Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 888, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Nähe Vorm Haus 1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Untergriesbach) 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.05.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Es wird dargestellt, dass Herr Tobias Hell, Vorm Haus 1, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 888, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Nähe Vorm Haus 1) stellt.

Für das Bauvorhaben muss nach Darstellung der Verwaltung seitens des Marktes Untergriesbach ein Grundstücksanschluss für die Abwasserentsorgung bis zur Grundstücksgrenze gelegt werden. Der Grundstückseigentümer müsse dann auf dem Grundstück den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz des Marktes Untergriesbach erstellen. Seitens des Marktes wird gefordert, zur Zukunftssicherung die Entwässerung auf dem Grundstück und im Haus bereits jetzt in Schmutz- und Regenwasserkanal aufzuteilen, damit im Fall einer künftigen Änderung der Entwässerung vom bestehenden Mischsystem auf ein Trennsystem keine Arbeiten mehr auf dem Grundstück erforderlich sind. Beim Schmutzwasserkanal ist nach Vorgabe des Marktes zusätzlich vom Bauherrn ein Referenzschacht auf dem eigenen Grundstück zu erstellen, um alle 10 Jahre eine Überprüfung der Hausanschlussleitungen (Dichtheit und Kamera) durchführen zu können. Außerdem müsse vom Markt Untergriesbach ein Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung bis zum Grundstück mit der Fl.Nr. 888, Gemarkung Untergriesbach hergestellt werden. Der Hausanschluss auf dem Grundstück ist Angelegenheit des Bauherrn. Es ergeht der Hinweis, dass für die Bebauung möglicherweise noch Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge fällig werden (Auskunft zur Höhe erteilt die Verwaltung).

Im Zuge des Bauantrags wird gemäß Bericht der Verwaltung durch Herrn Tobias Hell gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Untergriesbach-West“ im Sinne des § 31 Abs. 2 BauBG gestellt. Die Befreiung soll von den Festsetzungen
 
  • 0.3.1_Traufhöhe – Überschreitung der Traufhöhe von 6,50 m (Wohnhaus)
  • 0.4_Dachform – Garage wird als Flachdach ausgeführt 
  • 0.4.1_ Traufhöhe – Überschreitung der Traufhöhe von 2,50m (Garage) gelten. 

Begründet werden die Befreiungen wie folgt: 

  • Die vorgegebene Traufhöhe von 6,50m (Wohnhaus) und 2,50m (Garage) kann auf der Südwestseite nicht eingehalten werden. Die geplante Erhöhung der Traufhöhe (Wohnhaus) von 6,50m auf bis zu 7,60m stellt eine notwendige bauliche Anpassung dar, die den energetischen Vorgaben geschuldet ist. Ein wesentlicher Grund für diese Maßnahme ist die optimierte energetische Ausrichtung des Wohnhauses. Durch die größere Geschosshöhe kann die Lüftungsanlage effizienter integriert werden, wodurch eine verbesserte Luftzirkulation und Wärmeregulierung im gesamten Gebäude gewährleistet wird. Dies trägt wesentlich zu einem nachhaltigen und energieeffizienten Wohnkonzept bei. Darüber hinaus machen die topographischen Gegebenheiten des Grundstücks diese Anpassung unumgänglich. Aufgrund der abschüssigen Lage des Geländes ist insbesondere auf der Südwestseite eine Überschreitung der regulären Wandhöhe vom Wohnhaus und Garage nicht vermeidbar. Die Erhöhung der Traufhöhe sorgt dafür, dass das Gebäude sich harmonisch in die Umgebung einfügt und gleichzeitig optimale bauliche Voraussetzungen für eine sichere und funktionale Nutzung schafft. 
  • Auch die Flachdachgarage fügt sich besser in die bestehende Architektur der Umgebung ein. Sie kann zur Harmonisierung des Gesamtbildes beitragen, insbesondere, weil das benachbarte Gebäude bereits ein Flachdach hat. Ein Flachdach ermöglicht eine effizientere Nutzung des Grundstücks, da es als Dachterrasse mit Begrünung genutzt werden kann.

Seitens der Verwaltung wird die Zustimmung zum Bauantrag und zu den begründeten Befreiungen empfohlen. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Der Markt Untergriesbach erteilt der Befreiung für die Traufhöhe sowie des Flachdaches der Garage zum Bauantrag von Herrn Tobias Hell, Vorm Haus 1, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 888, Gemarkung Untergriesbach das gemeindliche Einvernehmen.


Beschluss 2:

Seitens des Marktes wird gefordert, zur Zukunftssicherung die Entwässerung auf dem Grundstück und im Haus bereits jetzt in Schmutz- und Regenwasserkanal aufzuteilen, damit im Fall einer künftigen Änderung der Entwässerung vom bestehenden Mischsystem auf ein Trennsystem keine Arbeiten mehr auf dem Grundstück erforderlich sind. Beim Schmutzwasserkanal ist zusätzlich vom Bauherrn ein Referenzschacht auf dem eigenen Grundstück zu erstellen, um alle 10 Jahre eine Überprüfung der Hausanschlussleitungen (Dichtheit und Kamera) durchführen zu können. Außerdem muss vom Markt Untergriesbach ein Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung bis zum Grundstück mit der Fl.Nr. 888, Gemarkung Untergriesbach hergestellt werden. Der Hausanschluss auf dem Grundstück ist Angelegenheit des Bauherrn. Es ergeht der Hinweis, dass für die Bebauung möglicherweise noch Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge fällig werden (Auskunft zur Höhe erteilt die Verwaltung).

Beschluss 1

Der Markt Untergriesbach erteilt der Befreiung für die Traufhöhe sowie des Flachdaches der Garage zum Bauantrag von Herrn Tobias Hell, Vorm Haus 1, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 888, Gemarkung Untergriesbach das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Seitens des Marktes wird gefordert, zur Zukunftssicherung die Entwässerung auf dem Grundstück und im Haus bereits jetzt in Schmutz- und Regenwasserkanal aufzuteilen, damit im Fall einer künftigen Änderung der Entwässerung vom bestehenden Mischsystem auf ein Trennsystem keine Arbeiten mehr auf dem Grundstück erforderlich sind. Beim Schmutzwasserkanal ist zusätzlich vom Bauherrn ein Referenzschacht auf dem eigenen Grundstück zu erstellen, um alle 10 Jahre eine Überprüfung der Hausanschlussleitungen (Dichtheit und Kamera) durchführen zu können. Außerdem muss vom Markt Untergriesbach ein Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung bis zum Grundstück mit der Fl.Nr. 888, Gemarkung Untergriesbach hergestellt werden. Der Hausanschluss auf dem Grundstück ist Angelegenheit des Bauherrn. Es ergeht der Hinweis, dass für die Bebauung möglicherweise noch Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge fällig werden (Auskunft zur Höhe erteilt die Verwaltung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2025 08:22 Uhr