1. Änderung Bebauungsplan ,,Gewerbegebiet Nord“ mit 3. Änderung Bebauungsplan „Hinter den Gärten“; frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates, 21.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 1. Sitzung des Gemeinderates 21.01.2020 ö beschließend 5

Beschluss 1

Zu Stellungnahme der Bayernwerk AG vom 30.10.2019:

„Die Hinweise des Versorgungsträgers werden zur Kenntnis genommen.

Die Bayernwerk Netz GmbH wird weiterhin an Aufstellungen und Änderungen von Bauleitplänen beteiligt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu Stellungnahme der Mainfranken Netze GmbH vom 23.10.2019:

„Die Hinweise des Versorgungsträgers werden zur Kenntnis genommen und soweit notwendig im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Die Hinweise der Main-Donau-Netzgesellschaft zur Planung eines ca. 1,00 m breiten Versorgungsstreifens in Bereichen ohne Gehwegen sowie die Einhaltung von 2,5 m Abstand zwischen Baumpflanzungen und unterirdischen Versorgungsleitungen werden berücksichtigt und in die Begründung aufgenommen. Auch die MDN wird weiterhin an Aufstellungen und Änderungen von Bauleitplänen sowie an allen öffentlichen und privaten Planungen beteiligt.

Die Art und Leistung des anzusiedelnden Betriebs wird der Main-Donau-Netzgesellschaft baldmöglichst vom Bauherrn zur Verfügung gestellt, damit der Betreiber eine Aussage zur Versorgung der Bauflächen treffen kann.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zu Stellungnahme der Fernwasserversorgung Franken (FWF) vom 23.10.2019:

„Die Hinweise des Versorgungsträgers werden zur Kenntnis genommen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Zu Stellungnahme der PLEDoc vom 07.11.2019:
„Die Hinweise des Versorgungsträgers werden zur Kenntnis genommen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 5

Zu Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 18.10.2019:

"Die Entsprechende Vorgabe ist als nachrichtliche Übernahme gemäß § 9 Abs. 6 BauGB in Bezug auf § 202 BauGB bereits in den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord“ aufgenommen worden.
Eine Festsetzung im Bebauungsplan ist nicht möglich, da eine Zuordnung zu den unter § 9 Abs. 1 bis 4 BauGB genannten Kriterien nicht gegeben ist.

Der Gemeinderat hält an seinen Beschlüssen aus der Sitzung vom 06.02.2018 und 04.09.2018 zur Stellungnahmen vom 06.12.2017 und 03.05.2018 fest"

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 6

Zu Stellungnahme des Landratsamts Würzburg vom 18.11.2019:
(Bauplanungsrecht/Städtebau)

"Ein Vermerk auf die anzuwendende Fassung der BauNVO wird entsprechend ergänzt.

Die aufgrund von Befreiungen erforderlichen Anpassungen bzgl. der Dachfarbe und Fassadengestaltung werden in den Festsetzungen ergänzt.

Die einheitliche Darstellung der Planzeichnungen in der Legende und im Planteil werden überprüft und falls notwendig, richtig gestellt.

Für das Regenrückhaltebecken werden genaue Maße, Tiefe und Böschungen des Beckens im Bebauungsplan im Planteil ergänzt.

Die Festsetzungen zum Leitungsrecht werden hinsichtlich der Nutzung ergänzt („zu Gunsten der Gemeinde“).

Hinsichtlich der Emissionskontingente wird folgender Textteil der Festsetzung in Hinweise verschoben: „Die Einhaltung der zulässigen Schallemissionen ist im Genehmigungsverfahren, bzw. im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens unaufgefordert nachzuweisen. Die Prüfung der Einhaltung ist gemäß
DIN 41691, Abschnitt 5 durchzuführen.“

Der ursprüngliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hinter den Gärten“ wird in der Planzeichnung kenntlich gemacht.

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 7

(Wasserrecht/Bodenschutz)

„Der Hinweis zu Ausgleichsflächen als Uferstreifen entlang von Gewässer wird zur Kenntnis genommen. Als Ausgleichsflächen werden verfügbare Flächen des bestehenden Öko-Kontos herangezogen. Das WWA Aschaffenburg wurde im Verfahren beteiligt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 8

(Naturschutz) :
„Die vorgesehenen, externen Ausgleichsmaßnahmen werden dahingehend überprüft, dass eine Aufwertung um Stufe 1 zuverlässig erreicht werden kann. Ggf. wird eine Alternative Fläche aus dem Öko-Konto herangezogen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 9

Zu Denkmalschutz:

„Die Hinweise zur Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege werden zur Kenntnis genommen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 10

Zu Stellungnahme Staatliches Bauamt vom 17.10.2019:
Zu 1.) Die Baugrenzen sind auf die Anbauverbotszone von 20,0 m abgestellt, so dass hier keine Bebauung zulässig ist.

Zu 2.) Zugänge und Zufahrten zur Bundesstraße B19 sind nicht zulässig. Der Zugang und Zufahrten erfolgen ausschließlich über die Erschließungsstraße „Ölbergstraße“.

Zu 3.) Unter Hinweise werden die Bedingungen für Pflanzungen ergänzt.

Zu 4.) Die Hinweise für Zugänge dgl. werden unter den Festsetzungen zu Einfriedungen ergänzt.

Zu 5.) Die Hinweise zur Entwässerung des Straßengrundstücks werden unter Hinweise ergänzt.

Zu 6.) Unter den bereits aufgeführten Hinweisen zur Oberflächenwasserableitung ist die Entwässerung festgelegt. Die Entwässerung der ausgewiesenen Flächen erfolgt über das bestehende Entwässerungssystem. Details sind bei Bedarf im Baugesuch darzustellen.

Zu 7.) Die Maßnahmen zum Straßenlärm werden unter Hinweise ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 11

Zu Stellungnahme Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg vom 13.11.2019:

„Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes ergeben sich keine wesentlichen Änderungen hinsichtlich der Belange der Wasserwirtschaft.
Der Gemeinderat hält an seinen Beschlüssen vom 06.02.2018 zur Stellungnahme des WWA (Bebauungsplan Gewerbegebiet Nord), fest.
„Der Gemeinderat hält an seinen Beschlüssen vom 14.05.2019 zur Stellungnahme des WWA (11.Änderung Flächennutzungsplan), fest.
„Der Gemeinderat hält an seinen Beschlüssen vom 16.04.2019 zur Stellungnahme des WWA (Bebauungsplan Seeleite I - II), fest.
In diesen Beschlüssen wurden die Anregungen und Hinweise des WWA bereits aufgenommen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 12

Zu Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbands vom 13.11.2019:
„Die Hinweise zum sparsamen Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen werden zur Kenntnis genommen.
Im vorliegenden Fall ist die Erweiterung für einen bestehenden Betrieb sinnvoll (keine neuen erschließungsanlagen erforderlich). Somit wurde der Flächenfraß minimiert und berücksichtigt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 13

Zu Stellungnahme der Kreisheimatpflegerin vom 19.11.2019:

„Die Hinweise sind, wie erwähnt, bereits in der Begründung berücksichtigt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 14

Zu Stellungnahme Bund Naturschutz vom 15.10.2019:

„Der Ausgleichsfaktor wird entsprechend des Leitfadens in die Kategorie II eingestuft und somit der Ausgleich mit dem Faktor 1,0 ermittelt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2020 09:50 Uhr