Bebauungsplan „Biogasanlage Holzäckerhof“ - Behandlung der eingegangenen Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates, 09.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 1. Sitzung des Gemeinderates 09.01.2018 ö beschließend 3

Beschluss 1

zu 1.1:
"Die Rechtsgrundlagen werden nochmals überprüft und werden auch in der Legende mit aufgeführt. Das Monitoringkonzept ist unter Hinweise zu verschieben.
In der Präambel der textlichen Festsetzungen sind die rechtlichen Grundlagen, auch die Baunutzungsverordnung, aufgeführt. Die rechtlichen Grundlagen werden entsprechend aktualisiert."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

zu 1.2:
"Diese Formulierung wurde auf Anregung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten während der 1. Trägerbeteiligung aufgenommen. Um die Rechtssicherheit des Bebauungsplanes nicht zu gefährden und nachdem das Landratsamt diese Fragestellung mit der Regierung von Unterfranken rechtlich hinterfragt hat, wird die Formulierung „ Die Verpflichtung zu Pflege und Erhalt der Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen für dieses Sondergebiet ist auf den Zeitraum des Betriebes der Biogasanlage beschränkt; Nach Abbau der Anlage ist die Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung gemäß § 9 Abs. 2 BauBG zulässig.“ ersatzlos gestrichen.

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist über die Änderung zu informieren."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

zu 1.3:
"Die „Maßlinie“ und „Leitungen“ haben keine Festsetzungscharakter und werden unter Hinweise verschoben. Die Baugrenze und KAS-Abstand verbleiben als Festsetzung unter Sonstige Planzeichen. Die Maßnahmen zur Überwachung unter 8. in den textlichen Festsetzungen werden unter die Hinweise verschoben. Die Ergänzung zu Geländever­änderungen „Weitergehende notwendige Geländeveränderungen können nur nach vorliegen einer entsprechenden Genehmigung erfolgen“ wird ersatzlos gestrichen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 4

zu 1.4:

Die Biogasanlage steht am Tiefpunkt im Gelände, das in alle 4 Himmelsrichtungen ansteigt. Im Falle einer möglichen Havarie können maximal 2.500cbm Substrat auslaufen, die dann am tiefsten Punkt der Biogasanlage abgepumpt werden. Aufgrund der natürlichen Senke ist eine künstliche Umwallung nicht erforderlich. Nachdem die Fragestellung auf Ebene Bauleitplanung betrachtet wurde, wird dieser Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
Die Niederschlagswasserbeseitigung der Dachflächen und entsprechend unverschmutztem Oberflächenwasser erfolgt über eine Rigole im Norden.
Die Wasserversorgung ist über einen Brunnen sichergestellt. Dieser hat mehr als 50m Abstand zur Biogasanlage und hält damit die Abstandsvorgaben von Brunnen zu Biogasanlagen entsprechend Biogashandbuch Bayern ein.
Der Hinweis zu Ausgleichsflächen und zu Altlasten wird zur Kenntnis genommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 5

zu 1.5.1:
"Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 6

zu 1.5.2:
"Entsprechend Stellungnahme der 1. Trägerbeteiligung wurde die Zweckbestimmung auf des Sondergebietes auf „Biogasanlage“ beschränkt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 7

zu 1.5.3:
"Der KAS-Abstand wurde für den geplanten Behälter vom Büro Müller-BBM ermittelt. Die Berechnung liegt dem Bebauungsplan bei und wurde in der Planzeichnung bereits dargestellt.
Daher ist als redaktionelle Ergänzung in die Begründung bzw. Umweltbericht auf die Störfall-Verordnung und schutzbedürftige Gebiete einzugehen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 8

zu 1.5.4:
"Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 9

zu 1.6:
"Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Das Ausgleichsflächenkonzept auf Fl. Nr. 584 Gem. Unterpleichfeld wird entsprechend angepasst und der Bereich Getreidestreifen und Bereich Ansaat Mischung Lebenraum I getauscht. Nachdem die Ansaat Lebensraum eine 5jährige Standzeit hat, wird der Tausch auf der Fläche bei der nächsten Neueinsaat mit der Lebensraummischung durchgeführt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 10

zu 2.:
"Die im Anschluss an landwirtschaftlichen Flächen als auch die angrenzende Hofstelle werden von einem Mitbetreiber der Biogasanlage bewirtschaftet. Insofern sind keine Beeinträchtigungen für unbeteiligte Landwirte zu befürchten.
Der im Norden liegenden Weg dient als Zufahrt zu Biogasanlage und ebenfalls für die bestehende landwirtschaftliche Hofstelle und wurde auf Antrag und Kosten des Landwirtes befestigt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 11

zu 3.:
"Der Hinweis und die Sicherheitshinweise werden an den Vorhabenträger weiter gegeben. Die bestehenden Leitungen wurden in den Bebauungsplan aufgenommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 12

zu 4:
"Die Flurwege der Gemeinde Oberpleichfeld liegen außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Biogasanlage Holzäckerhof“; mit der Aufstellung des Bebauungsplanes können nur Regelungen und Festsetzungen innerhalb des Geltungsbereiches getroffen werden.
Für die Flurwege gilt entsprechend die Straßenverkehrsordnung, an die sich jeder Bürger bzw. Fahrzeugführer zu halten hat bzw. bei Nicht-Beachtung entsprechend sanktioniert werden kann. Allerdings gibt die Gemeinde Unterpleichfeld den Hinweis, dass die maximalen Tonnagen auf den Flurwegen einzuhalten sind, an den Vorhabenträger weiter."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 13

Satzungsbeschluss:
Nachdem der Gemeinderat die Anregungen und Hinweise beschlussmäßig behandelt und abgewogen hat, kann der Bebauungsplan, nach Ergänzung der Planunterlagen, als Satzung beschlossen werden.

Es ergeht folgender Beschluss:

"Der von Dipl. Ing. Berchtenbreiter und Dipl. Ing. Cornelia Sing ausgearbeitete Bebauungsplan "Biogasanlage Holzäckerhof" in der Fassung vom 02.05.2017 wird gemäß den gefassten Beschlüssen geändert bzw. ergänzt.
Der so geänderte Bebauungsplan "Biogasanlage Holzäckerhof" vom 02.05.017 erhält das Datum 09.01.2018 und wird gem. §10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2020 10:53 Uhr