3. Änderung Bebauungsplan ,,Am Hirtengraben Teil II“ Abwägung der Bedenken und Anregungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 03.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 3. Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 3

Beschluss 1

„Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Ausgleichsflächen als Uferstreifen entlang von Gewässern soweit möglich angelegt.

Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg wurde am Verfahren beteiligt. In der Stellungnahme WWA erfolgte der Verweis auf die Stellungnahme vom 22.12.2015 (4-4622-WÜ201-23375/2015) zur 2. Änderung des Bebauungsplans "Am Hirtengraben Teil II".

Für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung hält die Gemeinde an ihren Beschlüssen vom 16.02.2016 fest.
Das wasserrechtliche Verfahren für das Regenrückhaltebecken wurde durchgeführt. Die Genehmigung wurde erteilt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

„Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wurde am Verfahren beteiligt, hat aber keine Stellungnahme abgegeben.
Daher geht die Gemeinde davon aus, dass keine denkmalschutzrechtlichen Belange betroffen sind.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

„Die zuständige Denkmalschutzbehörde wurde am Verfahren beteiligt und hat keine Einwände erhoben.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wurde am Verfahren beteiligt, hat aber keine Stellungnahme abgegeben. Daher geht die Gemeinde davon aus, dass keine denkmalschutzrechtlichen Belange betroffen sind.
Die rechtskräftige Fassung des Bebauungsplans wird Ihnen auf digitalem Weg an die genannte E-Mail-Adresse zugeschickt werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

„Die Gemeindeverwaltung nimmt Kontakt zu der zuständigen Brandschutzdienststelle und Feuerwehr auf. Der notwendige Brandschutz wird bei der Bauausführung hinreichend berücksichtigt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 5

„Für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung hält die Gemeinde an ihren Beschlüssen vom 16.02.2016 fest.
Das wasserrechtliche Verfahren für das Regenrückhaltebecken wurde durchgeführt. Die Genehmigung wurde erteilt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 6

„Bisherige Genehmigungen bzw. die Nutzung des Dorfplatzes sind nicht Gegenstand des Verfahrens.
Das Bebauungsplanverfahren wird in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde und Aufgrund der Dringlichkeit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Die Bürger wurden ordnungsgemäß am Verfahren beteiligt. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurden frühzeitig bekanntgegeben.

Die aufgeführten Punkte der Begründung werden wie folgt behandelt:

Die Bürger haben im Verfahren der 2. Änderung des Bebauungsplans "Am Hirtengraben - Teil II keine Stellungnahmen abgegeben.

Zu 1.)
Die Feststellung des Ist-Zustandes wird zur Kenntnis genommen. Für die baulichen Anlagen sind die baurechtlichen Voraussetzungen vorhanden, sodass Baurecht besteht.

Zu 2.)
Das Verfahren wurde mit dem Landratsamt Würzburg abgestimmt und im Ergebnis auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung abgesehen, da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind. Dennoch wird u.a. der Immissionsschutz am LRA Würzburg beteiligt und um Stellungnahme gebeten, dieser hat keine Einwände erhoben (siehe schalltechnisches Gutachten vom 16.04.2016).

Zu 3.)
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Hirtengraben Teil II“ hinsichtlich Art und Maß der Bebauung sind weiterhin gültig und wurden nicht verändert. Inwieweit mit der prognostizierten Zunahme an An- und Abfahrten zu rechnen ist, kann heute nicht bewertet werden .

Zu 4.)
Festzustellen ist, dass es sich beim angrenzenden Wohngebiet um ein sog. Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO handelt und somit die Einwände bzgl. eines Reinen Wohngebietes (WR) entkräftet sind. Der Kindergarten liegt gemäß Flächennutzungsplan in einem Sondergebiet.

Die Gemeinde hat wenig bis keinen Einfluss auf die Bring- und Abholpraxis der Eltern. Festzustellen ist, dass die Frequenz an Fahrzeugbewegung zu den Bring- und Abholzeiten naturgemäß für einen kurzen Zeitraum bis 3 Mal am Tag ansteigt und dagegen in den Zwischenzeiten kein Quell- und Zielverkehr stattfindet.

Die Interessenabwägung erfolgte im Rahmen der öffentlichen Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen.
Die Nutzung anderer Gebäude ist nicht Gegenstand dieser B-Plan Änderung.

Zu 5.)
Gemäß TA Lärm Abs. 6.1, Punkt e) sind die Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden für allgemeine Wohngebiete tags bei 55 dB(A) und nachts bei 40 dB(A).
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Seit 2019 ist gemäß einem BGH-Urteil Kinderlärm hinzunehmen (Aktenz. V ZR 203/18).
Bezüglich möglicher Belästigungen oder Störungen. Bei zukünftigen Veranstaltungen werden die Veranstalter darauf hingewiesen, dass die Nachtruhe ab 22.00 Uhr beginnt und diese unbedingt einzuhalten ist. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass bei Verstößen die Veranstaltung abgebrochen wird.

Zu 6.)
Gemäß § 15 BauNVO liegt kein Widerspruch zu Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebietes vor. Weiterhin wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt, welches nachweißt, dass die schalltechnische Verträglichkeit des Plangebiets mit der Umgebung gewährleistet ist.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 7

Satzungsbeschluss:
„Der Gemeinderat hat die vorgebrachten Anregungen/ Ergänzungen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am 03.03.2020 behandelt bzw. abgewogen.

Der so ergänzte Bebauungsplan „3. Änderung Bebauungsplan Am Hirtengraben Teil II“ erhält das Datum vom 03.03.2020 und kann als Satzung beschlossen werden.

Der Bebauungsplan „3. Änderung Bebauungsplan Am Hirtengraben Teil II“ mit Entwurfsbegründung vom 10.12.2019 ergänzt am 03.03.2020 sowie des schalltechnische Gutachten vom 14.03.2016 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan erhält das Datum 03.03.2020."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2020 09:52 Uhr