Zweiter Tekturantrag auf Neubau einer Güllegrube auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 237, Gemarkung Oberötzdorf (Unterötzdorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es wird dargestellt, dass Herr Josef Ratzinger, wohnhaft in Unterötzdorf 6a, 94107 Untergriesbach, einen zweiten Tekturantrag zum bereits genehmigten Bauantrag für den Neubau einer Güllegrube auf dem Grundstück mit der Flurnummer 237, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Unterötzdorf) stellt.
Der zweite Tekturantrag umfasst nach Darstellung der Verwaltung folgende Änderungen:
- Lageänderung des gesamten Bauwerks
Anpassung der Lage des Abfüllplatzes
Ergänzung eines Auffangbehälters
Das geplante Bauvorhaben befindet sich laut Lageplandarstellung weiterhin im baurechtlichen Außenbereich und fällt somit in die Zuständigkeit des Marktgemeinderates bzw. des Ausschusses. Da es sich bei dem Antragsteller um einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb handelt und die Baumaßnahme dem Betrieb dient, soll das Vorhaben gemäß den Vorschriften der landwirtschaftlichen Privilegierung (§ 35 Abs. 1 BauGB) behandelt werden.
Nach Prüfung der Antragunterlagen sieht die Verwaltung keine öffentlichen Belange, die dem Vorhaben entgegenstehen.
Beschlussvorschlag
Der Markt Untergriesbach erteilt dem zweiten Tekturantrag von Herr Josef Ratzinger, Unterötzdorf 6a, 94107 Untergriesbach auf Neubau einer Güllegrube auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 237, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Unterötzdorf) das gemeindliche Einvernehmen.
Beschluss
Der Markt Untergriesbach erteilt dem zweiten Tekturantrag von Herr Josef Ratzinger, Unterötzdorf 6a, 94107 Untergriesbach auf Neubau einer Güllegrube auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 237, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Unterötzdorf) das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.06.2025 08:22 Uhr