Bebauungsplan Gewerbegebiet "Windmühle - Teilbereich I" Behandlung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 06.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 3. Sitzung des Gemeinderates 06.02.2018 ö beschließend 4.2

Beschluss 1

Zu 13.:
"Der Gemeinderat beschließt, dass eine entsprechende Beschilderung im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen erfolgt, wonach im Bereich der Wendefläche ein entsprechendes Halteverbot besteht."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 2

Beschluss Annahme- und Auslegungsbeschluss:
"Der Gemeinderat Unterpleichfeld billigt den Bebauungsplanentwurf „Windmühle" Teilbereich 1 vom 24.08.2016 , geändert am 08.09.2017, sowie die dazugehörige Begründung, den Um­weltbericht den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, die Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung, das schalltechnische Gutachten und die geologische Aussage zu Auswirkungen auf das Trinkwasserschutzgebiet mit den oben beschlossenen Änderungen. Der Bebauungsplan erhält
das Datum 06.02.2018.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Auktor Ingenieur GmbH. die Betei­ligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB mit o.g. Planstand erneut durchzuführen.
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB den Zeitraum der Beteiligung auf zwei Wochen zu reduzieren und den Gegenstand der erneuten Beteiligung auf die vorausgehend beschlossenen Änderungen zu beschränken (gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Die Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB sind nur von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange einzuholen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 25.05.2020 10:55 Uhr