Bebauungsplan Gewerbegebiet "Windmühle" - Behandlung der Stellungsnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V. mit § 4 a Abs. 3 BauGB und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates, 02.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 9. Sitzung des Gemeinderates 02.05.2018 ö beschließend 3.1

Beschluss 1

zu 21:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und verweist auf seine vorausgegangenen Beschlussfassungen zu den jeweiligen Stellungnahmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Beschluss 2

zur 22.

Der Gemeinderat stellt fest, dass eine entsprechende Festsetzung bereits in den Bebauungsplan eingearbeitet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Beschluss 3

zu 23:

Die Angabe des technischen Regelwerkes wird nachrichtlich von VAwS in AWsV geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Beschluss 4

zu 24:

Der Gemeinderat stellt fest, dass innerhalb des Trinkwasserschutzgebietes keine öffentlichen Abwasserleitungen oder Abwasserbehandlungsanlagen vorgesehen sind. Für die privaten Abwasserleitungen ist bereits eine entsprechende Vorgabe in den Bebauungsplan eingeflossen. Die Vorgabe wird entsprechend an die aktuelle Formulierung des Wasserwirtschaftsamtes angepasst.
Eine Versickerung von Oberflächenwasser aus Bereichen mit gewerblicher Tätigkeit innerhalb des Trinkwasserschutzgebietes sowie die Errichtung von privaten Abwasserbehandlungsanlagen werden  bereits im Bebauungsplan untersagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Beschluss 5

zu 25:
Die Entwässerung der Straße ist gemäß dem Entwässerungsplan in den örtlichen Mischwasserkanal vorgesehen. Eine Überschneidung von öffentlichen Verkehrswegen mit den Bereichen des Trinkwasserschutzgebietes liegt nicht vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Beschluss 6

zu 26:
Der Gemeinderat stellt fest, dass eine entsprechende Ableitung im Rahmen der Entwässerungsplanung vorgesehen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Beschluss 7

zu 27:
Die betreffenden nachrichtlichen Übernahmen werden entsprechend dem Schreiben vom 05.04.2018 dahingehend ergänzt, dass sämtliche gewerblich genutzten Flächen im Überschneidungsbereich mit dem Trinkwasserschutzgebiet mit einer Vollversiegelung zu versehen sind.
Die Vorgabe, dass innerhalb des Trinkwasserschutzgebietes nicht versickert werden darf, ist bereits in den Bebauungsplan eingeflossen. Eine Ableitung über die Hausanschlüsse des Regenwasserkanals ist im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Die Stellungnahme vom 17.01.2018 wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Beschluss 8

zu 28:
Der Gemeinderat stellt fest, dass eine entsprechende nachrichtliche Übernahme bereits in den Bebauungsplan eingeflossen ist.
Diese nachrichtliche Übernahme wird nachrichtlich um die Angabe „Z0 – Material nach LAGA M 20“ spezifiziert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Beschluss 9

zu 29:
Der Gemeinderat stellt fest, dass dies bereits in den Bebauungsplan eingeflossen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Beschluss 10

zu 30:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Beschluss 11

zu 31:
Bebauungsplan "Windmühle - Teilbereich 1" mit integriertem Grünordnungsplan
Satzungsbeschluss:

Nachdem der Gemeinderat die Anregungen und Hinweise beschlussmäßig behandelt und abgewogen hat, wurde der Bebauungsplan redaktionell geändert und kann als Satzung beschlossen werden.

Es ergeht folgender Beschluss:

"Der von der Auktor Ingenieur GmbH, Würzburg, ausgearbeitete Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan, Entwurfsbegründung und Umweltbericht in der Fassung vom  24.08.2016, geändert am 02.05.2018 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 25.05.2020 11:00 Uhr