Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg vom 08.06.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates, 04.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 16. Sitzung des Gemeinderates 04.09.2018 ö 10.2

Beschluss 1

"Der Gemeinderat verweist auf seine nachfolgenden Beschlussfassungen zu den jeweiligen Stellungnahmen des Landratsamtes Abteilung Bauplanungsrecht und Städtebau."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

"Der Gemeinderat weist nochmals darauf hin, dass es sich bei der Ausweisung der vorliegenden Gewerbegebietsfläche um eine Ausweisung einer Erweiterungsfläche für einen bestehenden Gewerbetrieb handelt. Diese Tatsache wurde in der Begründung zur Bebauungsplanaufstellung ausführlich erläutert. Nach Umsetzung der baulichen Maßnahmen ist eine Verschmelzung der einzelnen Grundstücksteile vorgesehen. Dieses Gewerbe-unternehmen ist durch die bestehenden Erschließungseinrichtungen über die vorhandene Stichstraße ausreichend erschlossen. Hierzu verweist der Gemeinderat auch auf seine Beschlussfassung vom 06.02.2018 in dem dieser Umstand ebenfalls ausführlich erläutert wurde. Daher wird an der vorliegenden Planung festgehalten."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

"Der Gemeinderat weist darauf hin, dass hier § 9 Abs. 6 BauGB zutreffend ist, der wie folgt lautet:
„Nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffene Festsetzungen, gemeindliche Regelungen zum Anschluss- und Benutzungszwang sowie Denkmäler nach Landesrecht sollen in den Bebauungsplan nachrichtlich übernommen werden, soweit sie zu seinem Verständnis oder für die städtebauliche Beurteilung von Baugesuchen notwendig oder zweckmäßig sind (§ 9 Abs. 6 BauGB).“
Der Gemeinderat stellt fest, dass aufgrund dieser rechtlichen Vorgabe alle als Nachrichtliche Übernahmen genannten Punkte auch tatsächlich Nachrichtliche Übernahmen sind."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

"Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und verweist auf seine Beschlussfassung vom 06.02.2018, in der die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 09.01.2018 behandelt wurde. Ebenfalls verweist der Gemeinderat auf die vorliegende Situation, dass eine Ableitung von unverschmutzten Oberflächenwässern in die nächste Vorflut, wie in der Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt angeregt, aufgrund der Höhenlage und der umgebenden Bebauungsstrukturen nicht machbar ist. Das bestehende Rückhaltebecken in Erdbauweise dient nur als Zwischenspeicher und besitzt einen gedrosselten Überlauf in den Mischwasserkanal. Hiervon wurde das Wasserwirtschaftsamt in Kenntnis gesetzt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 5

"Der Gemeinderat nimmt die Aussage zur Kenntnis"

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 6

"Der Gemeinderat nimmt die Aussage zur Kenntnis"

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 7

"Der Gemeinderat stellt fest, dass die genannten Maßnahmen im Bebauungsplan als Festsetzungen enthalten sind. Die Ausnahmegenehmigung wurde von der Gemeinde beantragt. Auf Grundlage der aktualisierten SAP vom 01.08.2018 werden keine Verbotstatbestände für streng geschützte Arten ausgelöst. Dies wurde in der E-Mail von der Regierung von Unterfranken, Sachgebiet 51 vom 06.08.2018 mitgeteilt. Die Eingriffsregelung so wie der notwendige Ausgleich wurde bereits in die Festsetzungen des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Nord" eingearbeitet. Somit sind die Belange des Naturschutzes hinreichend berücksichtigt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 8

"Der Gemeinderat nimmt die Hinweise erneut zur Kenntnis, verweist auf seine Beschlussfassung vom 06.02.2018 und erläutert Folgendes zur Klarstellung.
Bei der externen Ausgleichsmaßnahme auf Flurnummer 3837 der Gemarkung Burggrumbach bestehen Vorgaben aus dem Forstbetrieb (Erhalt von Horst- und Höhlenbäumen). Durch den dauerhaften forstwirtschaftlichen Nutzungsverzicht dieser Bäume sollen sich langfristig Altholzinseln etablieren, wodurch ökologisch wertvolle Waldreifestadien angereichert werden. Dies geht über die Pflegemaßnahmen, die durch den Forstbetrieb ohnehin getätigt werden sollen, hinaus. Somit vertritt der Gemeinderat nach wie vor die Auffassung, dass durch die geplanten Maßnahmen (Nutzungsverzicht und Etablierung von Altholzinseln) eine Aufwertung um 1 Stufe, gemäß dem Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“, gegenüber dem lediglichen Erhalt von Höhlenbäumen erreicht wird. Es soll deshalb an der bisher vorgesehenen Planung festgehalten werden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2020 11:06 Uhr