11. Änderung Flächennutzungsplan - Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 7. Sitzung des Gemeinderates 14.05.2019 ö beschließend 3

Beschluss 1

Zur Stellungnahme "Deutsche Funkturm GmbH"

"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 2

Zur Stellungnahme "Main-Donau Netzgesellschaft"

"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die angegebenen, im Plan und Erläuterungsbericht noch fehlenden Leitungen der MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbH werden jeweils ergänzt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zur Stellungnahme "Fernwasserversorgung Franken (FWF)"

"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es ist keine Abwägung erforderlich."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 4

Zur Stellungnahme " Zweckverband Abwasserbeseitigung Obere Pleichach"

"Am 11.04.2019 fand eine Besprechung zwischen dem WWA, AZV und der Gemeinde statt, in dem der Sachverhalt erörtert wurde. Das WWA war am Verfahren beteiligt und hat eine Stellungnahme abgegeben:

„Was die Abwasserentsorgung betrifft, so wurde im Rahmen einer Besprechung (11.04.2019 am Wasserwirtschaftsamt, Dienstort Würzburg; Teilnehmer: Gemeinde Unterpleichfeld, AZV Obere Pleichach, ZVWV Mühlhausener Gruppe, Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg) Folgendes vereinbart: Nachdem sich der Zweckverband bereit erklärt, eine Modellierung der Kläranlage in Auftrag zu geben, wurde sich darauf geeinigt, dass zum jetzigen Zeitpunkt dem abwassertechnischen Anschluss des Baugebietes Seeleite I von wasserwirtschaftlicher Seite zugestimmt wird. Das Baugebiet wird im Trennsystem erschlossen, es wird lediglich das häusliche Schmutzwasser der Kläranlage zugeführt werden. Es wird davon ausgegangen, dass bis zur vollständigen Bebauung des Gebietes und damit bis Abwasser anfallen wird ca. 1 Jahr vergehen wird. Bis dahin sollte das Klärtechnische Modell der Kläranlage vorliegen und eine Einschätzung der vorhandenen Leistungsfähigkeit möglich sein. Sofern die Anlage demnach noch Reserven aufweist, kann dann über den abwassertechnischen Anschluss der beiden weiteren geplanten Baugebieten Seeleite II und III gesprochen werden. Aufgrund des räumlichen Zusammenhangs wurde zudem zugestimmt, dass mit den Erschließungsmaßnahmen im geplanten Baugebiet Seeleite III begonnen werden kann, eine Nutzungsaufnahme darf hingegen nicht erfolgen.“

Weitere Gespräche zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise werden vereinbart, um ein Einvernehmen herzustellen.
Der Aktenvermerk zur Besprechung ist Bestandteil des Beschlusses."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 5

Zur Stellungnahme " Amt für ländliche Entwicklung"

"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde wird sich zukünftig weiterhin um die Aktivierung der 27 vorhandenen Bauplatze bemühen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 6

Zur Stellungnahme "Autobahndirektion Nordbayern"

"Der Abstand der Gemarkung Unterpleichfeld zur BAB A7 beträgt ca. 1,7 km, so dass keine direkten Berührungspunkte vorliegen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 7

Zur Stellungnahme "Landratsamt Würzburg"
(Bauplanungsrecht/Städtebau)

"Da noch keine Stellungnahme des Sachgebiets vorliegt, wird die Beschlussfassung bis zur Vorlage der Stellungnahme zurückgestellt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 8

Zur Stellungnahme "Landratsamt Würzburg"
(Wasserrecht)

"Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (WWA) wurde am Verfahren beteiligt und hat eine Stellungnahme bzgl. der Kapazität der bestehenden Abwasserreinigungsanlage abgeben.

Für die geplanten Regenrückhaltebecken wurde ein wasserrechtliches Verfahren eigeleitet."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 9

Zur Stellungnahme "Landratsamt Würzburg"
(Bodenschutz)

"Die Eintragungen im Altlastenkataster ABuDIS zu den genannten Flächen werden in der Begründung und im Flächennutzungsplan ergänzt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 10

Zur Stellungnahme "Landratsamt Würzburg"
(Denkmalschutz)

"Ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis wurde von der Verwaltung bereits gestellt und mit Bescheid vom 08.04.2019 (Az.: FB 22.324.1-UP-19) genehmigt. Die vereinbarten Probeschürfungen sind in der 21. KW vorgesehen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 11

Zur Stellungnahme "Landratsamt Würzburg"
(Naturschutz)

"Die Abgrenzung des Natura 2000-Gebiets wird im schriftlichen Teil der Flächennutzungsplanänderung (Begründung) sowie in der Legende des Plans ergänzt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 12

Zur Stellungnahme "Regierung von Unterfranken"

"Die Hinweise zum Denkmalschutz sowie zum Feldhamster werden in der Begründung ergänzt. Der Text auf S. 6 der Begründung zum Bauleitplanentwurf wird in Bezug auf die Lage der Gemeinde im allgemeinen ländlichen Raum angepasst."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 13

Zur Stellungnahme "Regierung von Unterfranken Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz"

"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in den entsprechenden Bebauungsplänen bzw. in der nachfolgenden entsprechenden Erschließungsplanung berücksichtigt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 14

Zur Stellungnahme "Wasserwirtschaftsamt"

"Dem aufgeführten Ansatz des entstehenden häuslichen Abwassers von ca. 80 Bauplätzen wird nicht zugestimmt. Geplant sind 68 Bauplätze. Da i.d.R. der mittlere Abwasseranfall des AZV 109 l/E*d beträgt fallen somit max. 30 m³ am Tag an.

Zur Zeit wird das Regenwasser im Bereich des geplanten Baugebiets "Seeleite II" der Mischwasserkanalisation zugeleitet. Durch das Baugebiet wird dieses dann über ein RRB an die Grumbach abgeleitet. Dies bedeutet eine Entlastung der Kläranlage durch den Wegfall der Einleitung des Oberflächenwassers einer Fläche von ca. 15.000 m².

Durch die Erschließung des Baugebiets "Seeleite I" wird zwar zusätzliches Abwasser produziert, das der Kläranlage zugeleitet wird. Die Erschließung des Baugebiets kann frühestens Ende 2020 abgeschlossen werden, so dass mit einem Baubeginn nicht vor dem Frühjahr 2021 zu rechnen ist. Dies bedeutet, dass die ersten Abwässer aus dem Baugebiet voraussichtlich ab Herbst 2021 in die Kläranlage eingeleitet werden. Zu diesem Zeitpunkt soll die Sanierung und Erweiterung der Kläranlage bereits begonnen haben.

Der Gemeinderat beschließt, das Verfahren fortzuführen und das Baugebiet "Seeleite I" zu erschließen und als Bauland zur Verfügung zu stellen.
Die Erschließung der Baugebiete "Seeleite II und III" werden nach Wirtschaftlichkeit ebenfalls erschlossen. die Bauplätze aus diesen Baugebieten werden Bauwilligen aber erst zur Verfügung gestellt, wenn das Ergebnis der Modellierung ergibt, dass die Kläranlage die entstehenden Abwässer aufnehmen kann oder die Kläranlage saniert und erweitert wurde.

Zur Besprechung mit dem WWA am 11.04.2019 wurde ein Protokoll erstellt (siehe Anlage). Dieses ist Bestandteil des Beschlusses.

Die übrigen Hinweise zum Gebiet Seeleite III werden zur Kenntnis genommen."

Der Abwasserzweckverband Obere Pleichach hat beschlossen, eine Modellierung zu beauftragen.
Das WWA wird über die Beauftragung einer Modellierung informiert.

Die Hinweise zu den Erschließungsgebieten Seeleite I, II und III werden in den jeweiligen Bebauungsplänen sowie in den entsprechenden Erschließungsplanungen berücksichtigt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 15

Zur Stellungnahme "Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege"

"Die Denkmalliste wird in die Begründung und aufgenommen und im Flächennutzungsplan unter „Regelungen für die Stadterhaltung und den Denkmalschutz“ mit dem Symbol „D“ gemäß §5, Abs. 4 BauGB, auf Denkmäler hingewiesen. Die Anpassung des Bodendenkmals D-6-6126-0085 wird in den Unterlagen ebenfalls berücksichtigt.

Ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis wurde von der Verwaltung bereits gestellt und mit Bescheid vom 08.04.2019 (Az.: FB 22.324.1-UP-19) genehmigt. Die vereinbarten Probeschürfungen sind in der 21. KW vorgesehen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 16

Zur Stellungnahme "Bund Naturschutz in Bayern e. V."

"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Eine Ausnahmegenehmigung mit umfassender fachlicher Begründung der Ausnahmevoraus-setzungen ist bei der Regierung von Unterfranken beantragt und bereits mit Datum vom 14.02.2019 genehmigt worden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2020 11:21 Uhr