänderung mit Deckblatt Nr. 40 und Bebauungsplanänderung "GE Weidenau" mit vorhabenbezogenem Deckblatt Nr. 2 im Parallelverfahren im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine Einwendungen zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Datenstand vom 05.08.2024 12:38 Uhr